Fälle in denen der Versicherer nicht zahlt

Forum - Allgemeines & Aktuelles
  • Letzenendes läuft die Fragerei und der gesamte Thread doch (leider) auf folgendes hinaus:

    "Wenn ich einen Unfall baue und überladen bin, kann mich oder meine Hinterbliebenen die Versicherung in Regress nehmen?"

    Wenn sich nämlich zeigt, dass dies nicht oder nur sehr schwer möglich ist (durch die kausale Verkettung, weil das UL ja bauartbedingt bis 600 kg kann - ich vereinfache das alles jetzt einfach mal), dann ist das "überladen fliegen" ja "nur" eine Ordnungswidrigkeit. Also nicht weiter schlimm, kann ja nix grossartiges passieren.

    Darauf läuft es doch wieder einmal hinaus - die eigene Rechtfertigung, das UL bis zum Erbrechen zu überladen, weil:

    - es fliegt in anderen Ländern ja auch mit mehr MTOW
    - das MTOW von 472,5kg ist ohnehin nur willkürlich gewählt
    - es fliegen alle so
    - es passiert eh nichts
    - wenn jemand kontrolliert, entziehe ich mich einfach der Wägung
    - die Versicherung muss trotzdem zahlen
    - als UL Piloten wissen wir das sowieso alles besser

    Sascha
  • Genau, bleiben wir doch mal beim konkreten Beispiel Ueberladung, welches uns alle hier am allermeissten betrifft.
    Gerne anhand meines Beispiels mit gelaehmten Fluggast und Passagierhaftpflicht.

    Darauf läuft es doch wieder einmal hinaus - die eigene Rechtfertigung, das UL bis zum Erbrechen zu überladen
    Nein. Ich will nur wissen, was konkret droht.


    Chris

  • Nein. Ich will nur wissen, was konkret droht.


    Wenn Du vorsätzlich überladen hast, dann einen Unfall baust und Dein Fluggast gelähmt ist: Na hoffentlich Lizenzentzug, ne satte Strafe und auch den Versicherungsfall.

    Sascha

  • Es geht mir primär hier darum zu verdeutlichen, was es im Fall X bedeutet als PIC Verantwortung zu haben, da es hier anscheinend einige Francesco Schettinos im Forum gibt, denen das nicht klar ist und die polemisch nach Aktenzeichen rufen. 

    Hier der Link meiner Quelle, wie gesagt Dir stehen womöglich bessere Instrumente der Recherche zur Verfügung als mir.
    http://www.pilotundrecht.de/TEXTE/DOWNLOAD/RSPR/14_u_48_03_olg_celle_1.pdf
  • Könnte man sich hier darauf verständigen, dass es nicht um die Frage geht, was man selber für richtig hält ? Es geht um die Frage, ob / und wie der ordnungsrechtlich jedenfalls relevante Tatbestand einer Überladung zu einem Ausschluss von Versicherungsleistungen führen kann.

    Ich selber halte mich an die vorgegebene MTOW, obwohl ich sie nicht für sinnvoll erachte. Aber darum geht es hier eben nicht.

  • Wenn Du vorsätzlich überladen hast, dann einen Unfall baust und Dein Fluggast gelähmt ist: Na hoffentlich Lizenzentzug, ne satte Strafe und auch den Versicherungsfall.
    Das beantwortet leider nicht die Fragestellung betreffs Passagierhaftpflicht.


    Chris
  • Man könnte die Antworten auch abkürzen:

    Beim Kaskoschaden (ich hoffe, jeder weiß, was das ist?)

    Kann der Versicherer bei grober Fahrlässigkeit, die auch noch kausal für die Schadenverursachung ist, entweder,

    wenn der Versicherungsnehmer / Halter diese selber verursacht hat, die Leistung verweigern oder zumindest einkürzen.

    Hat die grobe Fahrlässigkeit ein anderer zu verantworten, der nicht Repräsentant (also Geschäftsführer, etc.) des Versicherungsnehmer / Halters ist, bleibt der Versicherer gegenüber dem Versicherungsnehmer leistungspflichtig. Er kann dann jedoch den grobfahrlässigen Verursacher in Regress nehmen.

    Die Haftpflichtversicherung deckt aus ihrer ureigenen Funktionsweise bereits grob Fahrlässig herbeigeführte Schäden und steigt erst bei Vorsatz aus.

  • @Teejay

    Habe Deine Quelle aufgerufen, es handelt sich um die Entscheidung "Abgrenzung Passagier - Flugpersonal", die für die hier maßgebende Fragestellung keinen Beitrag leistet.

    In dem von Dir angeführten Fall hatte die Versicherung die Leistung mit der Argumentation verweigern wollen, dass der geschädigte Passagier selber "Flugpersonal" gewesen sei. Auch in diesem Fall musste die Versicherung leisten. Es war also ein Versicherungsfall. Was soll uns das denn jetzt sagen - oder wie soll uns das jetzt weiter bringen ??


  • Ich selber halte mich an die vorgegebene MTOW, obwohl ich sie nicht für sinnvoll erachte. Aber darum geht es hier eben nicht.
    Doch, genau darum geht es. 
    Es ist eben so, daß die MTOW von vielen so einfach beiseite gewischt wird mit dem Argument: Das Ding fliegt in anderen Ländern ja auch mit 600 kg. 

    So einfach kann man sich das als Pilot aber nicht machen. Als Pilot hat man Verantwortung (vor allem, wenn man mit Passagieren unterwegs ist) und man kann nicht einfach sagen, das Gesetz sagt zwar 472,5, aber ich weiss das eh besser, ich flieg auch mit 560kg rum. Da passiert auch bei Seitenwind nix.

    Aber es ist natürlich blöd, wenn da ein schickes UL im Hangar steht, ausgerüstet mit der neusten Avioik und jedem Schickschnack und dann kann man damit nur alleine rumfliegen, weil das Teil leer eben 320 kg wiegt. 
    Und ich will da auch gar nicht den ersten Stein werfen. Ich hatte selbst eine CTSW, bevor ich Cirrus geflogen bin. Und ich kenne auch die ganzen mentalen Rechtfertigungen, wenn man zu zweit in den Flieger steigt und vom Bodensee nach Berlin fliegt. 
    Aber eben genau das Gewichtsproblem war für mich ein Grund, auf E umzusteigen. Und sei es nur Katana oder C210 - aber da DARF ich legal mit 600kg rumfliegen.

    Sascha
  • Doch, genau darum geht es.
    Nein darum geht es nicht.
    Es geht um die Frage, was _konkret_ mit der Passagierhaftpflicht passiert, wenn ich ueberladen fliege, ob mit UL oder Echo ist egal.

    Alles weitere bitte woanders diskutieren.


    Chris
Jetzt anmelden

Passwort vergessen

Umfrage Archiv

Plant ihr, einen Autopiloten in eurem UL zu installieren?

Nein
53.9 %
Ja
46.1 %
Stimmen: 204 | Diskussion
Anzeige: Roland Aircraft
Statistik Alle Mitglieder

Aktuell sind 17 Besucher online, davon 2 Mitglieder und 15 Gäste.


Mitglieder online:
swisslife  der_aussiedler 

Anzeige: EasyVFR