werden C 42 ULs ab 30.4.14 gegroundet ?

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  • Lese gerade das Service Bulletin  SB-42-017-2013 und die damit verbundenen Füll CAT Probleme(Frage).
    Ist das bis 30.4.14 verpflichtend durchzuführen? 
    Ist das eine LTA ?
    Oder ist ein Service Bulletin im Gegensatz zur LTA eine Empfehlung ?
    Der Sinn von dieser Maßnahme ist mir nicht verständlich. 
    Da werden doch viele T-Stücke ins Kraftstoffsystem eingebracht und mit Schlauchschellen befestigt. Da gibst doch viele Risiken das da was undicht wird und später eine neue Vorschrift kommt.  
    Sind dann alle ab 30.4.14 gegroundet ?
    Es müssen doch fast 80 % der C 42 betroffen sein. Auch viele Vereinsmaschinen. 
    Haben die schon alle umgerüstet ?
    Man hört gar nichts. Da müsste doch hektisches Treiben erfolgen. 
    Wer kann was zum aktuellen Stand sagen und hat bereits Erfahrung ? 
  • Meine unverbindliche Ansicht:
    Solange ich keinen Brief vom LBA kriege (wie in anderem Zusammenhang schon mal geschehen), ist das keine LTA und damit nicht verbindlich. Ausserdem interpretiere ich den Text so, dass zumindest die Rückleitung nur ′empfohlen′ wird, wohingegen der Austausch der alten Tanks ′erforderlich′ ist.
    Ich habe auch einen Fuelcomputer drin (der mir sehr wichtig geworden ist) und werde deshalb zunächst mal gar nichts machen. Das Flugzeug fliegt so wie es ist schon seit 17 Jahren einwandfrei...
    Man sollte vielleicht besonderen Wert auf Mogas mit garantiert niedrigem Alkoholgehalt achten, evt. zielt diese ′Umbauanleitung′ besonders darauf ab, dass bei höherem Alkoholgehalt auch die Gefahr der Dampfblasenbildung unkalkulierbarer wird.

    Matthias
  • ... nach meiner Meinung gibt es leider keinen Spielraum für eine Interpretation.
    So ist dort zu lesen:

    Auswirkungen auf die Lufttüchtigkeit
    1. Um die theoretische Möglichkeit der Dampfblasenbildung zu reduzieren, wird die
    Nachrüstung der Rücklaufleitung empfohlen.
    2. Um bei den 25-Liter-Tankzellen die Wasserabscheidefähigkeit bei neuen
    Kraftstoffen zu verbessern, ist die Umrüstung auf einen 65-Liter-Tank erforderlich.
     
    Einstufung
    Service Bulletin, VORGESCHRIEBEN. Die erforderlichen Maßnahmen müssen wie
    beschrieben umgesetzt werden, um die Lufttüchtigkeit des Leichtflugzeuges aufrecht
    zu erhalten.


    Selbst wenn unter Punkt 1 steht "empfohlen", wird im Zweifelsfall die Einstufung maßgeblich sein.

    _________________________
    Hoch auf dem gelben Wagen
    sitz ich beim Ralle vorn.
    Vorwärts die Rösser traben,
    lustig schmettert das Horn.

    Viele Grüße
    Ralf
  • Laut meinen Informationen ist das Ganze auf Mitte des Jahres geschoben, da die Teile für die Nachrüstsätze (Tank/Rücklaufleitung) nicht in ausreichenden Mengen zur Verfügung stehen.

    Bye Thomas
  • Hallo Ralle,

    > Einstufung
    >Service Bulletin, VORGESCHRIEBEN. Die erforderlichen Maßnahmen müssen wie
    >beschrieben umgesetzt werden, um die Lufttüchtigkeit des Leichtflugzeuges aufrecht
    >zu erhalten.


    > Selbst wenn unter Punkt 1 steht "empfohlen", wird im Zweifelsfrei die Einstufung maßgeblich sein.


    Das sehe ich nicht so!

    Ich hab′s gerade im anderen Thread auch schon geschrieben:

    Das SB als solches ist als vorgeschrieben eingestuft, ganz richtig!

    Jedoch gibt es einzelne Passagen im SB, die sind nur empfohlen.

    Das Tauschen der alten 25-Liter Tanks ist verpflichtend,
    nicht jedoch die RLLeitung!

    BlueSky9
  • Hallo BlueSky9,
    dann stell Dir mal vor, was die Versicherung sagt, wenn Du beim Start einen plötzlichen Leistungsverlust hast, die Nase in den Dreck steckst und von ihr Geld haben willst, weil Du ja solch einen Fall versichert hast.

    Ich garantier Dir, dass die Versicherung auf Biegen und Brechen (mit ihren Anwälten) genauso argumentieren wird wie ich, nämlich, dass da ganz klar "die erforderlichen Maßnahmen" steht - also beide Punkte.

    Ich persönlich würde da nix riskieren.

    _________________________
    Hoch auf dem gelben Wagen
    sitz ich beim Ralle vorn.
    Vorwärts die Rösser traben,
    lustig schmettert das Horn.

    Viele Grüße
    Ralf
  • Hallo Ralle,

    > nämlich, dass da ganz klar "die erforderlichen Maßnahmen" steht

    stimmt - das steht da - und das ist eine Standardformulierung in den SBs.


    > also beide Punkte.

    WO bitte steht, dass der Punkt "Rücklaufleitung" mehr ist, als nur "empfohlen"???
    nirgends!

    Wir driften bei diesem Fall wieder in die Richtung des vorauseilenden Gehorsams,
    ohne Sinn und Verstand erstmal auf jeden Fall alles machen - alleine schon
    wegen "der Versicherung"...  


    Bitte das SB genau lesen:

    RLLeitung:   _empfohlen_
    Tankumbau:   _erforderlich_

    Was ist daran nicht eindeutig?

    :-)

    Wäre ich C42 Halter, würde ich es bei der RLLeitung
    genau so machen, wie Matthias: erstmal garinx  ;-)


    > Das Flugzeug fliegt so wie es ist schon seit 17 Jahren einwandfrei...

    So sieht′s aus.


    BlueSky9
  • Ich bin da ganz bei BlueSky9. Meine C42 fliegt auch schon 16 Jahre - und davon 12 sogar mit mir - ohne das kleinste Dampfbläschen, zumindest nicht im Spritsystem. Noch hammwer keine LTA, da mach erstma ich nix.
    War übrigens die Tage in LüLi zur JNP, auch der Prüfer war diesbezüglich äußerst entspannt.

    Allerdings ist "Wartungsverschulden" ein hässliches Wort, das sehr unangenehme Konsequenzen in sich bergen kann ... ( musste ich schon mal miterleben )

    Michael
  • Laut Info von Comco belaufen sich die Kosten auf ca. 340,-- EUR bei Vorhandensein eines FuelCat, die Frist ist auf den 30.06.2014 verlängert worden.

    Ich frage mich nur, warum das wieder der Kunde bezahlen muss. Letztes Jahr der Höhenlagerbock, Benzinpumpe, jetzt das Kraftstoffsystem , was kommt als nächstes?

    Für mich ist das hier ein klassischer Rückruf des Herstellers und die Kosten sollte der Hersteller übernehmen.

  • Gibt es hier jemanden, der von DULV über dieses SB informiert worden ist?

    Bete Grüße,
    Olli
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