Im Grunde hat MOWA Recht. Die Dinge sollten, nein müssen bei Ausbildungsbeginn vor Ort sein. Aber: Die abschließende Kontrolle findet bei der Meldung zur Prüfung statt, also da wird es zum ersten Mal OFFIZIELL. Letzten Endes soll damit verhindert werden, dass irgendein verurteilter Vollgasjunkie Flugstunden nimmt und Leib und Leben Dritter gefährdet. Liegt also in der Verantwortung der Flugschule, ob er mit der Ausbildung auch ohne diese Selbstauskunft beginnen mag.... was aus meiner Erfahrung die Regel ist.