Werden TMZ′s dann in Zukunft automatisch zusätzl. RMZ′s?
NEIN, RMZs sind in den neuen Karten genauso wie TMZs eingezeichnet. Die neuen Karten mit teilweise neuen Lufträumen (SERA - Standardized European Rules of the air) kommen in den nächsten Monaten und sollen eine Vereinheitlichung der europäischen Luftraumstrukturen bringen. ZB. wird es die nur in A bekannten SRAs nicht mehr geben.
LH Flugherb
Das Folgende steht in keinem Gesetzestext, denn ich habe mir das selber zusammengebastelt und bin damit bislang ganz gut gefahren.
Wenn ich in "Ameisenkniehöhe", also unter 2.000 ft unterwegs bin, dann schalte ich von Platz zu Platz durch und huste gerade bei Segelflugplätzen und entsprechender Wetterlage meine Absicht / Position in die endlose Weite. Die Burschen sind mit Ihren Winden manchmal in Sekunden von 0 auf 4 - 600 Meter Höhe. Ebenso die bekannten Fallschirmspringer- und Kunstflugplätze.
Über 2.000 ft hänge ich mich auf FIS (manchmal mehr zur Belustigung).
Dazu muss man jedoch sagen, dass ich nicht so sehr der große Flugvorbereiter bin. Tank randvoll, Wetterrundumbericht eingeholt, Notams eingesehen, die eine oder andere Webcam abgefragt, evtl. ein bis zwei Kumpels angerufen und ich weiß oft genug beim Abheben nicht einmal, wo ich landen werde (AIP-Auszüge habe ich reichlich dabei). Durch Reichweite und Geschwindigkeit komme ich allerdings auch nicht viel weiter, als 100 km.
Demnach dürfte dieses Verhalten mit der neuen Regelung in Einklang zu bringen sein?
Gruß
Edgar
Die RMZ ist gerade mal 1000 ft hoch, in Worten eintausend!
Das stimmt so nicht, die kann verschieden hoch gehen. Man muss sich anschauen was der nächst höhere Luftraum ist - manchmal besteht da ein Korridor, der noch G oder E ist und man kann da ohne Funk durch, so man das unbedingt will.
LG Flugherb
"Luftfahrzeugen im Endteil des Landeanflugs und landenden Luftfahrzeugen ist auszuweichen."Richtig. Aber wo beginnt das Endteil? Etwa ab dann, wenn er established ist?
Das würde hier zumindest für einen IFR-Anflug zum Tragen kommen ;-)
Während des Fluges in der RMZ haben Luft-
fahrzeuge eine dauernde Hörbereitschaft
aufrechtzuerhalten. Der Ausflug aus der RMZ
ist ebenfalls zu melden. Sofern seitens der
gerufenen Station (Bodenfunkstelle) keine
Antwort erfolgen sollte, kann der Flug durch
die RMZ trotzdem mit Aufrechterhaltung der
Hörbereitschaft fortgesetzt werden. Die
Sprechfunkmeldungen sind auch für den Fall
abzugeben, dass seitens der Bodenfunkstel-
le keine Antwort erfolgt.
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