Katastrophe verhindert!

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  • BlueSky9 schrieb:
    Im Unterschied zu Deutschland...
    Ja schon, aber ich habe es so verstanden, dass  t r o t z  der Nutzung von dieser AIP, der NOTAMs und der Karte ein Einflug nicht zu verhindern gewesen wäre, weil man weiterführende Infos zusätzlich hätte suchen müssen, was in der Bundesrepublik definitv nicht nötig ist, siehe "Papst-EDR".
    BlueSky9 schrieb:
    Von so einer Website können wir leider in Deutschland nur träumen!!!!!
    Ja in der Tat!!

    Michael
  • Keine faulen Ausreden bitte. Fahr zum Platz, im Flugvorbereitungsraum muss eine liegen!!
    Mit dieser Aussage hast Du implizit behauptet, auch auf UL-Fluggeländen müsse dieser Flugvorbereitungsraum mit den entsprechenden Unterlagen vorgehalten werden.

    Ansonsten nichts Neues!

    Wer von Euch outet sich als Mickey-Mouse-Flieger? Ich fange mal damit an. Ich habe keine (rechtsgültige) AIP VFR. Wer hat sie und - Hand auf′s Herz - nutzt sie für jede Flugvorbereitung?

    Markus, vielleicht eine Idee für die nächste Umfrage? An der Jetzigen tut sich nicht mehr viel!

    Gruß Eric
  • Mit dieser Aussage hast Du implizit behauptet, auch auf UL-Fluggeländen müsse dieser Flugvorbereitungsraum mit den entsprechenden Unterlagen vorgehalten werden.
    Kühne Schlussfolgerung das, naja muss ja passen, nicht wahr?
    Aber Erich, mal im Ernst, was interessiert es mich, wo Du fliegst? Ich bin einfach davon ausgegangen, dass Du auf einem Landeplatz stationiert bist. Mein Fehler!
    Aber da Du Dich nun selbst als Mickey-Mouse-Flieger outest, wird mir so einges klar. Gottlob sind es von mir doch ziemlich genau 133 NM bis nach Entenhausen Airport.

    Michael
  • Ja schon, aber ich habe es so verstanden, dass t r o t z der Nutzung von dieser AIP, der NOTAMs und der Karte ein Einflug nicht zu verhindern gewesen wäre, weil man weiterführende Infos zusätzlich hätte suchen müssen, was in der Bundesrepublik definitv nicht nötig ist, siehe "Papst-EDR".
    Das AKW-Sperrgebiet, durch das der Pilot flog, ist auf jeder Karte verzeichnet, es brauchte also keine weiteren Infos.

    Zur Papst-EDR: Hier ist F ganz klar besser, denn als auslaendischer Pilot haette man sowas einfach erfahren koennen. Aber welche auslaendische Pilot hat schon Zugriff auf die deutsche AIP? Und wenn die dann nicht per Notam veroeffentlich wird (ein Unding!), dann ist der Fehler vorprogrammiert.

    *)@Chris, besser??
    Na auf jeden Fall.


    Chris
  • Ich 0ute mich mal: Ich habe Visual Flight Guide von DFS . Dann drucke ich aus. Der einzige Unterschied ist das Papier. In der DFS Papierausgabe ist das so ein Butterbrotpapier und ich habe Laserfarbdruckerpapier. 
    Vorteil,ich kann beim Einsortieren nichts falsch machen oder versäumen und bin immer aktuell.   
    Einer eventuellen rechtlichen Prüfung würde ich gelassen entgegensehen, da es sich um ein von der DFS verkauftes Produkt mit völlig identischem Inhalt handelt. 
    Einfach mit dem ausgedruckten Papier winken und fertig.
    Hatte auch schon Überprüfung auf dem Turm. Sie waren sehr zufrieden das ich da überhaut was dabei hatte und auch sonst was (Flugvorbereitung /Strich/Wetter)vorweisen konnte.   
    Schlafe somit bestens :)  
    Peter 
  • Hi, bei der Bezeichnung Platz wird, wie so oft hier, mal wieder Äpfel mit Birnen verglichen. An einem
    VLP ( Verkehrslandeplatz) ist diese Flugvorbereitungsmöglichkeit ( Karte ,AIP,NOTAM ,PC etc. ) vorgeschrieben
    und wird upgedatet und überprüft. Der Angestellte an diesem "Platz" ist oft von der Landesregierung finanziert
    und beauftragt.
    An Segelfluggeländen ( meinetwegen mit UL -Zulassung),Sonderlandeplätzen oder sonstigen Landeplätzen
    gibt es sicher keine vorgeschriebene Überlandflugvorbereitungsdoku. so wie an VLP's oder Flughäfen.
    Dennoch sollte doch jeder Aviatiker heute, ob per www oder Papierhandbücher in der Lage sein, eine
    gute /sichere Flugvorbereitung zu machen.
    Wir haben seit Monaten an unserem VLP eine geänderte Betriebszeit per NOTAM heraus gegeben. !!Jede
    Woche rufen Piloten in den Funk ausserhalb dieser Zeiten und sind entsetzt /enttäuscht, dass der Platz
    nicht besetzt ist. Flugvorbereitung erspart manchen ärger.
    gruß und CAVOK   Reinhard

  • Naja kein Wunder, ein UL-Gelände (Heinsberg-Selfkant (UL)) ist ja auch kein Landeplatz im Sinne des Luftrechts und ist auch nicht in der AIP VFR zu finden!
    Landeplätze werden durch die Landesluftfahrtbehörden genehmigt als Landeplätze des allgemeinen Verkehrs (Verkehrslandeplätze) oder als Landeplätze für besondere Zwecke (Sonderlandeplätze).

    Ich weiß nicht, wo Du Deine Infos her hast, aber definitiv nicht aus unserer Genehmigungsurkunde. Darin steht (u. a.): "... Genehmigung zur Anlegung und zum Betreiben eines Sonderlandeplatzes ...".

    Da Du beginnst, unsachlich und beleidigend und vor allem provozierend zu werden, ziehe ich mich an dieser Stelle zurück, um einer weiteren Eskalation vorzubeugen. Gerne lese ich weitere Meinungen dazu, werde aber - zumindest auf Deine Äußerungen - nicht mehr reagieren.

    Wünsche Dir trotzdem einen schönen Sonntag.

    Gruß Eric
  • Wir haben seit Monaten an unserem VLP eine geänderte Betriebszeit per NOTAM heraus gegeben. !!Jede Woche rufen Piloten in den Funk ausserhalb dieser Zeiten und sind entsetzt /enttäuscht, dass der Platz nicht besetzt ist. Flugvorbereitung erspart manchen ärger.
    Reinhard, das kann ich absolut bestätigen. Letztes Jahr gab es für kurze Zeit einmal ein Sperrgebiet, das auch Wangerooge betraf. Da wurde ein havarierter Öltanker in die Weser geschleppt, wenn ich mich richtig erinnere. Das Sperrgebiet war per Notam bekanntgegeben worden.

    In dieser Zeit bin ich nach Norderney geflogen, davon ca. 45 min mit Bremen Information. Während dieser Zeit musste Bremen 15 - 20 Flieger darauf hinweisen, dass sie nicht nach Wangerooge fliegen können. Die Enttäuschung war gleichermaßen groß in der M und E-Klasse. Wenn man jetzt noch einen gewissen Prozentsatz von Piloten mit einrechnet, die von der Sperrung durch die Funksprüche zu ihren Kollegen erfahren haben und deswegen im Flug umgeplant haben (ohne Wangerooge als ursprüngliches Ziel anzugeben), frage ich mich allen Ernstes, wer denn überhaupt die Notams checkt, wenn′s über die Platzrunde hinaus geht.

    Gruß Eric
  • @ Reinhard:

    Frisch von der DFS: MARBURG-SCHOENSTADTKEIN NOTAM VEROEFFENTLICHT
    ???Gruß Eric
  • Darin steht (u. a.): "... Genehmigung zur Anlegung und zum Betreiben eines Sonderlandeplatzes ...".
    Mensch Erich, jetzt wirst aber albern. Ein UL-Gelände ist  k e i  n  Sonderlandeplatz!

    Darf man bei Euch beispielsweise mit einer Cessna 172 oder 'ner PA28 legal landen? Ist Euer Platz in der AIP VFR zu finden? Gibt's ein offizielles Anflugblatt und ein Flugplatzkarte der DFS? Gibt's eine NfL mit der Veröffentlichung Eurer Betriebsgenehmigung? Gibt es eine ICAO-Kennung?

    Keine dieser Fragen wird mi Ja zu beantworten sein, denn Entenhausen Airport ist natürlich kein Sonderlandeplatz nach §§ 49 bis 53 LuftZO.
    ultramax schrieb:
    An Segelfluggeländen ( meinetwegen mit UL -Zulassung),Sonderlandeplätzen oder sonstigen Landeplätzen
    gibt es sicher keine vorgeschriebene Überlandflugvorbereitungsdoku.
    Bei Sonderlandeplätzen gem. § 49ff LuftZO ist das Teil der Betriebsgenehmigung und wird regelmäßig durch die genehmigende Behörde überprüft.
    Chris_EDNC schrieb:
    Zur Papst-EDR: Hier ist F ganz klar besser, denn als auslaendischer Pilot haette man sowas einfach erfahren koennen.
    Bleibt immer noch die individuelle Flugberatung über AIS.  Aber wir sind uns ja einig, dass unsere AIP VFR ebenso online verfügbar sein sollte, wie in anderen Ländern auch.

    Michael
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