Fragen zu Flugzeugen

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  • Kann mal jemand die Überschrift ändern?
  • Damit ist klar, dass die maximale Anrechnung, bei Erfüllung aller geforderten Voraussetzungen 15 Stunden beträgt, wobei in verbleibenden 15 Stunden Flugausbildung auf jeden Fall 6 Stunden überwachter Alleinflug (mit Flugauftrag) enthalten sein müssen.
    @ FD
    Vielen Dank für die Richtigstellung, jetzt les ich das auch so, da hatte ich wohl einen Knoten zuviel im Gehirn. :)

    @GTi
    Sollte tatsächlich ein Umdenken im Verkehrsministerium und der EASA eine Änderung nach sich ziehen, gibt es da Erfahrungswerte in welchem Zeitraum das im günstigsten Fall wirksam werden könnte? Für einige SPLer könnte das durchaus den Ausschlag geben ob es sich lohnt zu warten oder nicht, 2 Jahre abwarten ist halt schon lange. :-)
  • @ Tomb:

    Also, Ich wage da keine zeitliche Einschätzung!

    Sollten geplante Änderungen in Form einer Änderung der Verordnung geschehen, dürften Jahre ins Land ziehen.

    Kleinere Änderungen könnten aber theoretisch schneller von der EASA durch Abänderungen der AMC / GM geschehen.

    Warten wir es ab.....

    Grüsse
    Thomas
  • @tomb:
    "SPL ist weder im LAPL noch im PPL enthalten"

    Das wundert mich jetzt; eine der wenigen Bestimmungen, die in Österreich sinnvoller geregelt zu sein scheinen.
  • Das wundert mich jetzt
    Mich nicht!
    Schließlich gibt es in Österreich auch keine Beauftragten. Wir haben gleich mehrere davon - Modellflug, Gleitsegel und Hängegleiter, Ultraleicht etc. - und sogar gleich zwei unabhängige für 3-Achs-ULs, die sich ständig gegenseitig in ihrer unerreichbaren Kompetenz zu unter- .... äähh überbieten suchen.
    Nicht auszudenken, wenn man taten- und gebührenlos den EU-PPL(A) oder den LAPL als SPL anerkennen müsste.
    Genauso widerspricht ja auch die Anerkennung des österreichischen SPL genau diesem Selbstverständnis unserer Verbände.
    Aber richtig so, wo kämen wir schließlich hin, wenn in unserem Luftraum so ohne weiteres jeder dahergeflogene Ösi mit seinem UL rumeiern könnte wie es ihm gefiele - so wie  w i r  es ja seit Jahren in Österreich tun - , ohne dass er vorher von den autorisierten Vertretern unserer Verbände auf Herz und Nieren getestet, mit entsprechenden Gebühren belegt und vielleicht gnädigerweise zum Fliegen in unserem Hoheitsgebiet freigegeben würde.

    Michael

    PS: Insofern können die Österreicher eigentlich froh sein, dass es dem ULVA nicht gelungen ist, den deutschen SPL 1zu1 nach Österreich zu übertragen.
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