• Mode S ist überall da notwendig, wo Transponderpflicht besteht: Luftraum E oberhalb 5000 ft, TMZ, und Luftraum D (nicht CTR). Wenn man dort fliegen will, muss es Mode S sein.

    Mode C Transponder (Nur Mode A dürfte es nicht mehr geben) haben aber noch einen begrenzten Nutzen: In allen nicht transponderpflichtigen Lufträumen kann man ihn zur Sicherheit durchaus einsetzen. In Kontrollzonen besteht auch keine gesetzliche Transponderpflicht, Transponder sind lediglich von den Controllern "gern gesehen". Wer also lediglich für den gelegentlichen CTR-Durchflug einen Transponder braucht, kann sich überlegen ob ein alter billiger Mode C vom Gebrauchtmarkt nicht genügt.
  • wosx Mode S ist überall da notwendig, wo Transponderpflicht besteht: Luftraum E oberhalb 5000 ft, TMZ, und Luftraum D (nicht CTR). Wenn man dort fliegen will, muss es Mode S sein.
    Wobei man sich bei Mode C für all dies eine Freigabe von FIS holen kann - so zumindest meine Erfahrung. Was man bei einem alten Mode-C Klopper (zumindest ich bei meinem :-)) auch bedenken sollte ist das Gewicht und die Abmessungen. Das 80mm-Mode-S Teil vom Kollegen bringt höchstens die Hälfte auf die Waage.

    Bye Thomas
  • Hallo!

    > Wobei man sich bei Mode C für all dies eine Freigabe von FIS holen kann

    Das kann ich mir so nicht wirklich vorstellen...
    Die "Mode-S Plicht" ist in der FSAV §4 festgelegt.

    Und ich glaube kaum, dass ein Lotse mal eben schnell
    eine geltende Verordnung "ausser Kraft" setzten kann, oder...?!?!

    ...wäre mir zumindest neu...   ;-))


    > Was man...auch bedenken sollte ist das Gewicht und die Abmessungen.

    Das stimmt!
    Die alten Backsteine wiegen tonnen und brauchen mächtig Strom...


    BlueSky9
  • Hein Mueck Und ich glaube kaum, dass ein Lotse mal eben schnell
    eine geltende Verordnung "ausser Kraft" setzten kann, oder...?!?!

    ...wäre mir zumindest neu... ;-))
    HM: "... für all dies ..."

    Ok, ich relativiere: In den "Luftraum D (nicht CTR)" bin ich so nicht noch nie eingeflogen. Aber >5000 und der Durchflug einer TMZ wurden mir zwar nicht immer, aber doch häufiger genehmigt. Ob der Mann das durfte: Keine Ahnung. Wenn nicht, lässt sich das wahrscheinlich von seiner Seite aus immer irgendwie leicht begründen (Wetter, Verkehr). Ansonsten hätte ich an seiner Stelle geantwortet: "Nicht genehmigt, lesen Sie FSAV §4" :-).

    Ob ich wiederum - trotz der Freigabe - einfliegen durfte: Auch hier keine Ahnung. Mein naiver Schluss: "Die wissen schon was sie tun" mag falsch gewesen sein, hat aber Spaß gemacht :-)

    Zusammengefasst: Ich bin ein Ahnungsloser!

    Bye Thomas
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