Damit ist klar, dass die maximale Anrechnung, bei Erfüllung aller geforderten Voraussetzungen 15 Stunden beträgt, wobei in verbleibenden 15 Stunden Flugausbildung auf jeden Fall 6 Stunden überwachter Alleinflug (mit Flugauftrag) enthalten sein müssen.@ FD
Das wundert mich jetztMich nicht!
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