Rollhalt XY "abflugbereit"

Forum - Allgemeines & Aktuelles
  • Mich erstaunt die ungewöhnliche Bandbreite der Ansichten.
    Mich ueberhaupt nicht, im Gegenteil...

    Ansonsten sehr gutes Posting, danke.


    Chris
  • Diese Art der "Sichtweise" ist genau der Blödsinn, den ich meine!
    Was ist daran Blödsinn? 

    Solche und ähnliche "Sichtweisen" sind nicht nur selten dämlich, vielmehr outen sich die Betreffenden so als unverbesserliche "Aeropathen", denen ich besser niemals im Rahmen meiner fliegerischen Tätigkeit begegnen möchte.

    Das gleiche denke ich im Bezug auf Deine Sichtweise. Ich gehe nämlich davon aus, dass Menschen mit einer besserwisserischen Grundhaltung nicht in der Lage sind, eigene Fehler zu erkennen und einzugestehen.

    Es erscheint mir nämlich sehr unwahrscheinlich, dass sich solche Piloten im Luftverkehr so verhalten, dass Sicherheit und Ordnung gewährleistet sind und kein anderer ( beispielsweise meine Wenigkeit) gefährdet, geschädigt oder mehr als nach den Umständen unvermeidbar behindert oder belästigt wird.
    Tja, dann liegst Du halt falsch. Mir fallen eher die ganzen besserwisserischen AIP-Auswendigkenner auf, denen ich lieber nicht im Flug begegnen will. Man stelle sich mal vor, es tritt etwas ein, was in der AIP anders beschrieben ist... 

    Und lieber habe ich es, wenn ein Pilot einen halbwegs korrekten Funkspruch zeitnah absetzt, statt minutenlang über den absolut korrekten Funkspruch zu sinnieren. In Monaten mit viel Verkehr finde ich sogar ein "Rechts quer 10, Nummer 2 hinter blauer Maschine" viel sinnvoller als sie "korrekte" Sprechgruppe.

    Zum Glück spiegelt aber kein Pilotenforum die Welt da draußen wieder. Da läuft es zum Glück anders.
  • @JaqueC

    Siehstemal, das liest sich ganz anders.

    Eigentlich reden wir ja über die Sprechgruppe "Abflugbereit" an unkontrollierten Plätzen und nicht über Unfälle.

    Und wenn ich es richtig verstanden habe ist die "Abflugbereit"-Meldung weder illegal noch unzulässig. Und es gibt wenigstens einen Platz, an dem sie (wahrscheinlich) sinnvoll ist. Manch einer verwendet sie. Zur sicherheitserhöhenden oder sicherheitsvermindernden Auswirkung gehen die Meinungen auseinander. Vielleicht macht Markus ja eine Umfrage "Ich melde mich am Rollhalt abflugbereit Ja/nein".

    Die Diskussion um Sinnhafitgkeit der deutschen FL-Regelung ist inzwischen elfundachtzig mal geführt worden, ohne sinnvolles Ergebnis. Warum sollte es hier anders sein.

    Ulf (Der mit seinem Ego schon fast wieder im reinen ist)
  • JaqueC schrieb: Man muss sich aber darüber im Klaren sein oder werden, dass der FL nie Herr der Situation ist, sondern ausschließlich Mitspieler.
    Das ist natürlich so nicht richtig!
    Für den rollenden Verkehr am Platz ist der FL immer  der "Herr der Situation" und in einigen Fällen auch für den fliegenden!
    Die Regelungen im Abschnitt "Flugplatzinformationsdienst an Flugplätzen ohne Flugverkehrskontrolle" in der AIP geben das eindeutig wieder.

    Michael
  • Ulf, ich ahne, wo unser Problem liegen könnte. Es geht hier kaum darum, eine Soll-Liste abzuarbeiten. Es geht um das Wissen um die Situation und dabei spielt der FL tatsächlich eine eher untergeordnete Rolle. Keine überflüssige, keine unnötige, aber er ist eben nicht ZIEL meine Kommunikation, sondern Mitspieler. Das Ziel sind die anderen Piloten. Wenn Mova sich besser fühlt, wenn ich in Finow Rollhalt melde, dann ist das ja alles gut. Gleichzeitig hätte Mova mich doch aber schon lange sehen müssen. Final ist ja nicht gerade eine Sache von 2 Sekunden. Er hat ja auch Eindrehen ins Final gemeldet und wahrscheinlich meine Absicht mitgehört, nach der ich zur XX rolle. Ich rolle, er kommt, ich weiß, dass er kommen wird, er sieht mich und wir beide können die Situation einschätzen. Der Flugleiter ist Gast in dem Spiel. Nicht überflüssig, aber primär dient der ganze Funk, dass ich und Mova wissen, was passiert - plus der Typ im Gegenanflug und der Rollende hinter mir. Das sind die wichtigen Spieler und darum geht es. Wenn man dieses Informationsgeflecht minimalisiert, weil die Bandbreite Funk nun mal endlich ist, wäre die Rollhalt-Meldung tatsächlich disponierbar (es sei denn, betriebstechnisch vorgeschrieben oder notwendig, was die Qualität der Meldung also schlagartig verändert).

    Soviel wie nötig.
    Sowenig wie möglich.
    Als Backup raussehen, weil Funk gestört sein kann.

    Mit fliegerischem Gruß
    Johannes
  • Für den rollenden Verkehr am Platz ist der FL immer der "Herr der Situation" und in einigen Fällen auch für den fliegenden!
    So wie ich es kenne und verstanden habe ist das so:
    Fuer den rollenden Verkehr ausserhalb der Bahn, ja (parken sie den Flieger rechts hinter der Tankstelle). Auf der Bahn nein.
    Fuer den fliegenden Verkehr: Anfragen, um z.B. die Platzrunde anders als in der AIP vorgeschrieben zu fliegen, ja da hat er die Entscheidungsbefugnis (aber eben nur, wenn das in der AIP fuer diesen Platz so steht).
    Dann gibt es noch den Punkt "Gefahrenabwehr", auch hier hat der FL Weisungsbefugnis.


    Chris
  • Chris_EDNC schrieb: Auf der Bahn nein
    Die "Bahn" gehört wie alle anderen Teile eines Landeplatzes, die mit Luftfahrzeugen aus eigener Kraft berollt, beruscht oder beflogen (Heli) werden können und dürfen zu den sogenannte Flugbetriebsflächen.

    Für alle Flugbetriebsflächen hat der Platzhalter und damit auch sein FL die uneingeschränkte Verkehrssicherungspflicht. Diese schließt natürlich die Weisungsbefugnis an alle Benutzer ein!

    Chris_EDNC schrieb: die Platzrunde anders als in der AIP vorgeschrieben zu fliegen, ja da hat er die Entscheidungsbefugnis
    Genau, ein Abweichen vom allgemeingültigen oder für den jeweilige Platz speziellen Anflugverfahren, z.B. durch einen Direktanflug, bedarf immer der Zustimmung des FL.


    Michael
  • Die "Bahn" gehört wie alle anderen Teile eines Landeplatzes, die mit Luftfahrzeugen aus eigener Kraft berollt, beruscht oder beflogen (Heli) werden können und dürfen zu den sogenannte Flugbetriebsflächen.

    Für alle Flugbetriebsflächen hat der Platzhalter und damit auch sein FL die uneingeschränkte Verkehrssicherungspflicht. Diese schließt natürlich die Weisungsbefugnis an alle Benutzer ein!
    Glaube ich grad nicht, wo steht das so? Denn dies wuerde nach Deiner Lesart bedeuten, dass der FL auch die Start- Landerichtung vorschreibt. Und das darf er mal ganz sicher nicht.

    Genau, ein Abweichen vom allgemeingültigen oder für den jeweilige Platz speziellen Anflugverfahren, z.B. durch einen Direktanflug, bedarf immer der Zustimmung des FL.
    Nur fuer′s Protokoll: Auf einem Flugplatz wie Tannheim darf ich als Pilot selber entscheiden, an welcher Stelle ich in die Platzrunde einfliege, auch z.B. ob ich einen Direktanflug mache.
    In z.B. EDTR hingegen ist der Einflug ueber den Gegenanflug im Anflugblatt festgelegt, da greift dann dieses "FL kann Direktanflug genehmigen oder auch nicht".


    Chris
  • Moin,irgendwie werde ich das Gefühl nicht los, hier wird munter aneinander vorbei geredet... Funken ist wichtig, das sehen wir glaube ich, alle so. Zu viel sinnfreies Gelaber dient aber sicherlich nicht der Sicherheit. Aus diesem Grund gibt es die Sprechgruppen. Bestes Beispiel: 
    Ich in der Platzrunde, ein zweiter, schnellerer ebenfalls. Ich melde immer schön das Eindrehen in den Queranflug, er ziemlich maulfaul. Nach der fünften Runde, in der ich nichts mehr von ihm gehört hatte, melde ich Abschlusslandung und frage den anderen Piloten, wo er ist. Antwort: "Am Boden." Ich wende also am Ende der Piste, um backtrack zur Halle zu Rollen, da seh ich den Nichtfunker aufsetzen und auf mich zukommen...Flucht aufs Grün, alles gut.
    Und um auf das Ausgangsthema zurück zu kommen, abflugbereit ohne Standortangabe ist für mich sinnfrei, denn ich habe die Meldung schon von Piloten gehört, die auf der Piste in Startstellung standen.
    Gruß,
    Wolfgang
  • Meiner Meinung nach obliegt dem Inhaber der Genehmigungsurkunde eines Landeplatzes die Verkehrssicherungspflicht. In der Genehmigungsurkunde sind die entsprechenden Flächen ausgewiesen, also in jedem Fall die Start- und Landebahn einschließlich der Rollwege.

    Bitte auch NFL II 37/00 und § 22 der LuftVO beachten.

    Über den Sinn und Zweck einer Flugleitung in Deutschland will ich hier nicht diskutieren, denn damit habe ich als Flugleiterin (leider) häufig selbst zu tun, damit unser Platz überhaupt in Betrieb ist.

    Happy landings
    Conny
Jetzt anmelden

Passwort vergessen

Umfrage Archiv

Plant ihr, einen Autopiloten in eurem UL zu installieren?

Nein
54.5 %
Ja
45.5 %
Stimmen: 123 | Diskussion
Anzeige: Roland Aircraft
Statistik Alle Mitglieder

Aktuell sind 32 Besucher online.

Anzeige: EasyVFR Anzeige: EasyVFR