Katastrophe verhindert!

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  • @Michael

    Habe in der AIP GEN 0.1 folgendes gefunden:







    3. Veröffentlichungsmedien

    Das Luftfahrthandbuch Deutschland wird in drei Versionen veröffentlicht: Papier, CD-ROM, Online (Internet). Die CD-ROM und Online-Version enthalten den kompletten Inhalt der Papierversion. Sowohl die Papierversion als auch die CD-ROM- und Online-Versionen gelten als amtliche Veröffentlichungen des Luftfahrthandbuchs Deutschland und können in dieser Form gleichrangig genutzt werden.

    Könntest Du mir bitte einmal beispielhaft sagen, inwiefern der Inhalt des AIP-Abos von SkyDemon nicht der offiziellen AIP VFR entspricht? Oder fehlt da was Entscheidendes? Ich habe leider keine Papierversion zur Hand, um das selber abzugleichen. Ich sage schon mal danke im voraus!

    Dass die SkyDemon Version nicht dem äußeren Erscheinungsbild entspricht, dürfte doch eher von untergeordneter Bedeutung sein, oder irre ich mich da?

    Gruß Eric




  • Habe in der AIP GEN 0.1 folgendes gefunden
    Offensichtlich fliegst Du mit Deiner Z602 ausschließlich IFR.
    Ich habe leider keine Papierversion zur Hand, um das selber abzugleichen.
    Keine faulen Ausreden bitte. Fahr zum Platz, im Flugvorbereitungsraum muss eine liegen!!


    Michael
  • Offensichtlich fliegst Du mit Deiner Z602 ausschließlich IFR.
    Wieso? Ist die GEN-sektion für VFR-Flieger unzugänglich, oder nicht relevant?

    im Flugvorbereitungsraum muss eine liegen
    In DE, vielleicht. Aber bist du sicher? Hierzulande gibt es oftmal nur die DVD. Warum auch nicht?
  • In DE, vielleicht.
    Ich glaube es heißt doch   www.ulforum. d e    , oder?
    GEN-sektion für VFR-Flieger
    Natürlich sind die allgemeinen Informationen (GEN) der AIP VFR für die VFR-Flieger relevant!!

    Michael

    PS: Hierzulande gibt es keine rechtlich relevante AIP VFR auf DVD, CDROM oder auf sonst einem elektronischen Medium!
  • Das Luftfahrthandbuch AIP VFR ist ein Auszug aus dem AIP mit einigen Ergänzungen. Es enthält Auszüge aus dem Luftfahrthandbuch AIP, zusätzliche Informationen für VFR-Flüge (Sichtflug) und in alphabetischer Reihenfolge die Sichtanflug- und Sichtabflugkarten, Flugplatzkarten, Regelungen und ergänzende Daten für Flughäfen, Landeplätze und Militärflugplätze mit ziviler Mitbenutzung. Darüber hinaus werden in einem gesondert zu beziehenden Teil die Sichtanflug- und Flugplatzkarten für ausgewählte Hubschrauberlandeplätze herausgegeben.
    Das habe ich nach ein wenig googeln gefunden. Danach dürfte ich mit meinem Abo evtl. über den einen Punkt "zusätzliche Informationen für VFR-Flüge" stolpern. Das werde ich aber bei Gelegenheit noch prüfen. Wenn die AIP VFR ansonsten ein Auszug aus der AIP ist, müsste ich ja mit der AIP alle relevanten Infos haben.

    Habe in der AIP GEN 0.1 folgendes gefunden
    Offensichtlich fliegst Du mit Deiner Z602 ausschließlich IFR.
    Ich habe leider keine Papierversion zur Hand, um das selber abzugleichen.
    Keine faulen Ausreden bitte. Fahr zum Platz, im Flugvorbereitungsraum muss eine liegen!!


    Michael

    Wirklich schade, ich hatte gehofft, wenigstens hier einmal mit Dir konstruktiv diskutieren zu können.

    Gruß Eric
  • Wirklich schade, ich hatte gehofft, wenigstens hier einmal mit Dir konstruktiv diskutieren zu können.
    Das wäre in der Tat von Dir das erste Mal gewesen!!
    Naja, ich wusste eben nicht, dass Du essentielle Ausbildungsinhalte immer noch diskutieren musst.

    Michael
  • Wirklich schade, ich hatte gehofft, wenigstens hier einmal mit Dir konstruktiv diskutieren zu können.
    Das wäre in der Tat von Dir das erste Mal gewesen!!
    Naja, ich wusste eben nicht, dass Du essentielle Ausbildungsinhalte immer noch diskutieren musst.

    Michael
    Michael, Du bist einfach nicht in der Lage, einmal einzulenken. Andere nennen das "Reflexbeisser" oder so.
    Mir ist nicht bekannt, dass das Aufzeigen der Unterschiede zwischen der AIP und der AIP VFR zur Ausbildung zum Luftsportgeräteführer gehört. Aber okay, lassen wir das.

    @ all

    Bevor aufgrund Michaels wiederholter Äußerungen, auf jedem Platz müsse ein geeigneter Flugvorbereitungsraum mit entsprechenden Unterlagen vorhanden sein, ein Run auf diese Unterlagen inkl. Abschluss eventuell dazugehöriger Abos einsetzt, erkundigt Euch genau, ob das wirklich notwendig ist. Laut Michael steht das in der jeweiligen Zulassung jedes Platzes. Ich sage nur, in unserer steht es nicht.
    Ist halt so eine Sache mit pauschalen Aussagen.

    Gruß Eric
  • Das wäre in der Tat von Dir das erste Mal gewesen!!
    Naja, ich wusste eben nicht, dass Du essentielle Ausbildungsinhalte immer noch diskutieren musst.
    Mensch Michael, machs doch nicht so kompliziert, es geht doch nun wirklich kinderleicht.
    Du sagst, zwischen elektr. und gedruckter Version gibt es Unterschiede, welche die elektr. Version als vollwwertige AIP disqualifizieren. Eric fragte nach einem Beispiel, denn er (und andere) geben viel Geld fuer elektr. AIP′s aus.
    Statt nun einfach einen einzigen inhaltlichen Unterschied aufzuzeigen (Eric waere Dir wirklich sehr dankbar gewesen!) kommt ausser bla bla nix relevantes mehr.


    Chris
  • Hallo!

    > aber ist in Frankreich ein unbeabsichtigtes Einfliegen in Flugverbotszonen
    > trotz hinreichender Flugvorbereitung mit AIP, NOTAMs und Karte durchaus
    > möglich, wenn man sich nicht noch weitere Informationen von irgendwelchen
    > im Netz verstreuten Insiderquellen verschafft,

    Nein!

    > oder hab ich da was falsch verstanden?

    Ich denke schon (wie wohl einige hier zu diesem Thema :-)

    Im Unterschied zu Deutschland findest Du nämlich
    alle Informationen incl. der kompletten AIP mit allen
    GEN, ENR und Flugplatzinformationen, Sichtanflugkarten (VACs)
    und allen Suppelments und Amendments für Frankreich
    "kostenlos & einfach so" im Netz:

    https://www.sia.aviation-civile.gouv.fr/

    Von so einer Website können wir leider in Deutschland nur träumen!!!!!


    BlueSky9
     
  • Laut Michael steht das in der jeweiligen Zulassung jedes Platzes. Ich sage nur, in unserer steht es nicht.
    Naja kein Wunder, ein UL-Gelände (Heinsberg-Selfkant (UL)) ist ja auch kein Landeplatz im Sinne des Luftrechts und ist auch nicht in der AIP VFR zu finden!
    Landeplätze werden durch die Landesluftfahrtbehörden genehmigt als Landeplätze des allgemeinen Verkehrs (Verkehrslandeplätze) oder als Landeplätze für besondere Zwecke (Sonderlandeplätze).
    UL-Fluggelände werden durch die Beauftragten genehmigt. Was in diesen entsprechenden Genehmigungen drinsteht, weiß ich nun wirklich nicht.
    Bevor aufgrund Michaels wiederholter Äußerungen, auf jedem Platz müsse ein geeigneter Flugvorbereitungsraum mit entsprechenden Unterlagen vorhanden sein
    Das ist verpflichtend für Sonderlandeplätze, Verkehrslandeplätze, Flughäfen and above, also alles wo man mit Flugzeugen normalerweise landen darf.
    Mir ist nicht bekannt, dass das Aufzeigen der Unterschiede zwischen der AIP und der AIP VFR zur Ausbildung zum Luftsportgeräteführer gehört.
    Das ist in der Tat sehr bedauerlich, schließlich bleibt der UL-Verkehr ja nicht auf der LR G beschränkt.
    Insofern sollte man schon wissen, wo man die Flugregeln, denen man unterworfen ist auch nachlesen kann, bzw. welche Unterlagen zur pflichtgemäßen  Flugvorbereitung zwingend zu verwenden sind.
    Ich bin sicher niemand, der UL-Piloten als Mickey-Mouse-Flieger abtut, aber es scheint ja doch die ein oder andere Ausnahme zu geben.

    Zur Vermehrung der Erkenntnisse sei angemerkt, dass es nicht nur in der Bundesrepublik zwei generelle Flugregeln gibt, einmal IFR und zum anderen VFR.
    Jede Flugregel hat bei uns ein separates Luftfahrthandbuch, nämlich eine AIP IFR und ein AIP VFR. Die AIP IFR ist logischerweise für einen VFR-Piloten luftrechtlich nicht wirklich relevant und auch zur Flugvorbereitung von VFR-Flügen völlig ungeeignet. Diese AIP gibt es auch als uneingeschränkt rechtsverbindliche Online-Version und ist offenbar für den SkyDemon erhältlich. Ist SkyDemon eine IFR-NAV-Software?
    Für uns Sichtflieger ist aber die AIP VFR die Bibel. Diese AIP gibt es rechtsverbindlich nur in einer Druckversion als Loseblattsammlung, die monatlich aktualisiert wird. Alle Digitalisierungen dieses Werkes, selbst die durch die DFS selbst, sind alleine nicht rechtsrelevant, selbst wenn der Inhalt, wie beim "Visual Flight Guide" 1zu1 der original AIP VFR entspricht.*

    Michael

    *)@Chris, besser??
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