• WalterPeine schrieb:
    Zumal ein Bestehen auf sein Recht in der Luft durchaus tödliche Folgen haben kann....
    Das deutsche Luftrecht müsste eigentlich "Luftpflicht" heißen, denn es werden dort fast ausnahmslos nur Pflichten definiert. Insofern kann da auch niemand auf sein Recht bestehen!

    BlueSky9 schrieb:
    Definiert ist vielmehr die "Plicht zum Ausweichen".
    Das ist völlig richtig. Nur hat sich das noch immer nicht bis zu den großkopferten des DAeC rumgesprochen. Siehe hier!

    Chris_EDNC schrieb:
    In der Praxis wird er also auf den Windsack schauen, die Piste auswaehlen und unter Beruecksichtigung des uebrigen Verkehrs und unter Absetzung der Positionsmeldungen und Absichten fliegen.

    Für außerplanmäßige Landungen, also Not- und Sicherheitslandungen ist das Vorgehen völlig korrekt.
    Eine geplante Landung darf so allerdings nicht durchgeführt werden. - Versuch's mal so auf der Wasserkuppe... -


    Alle Sonderlandeplätze sind PPR. Solange also kein Placet des Halters bzw. dessen Stellvertreters in Person des Flugleiters vorliegt, ist davon auszugehen, dass diese Genehmigung nicht erteilt oder der Platz geschlossen ist. Die Landung auf einem geschlossenen Platz ist rechtlich gesehen eine Außenlandung. Wiederstart nur nach Sicherheitslandung, sonst nur mit Erlaubnis des Platzhalters oder eines Luftfahrtbeamten!!


    Im Übrigen gibt es kein Recht auf ein positives PPR.


    Michael

  • FlyingDentist schrieb:Alle Sonderlandeplätze sind PPR. Solange also kein Placet des Halters bzw. dessen Stellvertreters in Person des Flugleiters vorliegt, ist davon auszugehen, dass diese Genehmigung nicht erteilt oder der Platz geschlossen ist.
    Und wenn ich das PPR vorher telefonisch eingeholt habe?


    Chris
  • Chris_EDNC schrieb:
    Und wenn ich das PPR vorher telefonisch eingeholt habe?
    Macht das keinen Unterschied, wenn sich niemand am Funk meldet. Abgesehen vom FoF, das nur für am Platz stationierte Maschinen und vom Platzhalter besonders unterwiesene und freigegebene Piloten gilt, besteht nunmal Flugleiterpflicht.

    Michael

    PS: Natürlich darf man immer eine Sicherheitslandung machen. Im Falle eines positven telefonischen PPRs und der nicht Erreichbarkeit des Flugleiters, dürfte das allein aus Gründen der Spritberechnung durchaus plausibel sein, denn die Landung auf einem schon erreichten Flugplatz ist fast immer die sicherste Sicherheitslandung. Insofern hast Du natürlich recht (20.03.2014 um 08:52 Uhr), nur muss man dem Kind dann eben den richtigen Namen geben. Auch macht es sich nicht gut, wenn ein Großteil Deiner Landungen genau solche "Sicherheitslandungen" sind.
  • FlyingDentist schrieb:
    Chris_EDNC schrieb:
    Und wenn ich das PPR vorher telefonisch eingeholt habe?
    Macht das keinen Unterschied, wenn sich niemand am Funk meldet.
    Da waere ich mir da nicht so
    sicher. Wenn der Platz erkennbar in Betrieb ist und PPR-Anfrage positiv
    entschieden wurde, warum sollte ich dort nicht landen duerfen, falls der FL mal auf dem Klo ist, oder der Funk spinnt, oder die Frequenz falsch ist, oder... Da werden Blindmeldungen abgesetzt, rausgeschaut, die Platzrunde abgeritten und gelandet, wo ist das Problem.
    Das hat dann auch nichts mit Sicherheitslandung zu tun.


    Chris
  • Hallo!

    > Wenn der Platz erkennbar in Betrieb ist und PPR-Anfrage positiv
    entschieden
    > wurde, warum sollte ich dort nicht landen duerfen, falls der FL mal auf dem Klo ist

    Sehe ich genau so!

    Ausserdem:
    Wer "verpflichtet" den Flugleiter, mir über Funk überhaupt zu antworten,
    wenn ich funke: "D-MXYZ, drehe in den rechten Gegenanflug, Piste 27".

    Niemand, oder?  :-))

    (Eine FL-Antwort ist in diesem Fall auch garnicht notwendig)
    (Er könnte vielleicht sowas antworten wie: klick)
     

    BlueSky9
  • Chris_EDNC schrieb:
    Da waere ich mir da nicht so
    sicher. Wenn der Platz erkennbar in Betrieb ist und PPR-Anfrage positiv
    entschieden wurde, warum sollte ich dort nicht landen duerfen,
    ... dafür gäbe es viele Gründe, aber prizipiell hast Du für dieses Scenario recht!
    BlueSky9 schrieb:
    Wer "verpflichtet" den Flugleiter, mir über Funk überhaupt zu antworten,
    wenn ich funke: "D-MXYZ, drehe in den rechten Gegenanflug, Piste 27".
    Na ganz einfach, die Betriebsgenehmigunng des Landeplatzes. Die ist übrigens in den NfLs jederzeit nachzulesen.
    Und abgesehen von Chris'Beispiel, beinhaltet die Antwort des FL auch die erforderliche PPR Genehmigung!

    In der Betriebsgenehmigung steht dann u.a. auch, dass ein Abweichen von der Platzrunde, z.B. ein Direktanflug, der Zustimmung der Flugleitung bedarf. Also ohne Zustimmung - was ist das anderes als eine Genehmigung? - des Flugleiters keine Landung (PPR) und keinen Direktanflug!

    Michael
  • FlyingDentist schrieb:

    In der Betriebsgenehmigung steht dann u.a. auch, dass ein Abweichen von der Platzrunde, z.B. ein Direktanflug, der Zustimmung der Flugleitung bedarf. Also ohne Zustimmung - was ist das anderes als eine Genehmigung? - des Flugleiters keine Landung (PPR) und keinen Direktanflug!
    Wenn in der AIP sowas stehen sollte (ist nur bei sehr wenigen Plaetzen der Fall) und man von der Standardplatzrunde abweichen will, braucht es ein Zustimmung des FL, ja. Aber nicht, wenn ich bei so einem Platz eine Standardplatzrunde fliege, dann sind saemtliche Positionsmeldungen und Absichten an den Platzverkehr gerichtet und niemand auf dem "Turm" muss mir antworten.


    Chris
  • Chris_EDNC schrieb:
    Wenn in der AIP sowas stehen sollte (ist nur bei sehr wenigen Plaetzen der Fall) und man von der Standardplatzrunde abweichen will, braucht es ein Zustimmung des FL, ja.*

    Wenn es direkt in der AIP steht, umso besser. Aber eigentlich wird dort nur auf die entsprechenden NfLs verwiesen!
    Chris_EDNC schrieb:
    Aber nicht, wenn ich bei so einem Platz eine
    Standardplatzrunde fliege, dann sind saemtliche Positionsmeldungen und
    Absichten an den Platzverkehr gerichtet und niemand auf dem "Turm" muss
    mir antworten.
    Das ist leider nicht richtig!
    Bei unserem Platz (EDGF) z.B. wirst Du in der AIP nichts finden, dennoch verlangt u.a. die Betriebsgenehmigung, die in den NfLs (NfL I 62/93, 218/08 und 238/08) zu finden ist, spätestens 5 Minuten vor Erreichen des Platzes Sprechfunkverbindung aufzunehmen, in der Platzrunde Hörbereitschaft zu halten und dass Direktanflüge, wie bei unzähligen anderen Sonderlandeplätzen auch, der Zustimmung der Flugleitung bedürfen!!
    Die Lektüre der NfLs gehört genau genommen auch zur Flugvorbereitung. Deshalb müssen sie an jedem Landeplatz auch vorgehalten werden!

    Michael

    *) Dieses Statement wundert mich doch sehr, warst Du es nicht, der immer wieder vehement bestritten hat, dass ein Flugleiter eine Zustimmung geben oder verweigern darf/kann!!!
  • FlyingDentist schrieb:

    *) Dieses Statement wundert mich doch sehr, warst Du es nicht, der immer wieder vehement bestritten hat, dass ein Flugleiter eine Zustimmung geben oder verweigern darf/kann!!!
    Das habe ich nie gesagt :)
    Entscheidend ist, was in der AIP steht (oder NfL). Wenn dort Sonderregelungen getroffen sind, dann muss man sich daran halten, das ist doch klar. Steht da also z.B. "Direktanfluege nur mit Zustimmung der INFO-Stelle", dann ist das so. Wenn aber nicht, so wie an den meissten Plaetzen, dann brauche ich z.B. keine "Freigabe" fuer einen Einflug in die Platzrunde via Quer- oder Endanflug..


    Chris
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