Eintragung der Englischprüfung in die Lizenz

Forum - Allgemeines & Aktuelles
  • Naja, ich bin beruflich paranoid...
    Ich bin SystemAdministrator und im Vertrag ist es geschrieben, dass ich paranoid sein muss.
    Nur so bin ich für alle Fälle bereit...

    Und mein Lehrer hat mir damals gesagt, dass es auch in der Fliegerei nicht ganz so schlecht ist, denn ich prüfe alles mehrmals...

    Grüße
    Luca
  • Da kan ich nur hoffen, du bist kein Windows System Administrator... davon wird man ja paranormal und noch so einiges...

    (habe einige Jahren mit Solaris ′rumgeklaut, und moechte das gerne wieder aufnehmen...)
  • Ich habe gesagt, dass ich SystemAdministrator bin, nicht, dass ich ein Zauberer bin... :D
    Ich nutze seit 1995 nur Linux, auf Arbeit genauso wie zu Hause...

    Aber nun OT weiter eventuell über PN.

    Grüße
    Luca
  • Ohne hier jemandem zu nahe treten zu wollen (insbesondere nicht Dir, lucabert), aaaaber.....

    Ich lese hier den latenten Konsenz heraus, dass für Auslandsflüge mit UL und SPL sowohl BZF1 einerseits als auch die ICAO-Sprachprüfung andererseits Voraussetzung ist?!
    Leider finde ich solche Angaben auch gerne an Fliegerstammtischen, in anderen Foren sowie auf den Webseiten diverser Flugschulen und Funktrainer!

    Schmeißt ruhig mit Steinen - ich sehe diesen Standpunkt als sehr fragwürdig an und würde behaupten, dass allenfalls das individuelle Gastland für uns eine Sprachprüfung fordern kann (dann ist aber auch von dort im Zweifel die Forderung zu stellen, wo die abgelegte Prüfung vermerkt sein soll).

    Die deutschen Gesetze und Verordnung zur Luftfahrt geben jedenfalls für ULer (!) weder bezüglich BZF1 bei Auslandsflügen noch für die Sprachprüfung eine Anforderung vor, und auch die ICAO nimmt "uns" wie z.B. auch Segelflieger eindeutig aus der Verpflichtung zum Sprachtest heraus.

    Just my 2cents, blue skies
    Frank

    PS: aber vielleicht hab ich ja auch was übersehen und mich klärt freundlicherweise jemand auf B-)
  • Hallo Frank,

    > Die deutschen Gesetze und Verordnung zur Luftfahrt geben jedenfalls
    > für ULer (!) weder bezüglich BZF1 bei Auslandsflügen noch für die
    > Sprachprüfung eine Anforderung vor

    Da hast Du m.E. vollkommen Recht.

    Es liegt lediglich im Ermessen und im Regelwerk des
    Gastlandes, wie es mit uns "Pappdrachen" umgeht.

    Es gibt, wenn ich mich recht erinnere, einige Länder,
    die eine Radio-Telephony-Licence o.Ä. sehen wollen.

    Auch die Sache mit dem LP 4,5,6 ist für uns Uler
    europaweit _nicht_ einheitlich geregelt.

    Ich würde mal sagen:  für einen Ausflug auf einen
    kleinen französischen Feld-Wald- und Wiesenplatz
    kann man auf vieles verzichten...

    Möchte ich aber mit meinem Gickel in Stockholm International
    einschweben wollen, dann sollte schon _alles_ passen.

    Und das letzte, was man da gebrauchen kann, ist eine
    Diskussion über die LP-Regelung für Luftsportgeräteführer
    in Deutschland.  ;-))

    Oder anders ausgedrückt: Wer mit den "Grossen" pinkeln
    will, der sollte dann auch das Bein heben und den LP4
    zücken können.

    :)

    BlueSky9

    P.S.
    Nein, das ist keine gültige Rechtsberatung
    sondern nur meine bescheidene Meinung ;)

    P.P.S:
    Unabhängig von Pflicht o. nicht Pflicht finde ich das
    BZF als eine sehr gute Sache und kann es nur empfehlen.
    Ebenso sollte für einen Auslandsambitionierten ein LP4
    kein Problem sein  - wie schnell unzureichende Englischkenntnisse
    im Funk zu Verwirrung führen können habe ich schon einige Mal
    mitbekommen dürfen.
    Von daher macht Luca sicher keinen Fehler mit seinem BZF1 + LP4
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