MOIN schrieb: Für Dein UL gelten die in Deinem Land gültigen Zulassungsbedingungen.
Das ist sicher nicht generell so, da die UL-Zulassung eine nationale Zulassung ist. Es gibt zwei Möglichkeiten: 1.) mit dem Land in das du fliegen willst, gibt es ein Abkommen, dort ist geklärt ob bei einem Einflug etwas spezielles, zB. Lärmzeugnis gefordert wird, oder nicht. 2.) Wenn nicht, musst du um eine Ein- und Überfluggenehmigung ansuchen, dort steht wieder drinnen was gefordert wird. Oder du fliegst ohne zu fragen und hofft dass sie dich nicht fragen - aber das war ja nicht die Frage.
Gruß Flugherb
Wenn Punkt 1 oder 2 für das Land zutrifft in das du fliegst, dann kann der Flugplatzbetreiber nur mehr eine höhere Landegebühr von dir verlangen, wenn du kein Lärmzeugnis hast, das wird oft gefordert um als lärmarm zu gelten. Ohne Lärmzeugnis nicht lärmarm (obwohl um 10Db oder mehr leiser als die Lärmarmen mit Zeugnis) ...
Gruß Flugherb
BlueSky9 schrieb:Hallo BlueSky9,
Hallo!
> Wenn Du das Lärmzeugnis nicht mitführst und kontrolliert wirst, bekommst Du ein Ticket.
Das kann ich (zum Glück) so nicht bestätigt finden! :)
§9 LuftVZO sagt zur Verkehrszulassung:
"(1)...Lufttüchtigkeitszeugnis und die Bescheinigung über die Prüfung der
Lufttüchtigkeit sind beim Betrieb des Luftfahrtgeräts mitzuführen."
weiter
"(4)...Die zuständige Stelle erteilt für das Luftfahrzeug bei der
Verkehrszulassung...
ein Lärmzeugnis, wenn die
Einhaltung der nach § 3 ... nachgewiesen ist."
Von einer Pflicht zur "Mitführung" des LZ kann ich dort aber nichts finden!
Aktuell sind 37 Besucher online.