fassrolle Wir haben nicht nur für uns als Piloten, sondern ggfls. für den Passagier und die am Boden lebenden Mitmenschen eine Verantwortung, wenn wir fliegen.Beim Passagier konnte ich Dir noch folgen, aber bei den "am Boden lebenden Mitmenschen"? Es wäre schön, wenn Du das näher begründen könntest. Insbesondere das unterscheidliche Gefährdungspontential zwischen einem mit deutlich >200km/h einschlagenden Fallschirmspringer (100kg) und einem UL mit 500kg (keine Ahnung wie schnell das sein kann) im Verhältnis zur urbanisierten Fläche der BRD.
Also ich denke, das Hausarztmedical ist wesentlich gefährlicher als das vom Fliegerarzt, besonders für die älteren Semester.Du meinst "ungefährlicher". Wenn der Hausarzt in voller Kenntnis meines Gesundheitszustands mir rät, nicht mehr fliegen zu gehen, dann fasse ich den Steuerknüppel nicht mehr an - und zwar völlig losgelöst ob ich ein Medical bekomme oder nicht.
MOIN schrieb:Seit wann das denn? Ich hab vor gut 10 Jahren den LKW- Lappen abgegeben. Ich sollte den neuen (Karten-) Lappen bekommen, aber dazu war eine (dann auch turnusmäßige) Untersuchung beim Hausarzt notwending, die doppelt so teuer war, wir das damals ganz frische Medical. Das hat aber nicht gereicht....
Solange fahren dann unsere LKW Fahrer weiter brav mit Tonnen von hochgiftigen Substanzen durch bewohntes Gebiet aber Hauptsache wir haben 472,5 kg Material davor bewahrt vom Himmel zu fallen?
Dazu Info im Aerokurier: http://www.aerokurier.de/luftsport/....ical-aus-der-traum/592048schon endgültige Entscheidung?
Interessant
auch, dass die beiden Bundesländer Mecklenburg-Vorpommern und Hamburg (
ca. 4% der BRD-Bevölk.) sich gegen die Medicalbefreiung stellten!
Siggi
Das Dilemma rund um die Frage der gewerblichen Nutzung war wohl vorprogrammiert.Das ist einerseits zu verstehen, andererseits haette man dies ganz elegant umschiffen koennen, indem man UL-Piloten Medicalfreiheit zugesteht mit der Einschraenkung, dass man dann nicht gewerblich fliegen darf. Will man dies, wird ein Medical faellig.
Der federführende Verkehrsausschuss hat am 27.10.2014 zugestimmt!!! Allerdings mit einer (meines Erachtens nach) redaktionellen Änderung: --------- b) In Nummer 9 Buchstabe b ist in §45Absatz 1Satz 2 das Wort "Ultraleichtflugzeugführer" durch die Wörter "Luftsportgeräteführer, die
Luftsportgeräte mit einer höchst zulässigen Leermasse von mehr als 120 Kilogramm einschließlich Gurtzeug und Rettungsgerätbetreiben," zu ersetzen ------ Dadurch bezieht sich eben das LAPL-Medical auf alle Kisten über 120kg. So wie ich die Gesetzgebung interpretiere geht jetzt die Sache "nach Zustimmung des Bundesrates" noch in den Bundestag.
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