Keine Medicalbefreiung für UL

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  • fassrolle Wir haben nicht nur für uns als Piloten, sondern ggfls. für den Passagier und die am Boden lebenden Mitmenschen eine Verantwortung, wenn wir fliegen.
    Beim Passagier konnte ich Dir noch folgen, aber bei den "am Boden lebenden Mitmenschen"? Es wäre schön, wenn Du das näher begründen könntest. Insbesondere das unterscheidliche Gefährdungspontential zwischen einem mit deutlich >200km/h einschlagenden Fallschirmspringer (100kg) und einem UL mit 500kg (keine Ahnung wie schnell das sein kann) im Verhältnis zur urbanisierten Fläche der BRD.

    Bye Thomas

  • Also ich denke, das Hausarztmedical ist wesentlich gefährlicher als das vom Fliegerarzt, besonders für die älteren Semester.
    Du meinst "ungefährlicher". Wenn der Hausarzt in voller Kenntnis meines Gesundheitszustands mir rät, nicht mehr fliegen zu gehen, dann fasse ich den Steuerknüppel nicht mehr an - und zwar völlig losgelöst ob ich ein Medical bekomme oder nicht.
  • Na da kennst Du Deine Fliegerkollegen aber schlecht, hihi.
    Gruß
  • Bei denen hilft der Fliegerarzt aber auch nicht mehr...
  • MOIN schrieb:
    Solange fahren dann unsere LKW Fahrer weiter brav mit Tonnen von hochgiftigen Substanzen durch bewohntes Gebiet aber Hauptsache wir haben 472,5 kg Material davor bewahrt vom Himmel zu fallen?
    Seit wann das denn? Ich hab vor gut 10 Jahren den LKW- Lappen abgegeben. Ich sollte den neuen (Karten-) Lappen bekommen, aber dazu war eine (dann auch turnusmäßige) Untersuchung beim Hausarzt notwending, die doppelt so teuer war, wir das damals ganz frische Medical. Das hat aber nicht gereicht....

    Gruß
    Pedro
    PS: nee, ich hab keine Ahnung, wie das bei ausländischen Berufskraftfahrern ist.
  • Hallo ULer,

    gibt es dazu:
    Dazu Info im Aerokurier: http://www.aerokurier.de/luftsport/....ical-aus-der-traum/592048

    Interessant
    auch, dass die beiden Bundesländer Mecklenburg-Vorpommern und Hamburg (
    ca. 4% der BRD-Bevölk.) sich gegen die Medicalbefreiung stellten!

    Siggi
    schon endgültige Entscheidung?

    Siggi
  • Das Dilemma rund um die Frage der gewerblichen Nutzung war wohl vorprogrammiert. Habe mal rumgestöbert:


    L 311/14
    Amtsblatt der Europäischen Union
    25.11.2011

    Hier wird LAPL- und PPL-Piloten der gewerbliche Einsatz klipp und klar untersagt.

    FCL.105 LAPL—Rechte und Bedingungen

    „Die Rechte des Inhabers einer LAPL bestehen darin, ohne Vergütung als PIC im nichtgewerblichen Betrieb in der entsprechenden Luftfahrzeugkategorie tätig zu sein.“

    Ebenso FCL.205.A für den PPL(A): 

    „Die Rechte des Inhabers einer PPL(A) bestehen darin, ohne Vergütung als PIC oder Kopilot auf Flugzeugen oder TMGs im nichtgewerblichen Betrieb tätig zu sein“.

    Einen entsprechenden Satz gibt es für UL nicht. Und auf Anfrage beim Ministerium wurde die Rechtmäßigkeit des gewerblichen UL-Einsatzes bestätigt, wie hier schon mal durch sukram belegt wurde.

    Da sind schon unabhängig von der anstehenden Medicalfreiheit für UL schon vorher die Wogen hoch gegangen. Ein Beispiel:
      
    http://www.flugschule-ostbayern.de/Brief_A-130404.pdf

    Die Medicalbefreiung für die Ul-Piloten, die selbst dann trotzdem als einzige Sportpiloten gewerbliche Rundflüge hätten anbieten dürfen, hat dann wohl bei vielen das Fass zum Überlaufen gebracht. Und in der Tat: Nach den Prinzipien der Gleichbehandlung und Logik ist die unterschiedliche Bewertung der Lizenzen kaum mehr vermittelbar. Und da man den E-KLasse - Piloten nicht mehr Freiheiten geben kann oder will, müssen eben die UL-Piloten auf die in Aussicht gestellten zusätzlichen Freiheiten verzichten, damit die Welt wieder halbwegs in Ordnung ist. (Ich rede nicht davon, ob Medicalfreiheit Sinn macht oder nicht. Das war wohl auch bei den Behörden nicht der Diskussionspunkt. Es ging wohl primär um das "Gesamtgefüge".)

    Daher sind auch die nun plötzlich von DULV und DAeC angekündigten Gespräche m. E. nicht zielführend, die belegen sollen, dass die Medicalbefreiung sachlich keine Nachteile bringt. Das wissen (fast) alle Beteiligten offenbar schon.

    Gruß, Mike
  • Das Dilemma rund um die Frage der gewerblichen Nutzung war wohl vorprogrammiert.
    Das ist einerseits zu verstehen, andererseits haette man dies ganz elegant umschiffen koennen, indem man UL-Piloten Medicalfreiheit zugesteht mit der Einschraenkung, dass man dann nicht gewerblich fliegen darf. Will man dies, wird ein Medical faellig.

    Aber dazu haette es etwas guten Willen gebraucht und den haben die entspr. Leute einfach nicht.


    Chris
  • Es gib news:
    DA ich es wo anders gefunden habe füge ich es als Zitat ein. Es scheint also das wir uns mit dem LAPL Medical abfinden müssen :-(


    Der federführende Verkehrsausschuss hat am 27.10.2014 zugestimmt!!! Allerdings mit einer (meines Erachtens nach) redaktionellen Änderung: --------- b) In Nummer 9 Buchstabe b ist in §45Absatz 1Satz 2 das Wort "Ultraleichtflugzeugführer" durch die Wörter "Luftsportgeräteführer, die
    Luftsportgeräte mit einer höchst zulässigen Leermasse von mehr als 120 Kilogramm einschließlich Gurtzeug und Rettungsgerätbetreiben," zu ersetzen ------ Dadurch bezieht sich eben das LAPL-Medical auf alle Kisten über 120kg. So wie ich die Gesetzgebung interpretiere geht jetzt die Sache "nach Zustimmung des Bundesrates" noch in den Bundestag.
  • Wie viele Piloten  und  solche die es werden möchten werden eigentlich jährlich von den Fliegerärzten als untauglich aussortiert?
    Wie viele von den Aussortierten würden wohl vom Himmel fallen  oder einen Flieger schrotten wenn sie doch fliegen würden?
    Wäre mal was worüber man nachdenken könnte, wenn man die Tauglichkeit jedem zugestehen würde.
    So ein kleiner Krampfanfall, der Verlust der Sehkraft oder ein Medikament was richtig Mut macht kann doch nicht schaden- oder?
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