Fälle in denen der Versicherer nicht zahlt

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  • @smt

    ...und das ändert doch alles nichts daran, dass eine Überschreitung der MTOW eine Ordnungswidrigkeit ist, nicht mehr und auch nicht weniger.

    ...und die Autofahrer fahren  auch nicht ordnungswidrig, sollten sie jedenfalls nicht - und deshalb gibt es auch so gut wie keine Knöllchen...

    Die Neigung vieler Kameraden, auch mal "zu schwer" zu fliegen, ist bekannt. Die Neigung anderer Kameraden, hieraus in einem Anflug heroischer Gesetzestreue ( die komischerweise allerdings nur das heldenhafte Fliegen, ist ja schon was ganz Besonderes, betrifft ) viel mehr zu machen, als es ist, ist auch bekannt.   Die beiden Parteien werden niemals auf einen Nenner kommen.

  • Als inoffiziellen Zwischenstand halten wir mal fest:

    Ueberladen fliegen heisst:
    Kasko ist natuerlich weg.
    Passagierhaftpflicht muss zahlen, solange die Ueberladung nicht nachweislich (Beweis ist durch Versicherer zu fuehren) ursaechlich fuer den Unfall ist (egal ob das Muster woanders mit 600 oder auch nur mit 472 zugelassen ist). Dieser Nachweis ist praktisch unmoeglich zu fuehren.

    Andere Meinungen?


    Chris

  • ...und das ändert doch alles nichts daran, dass eine Überschreitung der MTOW eine Ordnungswidrigkeit ist, nicht mehr und auch nicht weniger.


    Merkst Du was? Es wird einfach als "unwichtig" abgetan.

    Es spielt auch keine Rolle, ob man 100 kg zu schwer fliegt oder mit 150 durch eine 80er Zone brettert (mit dem Auto). Ist beides in meinen Augen verantwortungslos gegenüber den anderen Verkehrsteilnehmern und/oder seinen Passagieren.
    Und die Strafen, sollte man doch mal erwischt werden, sind tatsächlich im Vergleich relativ gering. Richtig blöd wird es nur dann, wenn man eben richtig was verbockt hat und eine Person zu Schaden gekommen ist (in beiden Fällen) - deshalb hier diese Fragestellung: "Was ist mit der Passagierhaftflicht, wenn ich zu schwer bin"

    Seid nicht zu schwer, dann ist auch nichts mit der Passagierhaftfpflicht!

    Sascha
  • Was passiert denn, wenn man in der Ortschaft statt der erlaubten 50, mit 80 einen Radfahrer umsemmelt?

    -Die grundwassernahe Endlagerung des Opfers bezahlt die Haftpflichtversicherung

    -Ebenso seine kaputten Plünnen und das Fahrrad, plus vielleicht den entgangenen Unterhalt für Witwe und Waisen

    -Der Staatsanwalt ist so richtig scheiße drauf und klagt einen an. Ergebnis, irgendwas um die 6 Monatssätze, je nach Ausgangslage.

    Thema durch!

    PS: Bevor das jemand anzweifelt. Ich habe hier seit 1,5 Jahren einen laufenden Vorgang im Schrank. Da hat einer mit einem Mietwagen ein 8 jähriges Kind in Klump gefahren. Das Kind hatte grün an der Fußgängerampel. Mehrere Wochen Koma und ganz bescheidene Zukunftsaussichten. Behandlungskosten bislang, rund eine halbe Mio. Euro. Erwartet wird insgesamt ein Aufwand von rund 4 Mio., denn diese Sache wird sich noch Jahrzehnte hinziehen.

    Der Fahrer wurde zu 7 Monatssätzen verdonnert und hat den Lappen behalten. Die Kasko hat gelöhnt und auch keinen Regress genommen.

  • Merkst Du was? Es wird einfach als "unwichtig" abgetan.
    Man wird doch noch fragen duerfen, was die Konsequenzen sind, oder?


    Chris

  • Nein darum geht es nicht.
    Es geht um die Frage, was _konkret_ mit der Passagierhaftpflicht passiert, wenn ich ueberladen fliege, ob mit UL oder Echo ist egal.


    Ahh.. ich verstehe. Das ist wieder mal eine dieser "theoretischen" Fragen. So wie: Welche Geschwindigkeit brauche ich (rein theoretisch natürlich) bei einer C42 um einen Looping einzuleiten?

    Also so ungefähr: Was würde denn (rein theoretisch) mit der Passagierhaftpflicht passieren, wenn ich "aus Versehen" mal überladen fliege (klar ist UL und Echo egal).

    Sorry, wenn ich hier mal laut lachen muss. Es geht doch in diesem Thread einzig und allein darum herauszufinden, was passieren kann, wenn ich mich das nächste mal mit Pax in meinen Flieger hocke. Denn dass ich überladen bin, weiss ich ja schon vorher. Ist also ganz klar mit Vorsatz gemacht worden. Es ist also nur eine Rechtfertigung dafür, dass ja eh nichts schlimmes  passieren kann.

    Sascha

  • Was passiert denn, wenn man in der Ortschaft statt der erlaubten 50, mit 80 einen Radfahrer umsemmelt?

    -Die grundwassernahe Endlagerung des Opfers bezahlt die Haftpflichtversicherung


    Machts das deswegen besser? Das Opfer ist gestorben, weil der Fahrer verantwortungslos und ein Arschloch ist... Na super. Zum Glück ist der Täter so glimpflich davon gekommen. 

    In Gefängnis kommt man hier ja nur, wenns ums Geld geht (also natürlich nur das vom Staat)
    Aber das kommt jetzt doch etwas vom Thema ab, sorry

    Sascha
  • Aber das kommt jetzt doch etwas vom Thema ab, sorry
    Richtig. Wie auch die Spekulation ueber die Motive des Fragestellers.


    Chris
  • Als inoffiziellen Zwischenstand halten wir mal fest:

    Ueberladen fliegen heisst:
    Kasko ist natuerlich weg.
    Passagierhaftpflicht muss zahlen, solange die Ueberladung nicht nachweislich (Beweis ist durch Versicherer zu fuehren) ursaechlich fuer den Unfall ist (egal ob das Muster woanders mit 600 oder auch nur mit 472 zugelassen ist). Dieser Nachweis ist praktisch unmoeglich zu fuehren.


    Nein, Kasko ist nicht natürlich weg. Siehe oben den Beitrag mit ausführlicher Gerichtsentscheidung. Und auch für die Passagierhaftpflicht kommt es auf die Kausalität an. Man kann aber nicht so weit gehen zu sagen, dass dieser Nachweis praktisch unmöglich zu führen ist.

  • Nein, Kasko ist nicht natürlich weg.
    Dann sind entspr. Klauseln im Vertrag nichtig? Drinnen stehen tut das in jedem, den ich bisher vorgelegt bekam.

    Man kann aber nicht so weit gehen zu sagen, dass dieser Nachweis praktisch unmöglich zu führen ist.
    Mir will grad kein Szenario einfallen, wo _ausschliesslich_ Ueberladung als alleinig Unfallverursachend fest steht und nicht noch was anderes in Frage kommen koennte.
    Aber theoretisch denkbar waere wohl irgendwas, ja.


    Chris
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