@BlueSky9
>Da machst Du einen entscheidenden Denkfehler:
>Wir können zum Glück bei unseren Luftsportgeräten z.Zt. noch auf
>all′ diesen Mist verzichten - eben weil es nur "leichte" 472 kg Kisten sind!!
und wo sind all diese miesen Veränderungen, die Du immer wieder ins Feld führst, bei den Tragschraubern? Es hat sich absolut nichts negativ verändert seit der Erhöhung des MTOW auf 560Kg.
Weil Du z.B. noch nie gelernt hast, ein 600+kg Flugzeug zu starten,Man macht doch eh für jedes Fliegerlein eine Einweisung. Eine C42 ist auch was anderes als eine GX. Und wenn das Prospekt der CTLS nicht ganz doll lügt, dann sind die Flugeigenschaften zwischen UL und LSA ziemlich ähnlich.
zu fliegen und zu landen - genausowenig wie Du mit Deinem
Mopped-Führerschein ein Motorad fahren darfst.
Da machst Du einen entscheidenden Denkfehler:Die 472,5kg sind doch nur eine aus der Luft gegriffene Zahl. Luftsportgeräte könnten genauso gut bis 600kg gehen. Siehe Gyrocopter.
Wir können zum Glück bei unseren Luftsportgeräten z.Zt. noch auf
all′ diesen Mist verzichten - eben weil es nur "leichte" 472 kg Kisten sind!!
Richtig wäre es, den UL-Schein absolut so zu lassen, wie erDas könntest Du so oder so, auch wenn der UL-Schein bis 600kg gehen würde. Der Witz an der Sache ist doch, dass man den rechtlichen Rahmen der UL-Lizenz auf Fluggeräte bis 600kg erweitert und damit ohne ZÜP, ohne BZF und ohne den restlichen Quatsch auskommt.
ist, damit ich noch ganz, ganz, ganz, ganz lange mein Fliegerchen
ohne ZÜP, ohne BZF, ohne ELT, ohne LTB und ohne all den
anderen Mist fliegen kann.
Und wir UL′er hatten mit dem Weg über den PPL-A N auch eine wirklich attraktive Option zu wechseln.Aber wofür? Wir wollen doch nicht wechseln. Und der PPL-N geht in eine LAPL über und damit entfällt die Anrechenbarkeit der UL-Stunden auf die LAPL-Mindeststunden. Find ich persönlich nicht wirklich attraktiv.
die 472,50 KG sind eben nicht aus der Luft gegriffen. Diese sind in der sog. Basic-Regulation der EU festgeschrieben und damit EU-Recht.Und EU-Recht gilt nicht fuer Gyrocopter?
die 472,50 KG sind eben nicht aus der Luft gegriffen. Diese sind in der sog. Basic-Regulation der EU festgeschrieben und damit EU-Recht.Doch. Genau daher kommt′s ja: In der Basic Regulation stand schon immer und steht auch jetzt 472,50 kg für UL und 560 kg für Tragschrauber. In Deutschland dagegen war es NICHT EU-konform geregelt, nämlich 472,5 für beides. Das war nach EU-Recht falsch - und wurde eben nun korrigiert.
Und EU-Recht gilt nicht fuer Gyrocopter?
Aktuell sind 43 Besucher online, davon 3 Mitglieder und 40 Gäste.