WalterPeine schrieb:Das deutsche Luftrecht müsste eigentlich "Luftpflicht" heißen, denn es werden dort fast ausnahmslos nur Pflichten definiert. Insofern kann da auch niemand auf sein Recht bestehen!
Zumal ein Bestehen auf sein Recht in der Luft durchaus tödliche Folgen haben kann....
BlueSky9 schrieb:Das ist völlig richtig. Nur hat sich das noch immer nicht bis zu den großkopferten des DAeC rumgesprochen. Siehe hier!
Definiert ist vielmehr die "Plicht zum Ausweichen".
Chris_EDNC schrieb:
In der Praxis wird er also auf den Windsack schauen, die Piste auswaehlen und unter Beruecksichtigung des uebrigen Verkehrs und unter Absetzung der Positionsmeldungen und Absichten fliegen.
Für außerplanmäßige Landungen, also Not- und Sicherheitslandungen ist das Vorgehen völlig korrekt.
Eine geplante Landung darf so allerdings nicht durchgeführt werden. - Versuch's mal so auf der Wasserkuppe... -
Alle Sonderlandeplätze sind PPR. Solange also kein Placet des Halters bzw. dessen Stellvertreters in Person des Flugleiters vorliegt, ist davon auszugehen, dass diese Genehmigung nicht erteilt oder der Platz geschlossen ist. Die Landung auf einem geschlossenen Platz ist rechtlich gesehen eine Außenlandung. Wiederstart nur nach Sicherheitslandung, sonst nur mit Erlaubnis des Platzhalters oder eines Luftfahrtbeamten!!
Im Übrigen gibt es kein Recht auf ein positives PPR.
Michael
FlyingDentist schrieb:Alle Sonderlandeplätze sind PPR. Solange also kein Placet des Halters bzw. dessen Stellvertreters in Person des Flugleiters vorliegt, ist davon auszugehen, dass diese Genehmigung nicht erteilt oder der Platz geschlossen ist.Und wenn ich das PPR vorher telefonisch eingeholt habe?
Chris_EDNC schrieb:Macht das keinen Unterschied, wenn sich niemand am Funk meldet. Abgesehen vom FoF, das nur für am Platz stationierte Maschinen und vom Platzhalter besonders unterwiesene und freigegebene Piloten gilt, besteht nunmal Flugleiterpflicht.
Und wenn ich das PPR vorher telefonisch eingeholt habe?
FlyingDentist schrieb:Da waere ich mir da nicht soChris_EDNC schrieb:Macht das keinen Unterschied, wenn sich niemand am Funk meldet.
Und wenn ich das PPR vorher telefonisch eingeholt habe?
Chris_EDNC schrieb:... dafür gäbe es viele Gründe, aber prizipiell hast Du für dieses Scenario recht!
Da waere ich mir da nicht so
sicher. Wenn der Platz erkennbar in Betrieb ist und PPR-Anfrage positiv
entschieden wurde, warum sollte ich dort nicht landen duerfen,
BlueSky9 schrieb:Na ganz einfach, die Betriebsgenehmigunng des Landeplatzes. Die ist übrigens in den NfLs jederzeit nachzulesen.
Wer "verpflichtet" den Flugleiter, mir über Funk überhaupt zu antworten,
wenn ich funke: "D-MXYZ, drehe in den rechten Gegenanflug, Piste 27".
FlyingDentist schrieb:Wenn in der AIP sowas stehen sollte (ist nur bei sehr wenigen Plaetzen der Fall) und man von der Standardplatzrunde abweichen will, braucht es ein Zustimmung des FL, ja. Aber nicht, wenn ich bei so einem Platz eine Standardplatzrunde fliege, dann sind saemtliche Positionsmeldungen und Absichten an den Platzverkehr gerichtet und niemand auf dem "Turm" muss mir antworten.
In der Betriebsgenehmigung steht dann u.a. auch, dass ein Abweichen von der Platzrunde, z.B. ein Direktanflug, der Zustimmung der Flugleitung bedarf. Also ohne Zustimmung - was ist das anderes als eine Genehmigung? - des Flugleiters keine Landung (PPR) und keinen Direktanflug!
Chris_EDNC schrieb:Wenn es direkt in der AIP steht, umso besser. Aber eigentlich wird dort nur auf die entsprechenden NfLs verwiesen!
Wenn in der AIP sowas stehen sollte (ist nur bei sehr wenigen Plaetzen der Fall) und man von der Standardplatzrunde abweichen will, braucht es ein Zustimmung des FL, ja.*
Chris_EDNC schrieb:Das ist leider nicht richtig!
Aber nicht, wenn ich bei so einem Platz eine
Standardplatzrunde fliege, dann sind saemtliche Positionsmeldungen und
Absichten an den Platzverkehr gerichtet und niemand auf dem "Turm" muss
mir antworten.
FlyingDentist schrieb:Das habe ich nie gesagt :)
*) Dieses Statement wundert mich doch sehr, warst Du es nicht, der immer wieder vehement bestritten hat, dass ein Flugleiter eine Zustimmung geben oder verweigern darf/kann!!!
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