werden C 42 ULs ab 30.4.14 gegroundet ?

Forum - Allgemeines & Aktuelles
  • Leider ist mit dem Service Bulletin "SB-42-017A-2014 Kraftstoffsystem"   eine Nachrüstung der Rücklaufleitung bis zum 30.09.2014 nun doch vorgeschrieben.

    Bertus Kühn

    IFC Altenburg 

  • bkühn schrieb: is zum 30.09.2014 nun doch vorgeschrieben
    Also so langsam platzt mir jetzt der Kragen. Ich kann diesen Schwachsinn von "vorgeschrieben" nun wirklich nicht mehr hören.
    Nichts aber auch rein gar nichts kann dem Halter eines Lfzs durch eine TM oder ein SB vorgeschrieben werden, Punkt, Ausrufezeichen, Aus und  Ende!!!
    Siehe dazu folgenden Artikel des DAeC LV NRW.
    Erst wenn das LSGB daraus eine LTA macht und diese auch veröffentlicht, wird's für die Halter verbindlich.

    Michael (genervt!!)
  • Hallo Michael,


    Du musst nicht genervt sein. Natürlich ist das "noch" keine LTA und damit keine direkte Verpflichtung. Aber - Du lieferst doch mit Deinem Link eine Notwendigkeit der Durchführung gleich mit:


    "1. Die Durchführung von kleinen Änderungen und Instandhaltungsmaßnahmen aufgrund Technischer Mitteilungen der Hersteller von Luftfahrtgerät in Form von Service Bulletins, Service Letters, Service Information o. ä.
    - sofern sie nicht vom Luftfahrt-Bundesamt (LBA) als Lufttüchtigkeitsanweisung oder durch Eintragungen in das zugehörige Gerätekennblatt verbindlich gemacht wurden –
    ist in das pflichtgemäße Ermessen des Luftfahrzeughalters gestellt.
    2. Technische Mitteilungen enthalten u. a. Anweisungen und Maßnahmen des Herstellers, die er
    · aufgrund von im Flugbetrieb aufgetretenen Störungen oder Mängeln zu deren Vermeidung oder Behebung für erforderlich hält oder aus anderen Gründen empfiehlt
    Die Entscheidung, ob die unter Punkt 1. aufgeführten Maßnahmen befolgt oder nicht befolgt werden, sind vom Luftfahrzeughalter unter Berücksichtigung folgender Forderungen zu treffen:
    · Berücksichtigung der dem Luftfahrzeughalter übertragenen Verantwortung für den sicheren Betrieb (§ 2 Betriebsordnung für Luftfahrtgerät),
    · Erhalt des Luftfahrzeugs in einem solchen Zustand, daß Gefährdungen ausgeschlossen sind (§ 3 Abs. 1 Betriebsordnung für Luftfahrtgerät)." 


    Bertus

  • Warum nur muß ich beim letzten Satz des von FD verlinkten Artikel an den Sunny denken.......

    Thomas
  • bkühn schrieb: Aber - Du lieferst doch mit Deinem Link eine Notwendigkeit der Durchführung gleich mit
    Wie kommst Du denn auf das schmale Brett?
    Es hat wohl kaum einen entsprechenden Vorfall gegeben, wenn als Grund des SB von der Reduzierung - wohlgemerkt nicht von der Verhinderung - der "theoretische Möglichkeit der Dampfblasenbildung" die Rede ist!
    Im Übrigen ist das Fazit im letzten Absatz des Links entscheidend und da muss ich Thomas völlig recht geben. Beim Sunny war das genau das "Motiv" der damaligen TM des neuen, notleidenden Musterbetreuers.
    Auch Comco würde die generalisierte Durchführung dieses SB allein schon für den Teilesatz der Rücklaufleitung annähernd € 170.000,- Umsatz bescheren!!
    Honi soit qui mal y pense ...
    Ach ja Bertus, was bedeuten doch gleich "IFC"?*

    Michael

    *) Inkasso für Comco vielleicht?
  • Hallo C 42 Gemeinde,

    Hab das hier verfolgt...?? viele Menschen viele Meinungen.....??.

    Bin trotz alle dem, auf den Entschluß gekommen (o.k.Sicherheitstechnische verbesserungen machen immer Sinn),
    verbaue ich also das über alle maasen überteuerten Rücklaufgedönse.

    Dieses kann "normalerweise" ohne weiteres selbst erledigt werden, was mir jedenfalls keinen Stein aus der Krone brach, schlecht Wetter gibt's immer, sowas zu erledigen.

    Was uns UnterländerC42fliegergemeinschaft aber dermaasen auf den S.... geht,
    ist der von ComcO schweineüberteuerte Preis, für das bisschen Set, mit Schlauch, der auch noch zu kurz ist und verlängert werden muß und und und....!!

    Ich BIN/WAR C42 Fan, jedoch beim erwerb meines nächsten Fliegers wird "dat Dingens" sicher mit eine grosse Rolle spielen,
    "Merke schon manche sind vom hohen Roß gefallen."

    Wüsste da eher jemand, der sich schämen sollte, sicher aber nicht der den Verbesserungsvorschlag machte !!
    .

    h-AIR-bert
  • h-AIR-ibert schrieb: Wüsste da eher jemand, der sich schämen sollte, sicher aber nicht der den Verbesserungsvorschlag machte !!
    Ja wen denn und wofür??

    Michael
  • Nach Gerüchten droht schon wieder eine neue  Service Bulletin (SB ) . Das häufige anstückeln von Benzinleitungsschläuchen sowie deren Einbau von T-Stücken ist eine nicht zu unterschätzende Gefahrenquelle für Benzin-Leckage. 

    Alle Benzinschlauch-Verbindung müssen vor dem Flug auf Dichtigkeit überprüft werden. Dafür wird ein Schnüffelschlauch vorgeschrieben der mit dem einem Ende an die Verbindungsstelle geführt wird.  Die Kontrolle erfolgt dann am anderen Ende mittels Geruchsprobe.  Dieses Teil wird dann für 100,--€ vom bekannten Hersteller angeboten. Nach Abwägung der Risiken, Bläschen gegen Brandgefahr,  kann alternativ auch der Rückbau auf das bewährte Einschlauchsystem empfohlen werden. DM
  • Genau,

    auch von einer ruhenden Standdruckleitung neben der Hauptkraftstoffleitung, zum übernehmen des Krafftstoffdruckes, bei ev.Druckverlust, ist schon die rede alles Kostengünstig bei Comco zu erwerben ;-)

    LG
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