924liar schrieb:Da ich nicht Herr der Verfahren war, kann ich natürlich mit keinen Aktenzeichen dienen.
Aktenzeichen?
Und noch einmal!
Aktenzeichen?
@teejay
Sorry, aber ich habe schon den Eindruck, dass die Nahrung für die Zweifel anderen gegenüber
Auch wenn ich bezweifle, dass Du Dir die Fälle wirklich durchliest
aus Deiner eigenen Herangehensweise resultiert, denn wenn Du das von Dir zitierte Urteil
OLG Brandenburg 12 U 33/09 - grobe Fahrlässigkeit, Gefährdung öffentlicher Sicherheit etc
tatsächlich gelesen - und verstanden - hättest, hättest Du es sicher nicht zitiert um damit Deine bislang vertretene Auffassung zu stütze :-) Es besagt nämlich das glatte Gegenteil, hier der Kern der Entscheidung :
Soweit die Beklagte dem Kläger vorwirft, er habe gegen Vorschriften des Flughandbuchs, die mit eindeutigen Sicherheitsanweisungen vor Unfällen schützen sollen, verstoßen, und daraus eine objektiv schwere Pflichtwidrigkeit ableitet, kann auch dies nach dem Ergebnis der Beweisaufnahme nicht festgestellt werden.
Also noch mal meine Frage, was soll das eigentlich ????
Moin Teejay
Zum letzten Urteil. Wenn du mit dem Wagen eines Autovermieters bei rot über eine Kreuzung fährst oder mit dem Dienstwagen Deines Arbeitgebers im betrunkenen Zustand einen Unfall verursachst, also grob fahrlässig handelst, dann nimmt Dich der Kaskoversicherer auch in Regress. An den Vermieter muss er jedoch seine Leistung erbringen.
Man muss sich also damit anfreunden, im Falle des Supergaus, den Flieger, den man gerade fliegt, komplett bezahlen zu können und das es Szenarien gibt, in denen man den Versicherungsschutz verzockt. Dazu muss das Versäumnis jedoch kausal sein.
Während ich diese Zeilen tippe, hat mich gerade die Haftpflichtschadenabteilung der R + V zurückgerufen (hatte heute morgen dort angerufen). Der Sachbearbeiter stellte sich auf den Standpunkt, dass gerade Fahrlässigkeiten das Kernthema der Haftpflichtversicherung sind. Daher wäre es widersinnig, auf der einen Seite, die Sache zu versichern und auf der anderen Seite dann wieder den Regress zu ziehen. Haftpflichtmäßig sind ihm keine Regresse erinnerlich.
Er meinte, dass hier teilweise die Versicherungssparten aus Unwissen miteinander vermischt werden. Frei nach dem Motto, "die Versicherung will nicht zahlen".
Gruß
Edgar
Daher wäre es widersinnig, auf der einen Seite, die Sache zu versichern und auf der anderen Seite dann wieder den Regress zu ziehen. Haftpflichtmäßig sind ihm keine Regresse erinnerlich.Juhuuuu alle sofort zur R+V wechseln!!!
Die R+V ist Versicherer der Verbände, also dürfte dort eine ziemliche Anzahl versichert sein.
Die AIG deckt so kleine Motten nicht und dem HDI wollte ich nicht auf den Sack gehen. Zu anderen Assekuranzen fehlen mir die Kontakte.
Und ja, Michael, ich glaube den Scheiß, den ich da schreibe, denn mit der Sache verdiene ich meine Brötchen.
PS: Wenn Du besoffen, mit Deinem aufgebohrten GTI, einen Unfall baust, wird der Kaskoversicherer sehr wahrscheinlich leistungsfrei sein. Der Haftpflichtversicherer muss gegenüber dem Geschädigten leisten. Kann den Verursacher jedoch mit max. 5.000,-- Euro in Regress nehmen. Das wars!
@Teejay
Leider ist es doch so, dass es bei den Diskussionen hier im Forum in erster Linie um "Rechthaberei" geht.
Die Neigung, Beiträge oder Aussagen von Kamerad(inn)en, die gerade nicht die eigene Auffassung - wie sie auch immer zustande gekommen sein sollte - bestätigen, werden häufig in der eigenen Kommentierung völlig verquirlt und verdreht wiedergegeben, um den Eindruck zu schüren, dass man es nun eben doch besser weiß.
Wenn man sich sozusagen zum Beweis der Richtigkeit der eigenen Auffassung auf konkrete, vermeintlich rechtlich entschiedene Sachverhalte bezieht und damit die sogenannte "ständige Rechtsprechung" bemüht, bei der Nachfrage nach Aktenzeichen etc. aber passen muss,
Da ich nicht Herr der Verfahren war, kann ich natürlich mit keinen Aktenzeichen dienen
oder aber Rechtsprechung zitiert (um zumindest zu suggerieren, dass man Recht hat), die mit der jeweils relevanten "Streitfrage" aber auch rein gar nichts zu tun hat, dann frage ich mich eben, was das soll. Dann kann es eben nur um "Rechthaberei" gehen und um sonst nichts.
Und nur am Rande :
Gerichtsurteile ergehen in aller Regel auf der Grundlage öffentlicher Verhandlungen und sind nicht "geheim". Sie werden sogar veröffentlicht, damit sie Jedermann zugänglich sind, da sie auch der Rechtsentwicklung dienen. Und wenn jemand mit großem Interesse solche Entscheidungen liest, wird er auch das jeweilige Aktenzeichen kennen und wissen, dass man das Rubrum weglassen kann und in den Entscheidungen nur noch von "Kläger" und Beklagter" die Rede ist, also das Argument
Ich werde hier ohne ein vorliegendes Einverständnis bestimmt keine rückverfolgbaren Daten über meiner Fliegerkameraden und der gerichtliche Aktivitäten veröffentlichen
nicht verfängt, sondern wohl deshalb angeführt wird, weil man zwar behauptet, "etwas an Wissensvorsprung zu haben", tatsächlich aber nichts hat.
Es gibt erkennbar Forenteilnehmer, die sich - vielleicht sogar über eine lange Zeit hinweg - einen "Spezialistenruf" erworben haben, etwa als "Rechtsspezialist" und diesen erworbenen Ruf nun mit Zähnen und Klauen, Kratzen und Beißen verteidigen - also eben Recht haben (behalten) wollen, koste es, was es wolle.
So sehe ich das - und deshalb macht es aus meiner Sicht auch wenig Sinn, diese Diskussionen zu führen. In Sachthemen und rechtlichen Fragestellungen werde ich auch in Zukunft meine Sicht der Dinge darlegen ( da haben vielleicht andere auch Interesse daran), aber diese unerquickliche Art der Diskussion werde ich nicht mehr führen. Glaube jeder, was er mag :-)
...wer die Beiträge liest weiß, von wem die Zitate stammen, es steht nirgendwo, dass es Zitate von Dir sind.
Zur Klarstellung : Ich habe FD zitiert.
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