Moin FD,
es geht doch nicht, um das, was gefordert wird. Beim Auto übernimmt das teilweise die Bordelektronik. Meinetwegen kann mir einer nen Ordner hinschmeissen, der nachvollziehbar ist. Aber so rein garnichts, was etwas über die Historie eines 10, 20 oder 30 Jahre alten Fluggeräts aussagt?
Ne Höhle kaufen, in der ich dann auch noch einsteigen und mit rumfliegen soll, wo ich nicht einmal weiß, wann Motor oder Getriebe das letzte Mal frisches Öl, Schläuche, etc. pp. gesehen haben, ist schon ne krasse Nummer.
Welcher Scheiß beim Gebrauchtflugzeugverkauf teils erzählt wird, setze ich mal als bekannt voraus. Ansonsten mögen Interessierte ihre staunenden Blicke mal in Richtung Ebay, etc. lenken und vielleicht sich mal die eine oder andere Papierkopie zukommen lassen. Gleiches gilt auch für die einschlägigen Fachportale.
So ein Bordbuch lückenlos zu türken ist schon eine andere Nummer, weil man nur stichprobenartig die einzelnen Flugplätze anrufen muss und schon läuft das Strafverfahren wegen Urkundenfälschung, falls da wer gebastelt hat.
Apfel-Stefan schrieb:Das ist defintiv falsch!*
Kein UL darf in Charly wirklich legal einfliegen.
Kein UL darf in Charly wirklich legal einfliegen. Es wird geduldet wenn man die Freigabe vom Controller hat aber faktisch dürfte da niemals ein Ultraleicht rein, weil weder der Pilot CVFR hat (und nicht machen kann auf UL) und das Flugzeug die Voraussetzungen hierfür auch nicht erfüllt.
FlyingDentist schrieb:Was natürlich absoluter Quatsch ist!
RM und Erfurt haben bekanntlich eine Kontrollzone. In die darf man ohne Freigabe nicht einfliegen. Nach der Freigabe ist die folgende Landung, die ihrerseits wiedrum besonders freigegeben wird, dann natürlich keine Sicherheitslandung im Sinne des § 25 LuftVG, sondern eine Ausweichlandung (Alternate) welche natürlich keinen Status nach Abs. 2 Satz 2 genießt.
Insofern bedarf der Wiederstart der Genehmigung der Landesluftfahrtbehörde, wenn der Platz keine UL-Zulassung hat.
Erich schrieb:Nein Erich, selbstverständlich nicht.
Du willst mir doch nicht erzählen, dass Du, akut angewiesen auf eine Sicherheitslandung, ohne Alternative, Dich bei nicht erteilter Freigabe freiwillig mit Deiner Kiste z. B. in einen Wald setzt oder in Dich gefährdendes Wetter einfliegst.
Ich weiß nicht, was die Türmer machen würden, wenn man denen steckt: "Jungs, helft mir! Ich verschwinde gleich in der Suppe und ihr seid meine letzte Rettung".
Ich glaube, da treten die Gewinnabsichten von LH, German-Wings, Air-Berlin und wie sie alle heißen mögen, ein Stück weit zurück. Wobei Frankfurt ein etwas unglückliches Beispiel ist. Also brechen wir die Situation mal auf den Bremer Flughafen herunter. Von den jährlichen Flugbewegungen ist dort auch nicht so sehr viel mehr los, als bei uns.
Falls ich in die "Kacke" fliegen würde und die Bundis in WTM gerade nicht greifbar wären, könnte ich mir schon vorstellen, die Burschen mal kurz zu fragen. Die müssen dann nicht 40 anfliegende Maschinen neu sortieren.
Die Frage vom Türmer wird als erstes sein: "Liegt ein Luftnotfall vor?"
Nun kann ein klares "Ja" als Antwort kommen. Danach sind der weitere Ablauf und die Folgen klar. Ohne die Genehmigung von "Big-Brother" ist Ende.
Oder! Es kommt ein "Nein, aber wenn ich jetzt keine Sicherheitslandung bei Ihnen hinlege, dann wird′s bitter."
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