3. Veröffentlichungsmedien
Das Luftfahrthandbuch Deutschland wird in drei Versionen veröffentlicht: Papier, CD-ROM, Online (Internet). Die CD-ROM und Online-Version enthalten den kompletten Inhalt der Papierversion. Sowohl die Papierversion als auch die CD-ROM- und Online-Versionen gelten als amtliche Veröffentlichungen des Luftfahrthandbuchs Deutschland und können in dieser Form gleichrangig genutzt werden.
Könntest Du mir bitte einmal beispielhaft sagen, inwiefern der Inhalt des AIP-Abos von SkyDemon nicht der offiziellen AIP VFR entspricht? Oder fehlt da was Entscheidendes? Ich habe leider keine Papierversion zur Hand, um das selber abzugleichen. Ich sage schon mal danke im voraus!
Dass die SkyDemon Version nicht dem äußeren Erscheinungsbild entspricht, dürfte doch eher von untergeordneter Bedeutung sein, oder irre ich mich da?
Gruß Eric
Habe in der AIP GEN 0.1 folgendes gefundenOffensichtlich fliegst Du mit Deiner Z602 ausschließlich IFR.
Ich habe leider keine Papierversion zur Hand, um das selber abzugleichen.Keine faulen Ausreden bitte. Fahr zum Platz, im Flugvorbereitungsraum muss eine liegen!!
Offensichtlich fliegst Du mit Deiner Z602 ausschließlich IFR.Wieso? Ist die GEN-sektion für VFR-Flieger unzugänglich, oder nicht relevant?
im Flugvorbereitungsraum muss eine liegenIn DE, vielleicht. Aber bist du sicher? Hierzulande gibt es oftmal nur die DVD. Warum auch nicht?
In DE, vielleicht.Ich glaube es heißt doch www.ulforum. d e , oder?
GEN-sektion für VFR-FliegerNatürlich sind die allgemeinen Informationen (GEN) der AIP VFR für die VFR-Flieger relevant!!
Das Luftfahrthandbuch AIP VFR ist ein Auszug aus dem AIP mit einigen Ergänzungen. Es enthält Auszüge aus dem Luftfahrthandbuch AIP, zusätzliche Informationen für VFR-Flüge (Sichtflug) und in alphabetischer Reihenfolge die Sichtanflug- und Sichtabflugkarten, Flugplatzkarten, Regelungen und ergänzende Daten für Flughäfen, Landeplätze und Militärflugplätze mit ziviler Mitbenutzung. Darüber hinaus werden in einem gesondert zu beziehenden Teil die Sichtanflug- und Flugplatzkarten für ausgewählte Hubschrauberlandeplätze herausgegeben.Das habe ich nach ein wenig googeln gefunden. Danach dürfte ich mit meinem Abo evtl. über den einen Punkt "zusätzliche Informationen für VFR-Flüge" stolpern. Das werde ich aber bei Gelegenheit noch prüfen. Wenn die AIP VFR ansonsten ein Auszug aus der AIP ist, müsste ich ja mit der AIP alle relevanten Infos haben.
Habe in der AIP GEN 0.1 folgendes gefundenOffensichtlich fliegst Du mit Deiner Z602 ausschließlich IFR.
Ich habe leider keine Papierversion zur Hand, um das selber abzugleichen.Keine faulen Ausreden bitte. Fahr zum Platz, im Flugvorbereitungsraum muss eine liegen!!
Wirklich schade, ich hatte gehofft, wenigstens hier einmal mit Dir konstruktiv diskutieren zu können.Das wäre in der Tat von Dir das erste Mal gewesen!!
Wirklich schade, ich hatte gehofft, wenigstens hier einmal mit Dir konstruktiv diskutieren zu können.Michael, Du bist einfach nicht in der Lage, einmal einzulenken. Andere nennen das "Reflexbeisser" oder so.
Das wäre in der Tat von Dir das erste Mal gewesen!!
Naja, ich wusste eben nicht, dass Du essentielle Ausbildungsinhalte immer noch diskutieren musst.
Michael
Das wäre in der Tat von Dir das erste Mal gewesen!!Mensch Michael, machs doch nicht so kompliziert, es geht doch nun wirklich kinderleicht.
Naja, ich wusste eben nicht, dass Du essentielle Ausbildungsinhalte immer noch diskutieren musst.
Laut Michael steht das in der jeweiligen Zulassung jedes Platzes. Ich sage nur, in unserer steht es nicht.Naja kein Wunder, ein UL-Gelände (Heinsberg-Selfkant (UL)) ist ja auch kein Landeplatz im Sinne des Luftrechts und ist auch nicht in der AIP VFR zu finden!
Bevor aufgrund Michaels wiederholter Äußerungen, auf jedem Platz müsse ein geeigneter Flugvorbereitungsraum mit entsprechenden Unterlagen vorhanden seinDas ist verpflichtend für Sonderlandeplätze, Verkehrslandeplätze, Flughäfen and above, also alles wo man mit Flugzeugen normalerweise landen darf.
Mir ist nicht bekannt, dass das Aufzeigen der Unterschiede zwischen der AIP und der AIP VFR zur Ausbildung zum Luftsportgeräteführer gehört.Das ist in der Tat sehr bedauerlich, schließlich bleibt der UL-Verkehr ja nicht auf der LR G beschränkt.
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