Weder Friedrich Schmidt noch BlueSky9 sind in dieser Hinsicht offenbar mit wahrer (Er)kenntnis gesegnet:
Die Mindestdeckungssumme der Halterhaftpflicht eines Luftfahrzeugs ist abhängig von dessen MTOW und beträgt für ULs (=< 500 kg) nach der EU-VO 785/2004 Artikel 7 bzw. LuftVG § 37 750.000 SZR (Faktor seit dem 22.11.13 = 1,13253, also ziemlich genau € 850.000,-).
Cave: "Schäden an Passagieren und Gepäck" sind n i c h t mitversichert!
Zwar ist die Pflicht zur Passagierhaftpflicht bei Mitnahme von Fluggästen seit dem 08.04.2013 für uns Privatpiloten weggefallen, falls Du aber nicht immer nur alleine fliegst, solltest Du vielleicht trotzdem über eine CSL-Police nachdenken. Die übliche Deckungssumme wäre dann 3-4 Mio Euro.
Michael
PS: Ich sehe gerade es geht ja um ein Piccolo. Dann kannst Du natürlich das mit der CSL-Police sofort vergessen und Dich sicher auch, jeh nach Einsatz, auf die 750.000 SZR als Deckung beschränken.
Glatisant schrieb:
... Privathaftpflicht ..., die auch das Risiko von Hangarierungsschäden übernimmt.
Eine Privathaftplicht wird sich bei Hangarierungsschäden in der Regel immer leistungsfrei stellen, da diese Rollschäden bei der bestimmungsgemäßen Nutzung - aus- und einhallen - entstehen können und somit der Halterhaftpflicht des jeweils verursachenden Luftfahrzeugs anheim fallen!
Und falls Du die Maschinen unberechtigterweise bewegst wird Deine Privathaftplicht aller Wahrscheinlichkeit nach auch nicht leisten.
BlueSky9 schrieb:
Danke, zu gütich...
Hilfreich sei der Mensch, edel und gu(e)t(ig)! :-))
BlueSky9 schrieb:
Ist es bestimmt nicht - nur sehe ich bei 116,- Euro/Jahr
da nicht wirklich ein echtes Sparpotential ...
... war ja auch nicht die Frage.
Michael
Darf ich das mal wieder hoch holen?
hat sich da was geändert?
wie sieht es im Ausland aus? Verlangen manche höher deckungssummen?