Lärmzeugnis notwendig??

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  • Ich frage mich immer wie ich so′n Laermzeugnis bekomme fuer ein Muster das in der BRD ueberhaupt nicht bekannt/zugelassen ist. Oder komme ich damit ueberhaupt nicht rein, strikt gesaetzlich?

    (ja, ich bin Auslaender)
  • Für Dein UL gelten die in Deinem Land gültigen Zulassungsbedingungen. Wenn Du kein Lärmzeugnis in Deinem Land benötigst, brauchst Du das hier entsprechend auch nicht.
  • MOIN schrieb: Für Dein UL gelten die in Deinem Land gültigen Zulassungsbedingungen.

    Das ist sicher nicht generell so, da die UL-Zulassung eine nationale Zulassung ist. Es gibt zwei Möglichkeiten: 1.) mit dem Land in das du fliegen willst, gibt es ein Abkommen, dort ist geklärt ob bei einem Einflug etwas spezielles, zB. Lärmzeugnis gefordert wird, oder nicht. 2.) Wenn nicht, musst du um eine Ein- und Überfluggenehmigung ansuchen, dort steht wieder drinnen was gefordert wird. Oder du fliegst ohne zu fragen und hofft dass sie dich nicht fragen - aber das war ja nicht die Frage. 

    Gruß Flugherb   

  • Ein Abkommen D-BE muss es ja geben, da siehe ich kein Problem. Aber was mache ich wenn mir nach der Landung der Flugplatzbetreiber betet, das Laermzeugnis sehen zu duerfen, weil es an diesem Flugplatz unbedingt erfoerderlich ist? Wie schon ausgeschildert sind nicht alle Flugplatzbeauftragtigten mit der ganzen Regelgebung bekannt!
  • Wenn Punkt 1 oder 2 für das Land zutrifft in das du fliegst, dann kann der Flugplatzbetreiber nur mehr eine höhere Landegebühr von dir verlangen, wenn du kein Lärmzeugnis hast, das wird oft gefordert um als lärmarm zu gelten. Ohne Lärmzeugnis nicht lärmarm (obwohl um 10Db oder mehr leiser als die Lärmarmen mit Zeugnis) ...

    Gruß Flugherb  

  • BlueSky9 schrieb:
    Hallo!

    > Wenn Du das Lärmzeugnis nicht mitführst und kontrolliert wirst, bekommst Du ein Ticket.

    Das kann ich (zum Glück) so nicht bestätigt finden!   :)

    §9 LuftVZO sagt zur Verkehrszulassung:

    "(1)...Lufttüchtigkeitszeugnis und die Bescheinigung über die Prüfung der
     Lufttüchtigkeit sind beim Betrieb des Luftfahrtgeräts mitzuführen."

    weiter

    "(4)...Die zuständige Stelle erteilt für das Luftfahrzeug bei der
    Verkehrszulassung...
     ein Lärmzeugnis, wenn die
    Einhaltung der nach § 3 ... nachgewiesen ist."

    Von einer Pflicht zur "Mitführung" des LZ kann ich dort aber nichts finden!




     
    Hallo BlueSky9,

    in dem Lärmzeugnis für mein Merlen-Trike (von 1994 / zugelassen über den DULV )steht der Satz:

    5. Dieses Lärmflugzeug ..... Es ist im Ultraleichtflugzeug mitzuführen.

    Vielleicht hast Du das überlesen; vielleicht fehlt der Satz in neueren Lärmzeugnissen.
    Nebenbei: Das Lärmzeugnis wurde bei meinem Trike auch immer bei der JNP abgefragt.
    Im Lufttüchtigkeitszeugnis steht als letzter Satz:
    Das Luftsportgerät darf nur betrieben werden, wenn die vorgeschriebenen und angeordneten
    Nachprüfungen durchgeführt werden.
    Und damit schliesst sich für mich der Kreis: 
    Kein Lärmzeugnis --> keine Nachprüfung --> Lufttüchtigkeit ist nicht mehr gegeben.
    Und auf solche Dinge warten sicher die Versicherungen, wenn es darum geht, sich bei einem Unfall
    leistungsfrei (wie es so schlecht für den Versicherten heisst) zu stellen.
     
    Für alle, die ein Lärmzeugnis haben, sollte es ja nicht so schwierig sein, dies auch zum Eintragungsschein/
    Lufttüchtigkeitszeugnis zu nehmen. Das erspart das Ticket bzw. den Gang zum Anwalt.

    MfG mbr
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