BlueSky9 schrieb:Ja schon, aber ich habe es so verstanden, dass t r o t z der Nutzung von dieser AIP, der NOTAMs und der Karte ein Einflug nicht zu verhindern gewesen wäre, weil man weiterführende Infos zusätzlich hätte suchen müssen, was in der Bundesrepublik definitv nicht nötig ist, siehe "Papst-EDR".
Im Unterschied zu Deutschland...
BlueSky9 schrieb:Ja in der Tat!!
Von so einer Website können wir leider in Deutschland nur träumen!!!!!
Keine faulen Ausreden bitte. Fahr zum Platz, im Flugvorbereitungsraum muss eine liegen!!Mit dieser Aussage hast Du implizit behauptet, auch auf UL-Fluggeländen müsse dieser Flugvorbereitungsraum mit den entsprechenden Unterlagen vorgehalten werden.
Mit dieser Aussage hast Du implizit behauptet, auch auf UL-Fluggeländen müsse dieser Flugvorbereitungsraum mit den entsprechenden Unterlagen vorgehalten werden.Kühne Schlussfolgerung das, naja muss ja passen, nicht wahr?
Ja schon, aber ich habe es so verstanden, dass t r o t z der Nutzung von dieser AIP, der NOTAMs und der Karte ein Einflug nicht zu verhindern gewesen wäre, weil man weiterführende Infos zusätzlich hätte suchen müssen, was in der Bundesrepublik definitv nicht nötig ist, siehe "Papst-EDR".Das AKW-Sperrgebiet, durch das der Pilot flog, ist auf jeder Karte verzeichnet, es brauchte also keine weiteren Infos.
*)@Chris, besser??Na auf jeden Fall.
Ich weiß nicht, wo Du Deine Infos her hast, aber definitiv nicht aus unserer Genehmigungsurkunde. Darin steht (u. a.): "... Genehmigung zur Anlegung und zum Betreiben eines Sonderlandeplatzes ...".Naja kein Wunder, ein UL-Gelände (Heinsberg-Selfkant (UL)) ist ja auch kein Landeplatz im Sinne des Luftrechts und ist auch nicht in der AIP VFR zu finden!
Landeplätze werden durch die Landesluftfahrtbehörden genehmigt als Landeplätze des allgemeinen Verkehrs (Verkehrslandeplätze) oder als Landeplätze für besondere Zwecke (Sonderlandeplätze).
Wir haben seit Monaten an unserem VLP eine geänderte Betriebszeit per NOTAM heraus gegeben. !!Jede Woche rufen Piloten in den Funk ausserhalb dieser Zeiten und sind entsetzt /enttäuscht, dass der Platz nicht besetzt ist. Flugvorbereitung erspart manchen ärger.Reinhard, das kann ich absolut bestätigen. Letztes Jahr gab es für kurze Zeit einmal ein Sperrgebiet, das auch Wangerooge betraf. Da wurde ein havarierter Öltanker in die Weser geschleppt, wenn ich mich richtig erinnere. Das Sperrgebiet war per Notam bekanntgegeben worden.
Darin steht (u. a.): "... Genehmigung zur Anlegung und zum Betreiben eines Sonderlandeplatzes ...".Mensch Erich, jetzt wirst aber albern. Ein UL-Gelände ist k e i n Sonderlandeplatz!
ultramax schrieb:Bei Sonderlandeplätzen gem. § 49ff LuftZO ist das Teil der Betriebsgenehmigung und wird regelmäßig durch die genehmigende Behörde überprüft.
An Segelfluggeländen ( meinetwegen mit UL -Zulassung),Sonderlandeplätzen oder sonstigen Landeplätzen
gibt es sicher keine vorgeschriebene Überlandflugvorbereitungsdoku.
Chris_EDNC schrieb:Bleibt immer noch die individuelle Flugberatung über AIS. Aber wir sind uns ja einig, dass unsere AIP VFR ebenso online verfügbar sein sollte, wie in anderen Ländern auch.
Zur Papst-EDR: Hier ist F ganz klar besser, denn als auslaendischer Pilot haette man sowas einfach erfahren koennen.
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