Vergleich - Reise UL vs LSA

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  • Hallo!

    > Und warum zum Geier soll man für ein schnödes LSA mit 600kg
    > einen abgesteckten PPL brauchen?

    Weil Du z.B. noch nie gelernt hast, ein 600+kg Flugzeug zu starten,
    zu fliegen und zu landen - genausowenig wie Du mit Deinem
    Mopped-Führerschein ein Motorad fahren darfst.


    > Weitere gravierende Nachteile: Auch beim LAPL braucht man
    > eine ZÜP. Und ein BZF. Und den ganzen anderen Kram aus
    > dem PPL-Bereich, der bei UL-lern so schön unkompliziert ist.

    Da machst Du einen entscheidenden Denkfehler:
    Wir können zum Glück bei unseren Luftsportgeräten z.Zt. noch auf
    all′ diesen Mist verzichten - eben weil es nur "leichte" 472 kg Kisten sind!!

    Denn nur weil es "leichte" Flieger sind, ist alles so schön unkompliziert.


    > z B wer eine bestimmte Menge  Stunden/ Erfahrung
    > nachweisen kann bekommt den LAPL auf Antrag,

    Ja, na klaaar....   erstmal gemütlich 100h C42 eiern und dann mit
    dem "geschenkten" LAPL die PA28 in den Boden rammen...?!?!


    > Richtig wäre es, den UL-Schein soweit wie möglich aufzubohren,
    > damit mehr Piloten in den Genuss des lockeren, unbürokratischen
    > Fliegens kommen.

    Nein!

    Richtig wäre es, den UL-Schein absolut so zu lassen, wie er
    ist, damit ich noch ganz, ganz, ganz, ganz lange mein Fliegerchen
    ohne ZÜP, ohne BZF, ohne ELT, ohne LTB und ohne all den
    anderen Mist fliegen kann.

    Du bist vermultich kein Halter - Dir können all die blödsinnigen Auflagen
    wie "Zugelassene Funke", "ELT Pflicht", "LTB-Zwang" ziemlich egal sein.

    Ich dagegen betreibe ein eigenes UL - ich will mir weitere "Auflagen"
    dieser $$$ Art solange wie nur irgend möglich vom Hals halten.
    Das geht aber ganz sicher nicht mit einem "Aufbohren" der UL-Klasse,
    glaub′ mir!
    Das hat uns die Vergangenheit im Bereich Luftsportgeräte
    leider immer wieder eindrucksvoll bewiesen.

    BlueSky9
  • Ich kann mich Bluesky′s Meinung nur anschliessen. 
    Die 472,5KG reichen vollkommen aus. Es gibt genügend Flieger die man darin fliegen kann. Wir sollten froh sein das es "noch" ein Stück nationales Recht gibt. Für jeden der mehr will gibt es jetzt mit dem LAPL eine elegante europäische Lösung. Und wir UL′er hatten mit dem Weg über den PPL-A N  auch eine wirklich attraktive Option zu wechseln.
    Ich habe mich sehr bewusst für UL ausgesprochen und kein Upgrade gemacht. Daher bin ich auch nicht unzufrieden mit meinen Möglichkeiten. Wenn jetzt im Bereich Medical etwas passiert wäre das ein guter Bonus.
    Immer auf das gucken was man nicht hat macht keinen Sinn. Natürlich gibt es immer hier und da Punkte die Bürokratisch Unsinn sind, aber so schlecht haben wir es nicht getroffen. Mit den Fliegern ist das so eine Sache. Ich kann ein Modell mit 360KG als M mehr oder weniger legal fliegen oder als E-Klasse. Wer es als M fliegt, macht das bewusst mit allen Risiken.

    LG
  • @BlueSky9

    >Da machst Du einen entscheidenden Denkfehler:
    >Wir können zum Glück bei unseren Luftsportgeräten z.Zt. noch auf
    >all′ diesen Mist verzichten - eben weil es nur "leichte" 472 kg Kisten sind!!

    und wo sind all diese miesen Veränderungen, die Du immer wieder ins Feld führst, bei den Tragschraubern? Es hat sich absolut nichts negativ verändert seit der Erhöhung des MTOW auf 560Kg.  

  • Weil Du z.B. noch nie gelernt hast, ein 600+kg Flugzeug zu starten,
    zu fliegen und zu landen - genausowenig wie Du mit Deinem
    Mopped-Führerschein ein Motorad fahren darfst.
    Man macht doch eh für jedes Fliegerlein eine Einweisung. Eine C42 ist auch was anderes als eine GX. Und wenn das Prospekt der CTLS nicht ganz doll lügt, dann sind die Flugeigenschaften zwischen UL und LSA ziemlich ähnlich.

    Da machst Du einen entscheidenden Denkfehler:
    Wir können zum Glück bei unseren Luftsportgeräten z.Zt. noch auf
    all′ diesen Mist verzichten - eben weil es nur "leichte" 472 kg Kisten sind!!
    Die 472,5kg sind doch nur eine aus der Luft gegriffene Zahl. Luftsportgeräte könnten genauso gut bis 600kg gehen. Siehe Gyrocopter.

    Richtig wäre es, den UL-Schein absolut so zu lassen, wie er
    ist, damit ich noch ganz, ganz, ganz, ganz lange mein Fliegerchen
    ohne ZÜP, ohne BZF, ohne ELT, ohne LTB und ohne all den
    anderen Mist fliegen kann.
    Das könntest Du so oder so, auch wenn der UL-Schein bis 600kg gehen würde. Der Witz an der Sache ist doch, dass man den rechtlichen Rahmen der UL-Lizenz auf Fluggeräte bis 600kg erweitert und damit ohne ZÜP, ohne BZF und ohne den restlichen Quatsch auskommt.

    Und wir UL′er hatten mit dem Weg über den PPL-A N auch eine wirklich attraktive Option zu wechseln.
    Aber wofür? Wir wollen doch nicht wechseln. Und der PPL-N geht in eine LAPL über und damit entfällt die Anrechenbarkeit der UL-Stunden auf die LAPL-Mindeststunden. Find ich persönlich nicht wirklich attraktiv.

    Mir persönlich reichen übrigens die 472,5kg auch aus. Aber wer weiß, was die Zukunft so bringen wird.
  • Ein automatisches Upgrade durch "Ul-Erfliegen" halte ich auch für nicht sinnvoll. Ein Blick, was ein LAPL-Inhaber alles fliegen darf, sollte reichen. Und ein LAPL-light ... Schön wäre es, wenn es wie früher zu PPL-Zeiten Upgrade-Erleichterungen gäbe.

    Eine Erhöhung auf 600kg ist aus meiner Sicht nur sinnvoll, wenn ein festes maximales Leergewicht explizit vorgegeben wird. Ansonsten wiegen die Böcke ratzfatz 450kg leer - natürlich im Namen der Sicherheit.

    Ich bin zwar eher der Slow-Flyer, aber etwas mehr "legale" Zuladung wäre ganz nett. Das Abnehmen fällt so schwer ... :-)

    Bye Thomas
  • Hallo Bananenbieger,

    die 472,50 KG sind eben nicht aus der Luft gegriffen. Diese sind in der sog. Basic-Regulation der EU festgeschrieben und damit EU-Recht.

    Wenn Dir soviel daran gelegen ist, den UL-Schein auf 600 Kilo anzuheben, sprich doch mal deinen EU-Abgeordneten drauf an.

    Er wird Dir sicher erklären, wie aussichtsreich der Versuch ist, mit magerer Begründung eine EU-Verordnung zu ändern.

    Noch kurz zu den Mindeststunden: Du kannst zwar die Rechte  LAPL nicht mit UL-Stunden erhalten, umgekehrt geht es allerdings sehr wohl. Wird aso Niemand gezwungen, mehr als bisher zu fiegen.

    Grüsse
    Thomas
  • die 472,50 KG sind eben nicht aus der Luft gegriffen. Diese sind in der sog. Basic-Regulation der EU festgeschrieben und damit EU-Recht.
    Und EU-Recht gilt nicht fuer Gyrocopter?


    Chris

  • die 472,50 KG sind eben nicht aus der Luft gegriffen. Diese sind in der sog. Basic-Regulation der EU festgeschrieben und damit EU-Recht.

    Und EU-Recht gilt nicht fuer Gyrocopter?
    Doch. Genau daher kommt′s ja: In der Basic Regulation stand schon immer und steht auch jetzt 472,50 kg für UL und 560 kg für Tragschrauber. In Deutschland dagegen war es NICHT EU-konform geregelt, nämlich 472,5 für beides. Das war nach EU-Recht falsch - und wurde eben nun korrigiert.
  • Ahh so ist das. Merci fuer die Info :)


    Chris
  • Na, zum Glück sind die Italiener ja nicht in der EU, oder doch? Die haben eine nationale 600kg UL Klasse geschaffen, oder gilt das EU Recht nur für die die es einhalten..?

    Gruss
    Werner
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