Lärmzeugnis notwendig??

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  • mal eine dumme frage:

    wenn alle ULs unter 60db liegen müssen,
    ist dann ein lärmzeugnis noch erfoderlich wenn der Motor und der prop im gerätekennblatt stehen??

    hätten ja sonst nie zusammen eine zulassung bekommen oder?
  • Hallo blumini,

    :-))  hab′s gerade im anderen Thread geschrieben:

    klick

    > ...ist dann ein lärmzeugnis noch erfoderlich...

    Eigentlich nicht.

    An 99% aller Sonderlande- oder kleinen VL-plätze musste ich es auch
    noch niemals vorzeigen  :-)

    Das Problem ist aber, gerade an großen Verkehrslandeplätzen
    oder Flughäfen sitzt meistens ein Mensch am Tresen, der macht
    den Geld- und Quittungskram mit Dir und hat keinen blassen Schimmer
    davon, was der Unsterschied zwischen einer C42 und einer Piper Seneca
    ist...  Da ist mit "diskutieren über Zulassungsvorschriften" nix zu holen.

    Chef hat gesagt:"Im Lärmzeugnis lesen, wie laut der Flieger ist"

    Bei Dicken Fliegern ist die Landegebühr mitunter Lärmabhängig.

    BlueSky9
  • Wenn Du das Lärmzeugnis nicht mitführst und kontrolliert wirst, bekommst Du ein Ticket. Letztens noch in Münster passiert........Die Jungs mußten 150,-- zahlen....
  • äh, hat man sowas? wie sieht das ding denn aus?
  • Blumini schrieb:
    ist dann ein lärmzeugnis noch erfoderlich

    BlueSky9 wird Dir sicher gerne seins kopieren und freundschaftlich überlassen! :-))


    Michael


     

  • ... guckst Du hier (meine Bilder), kopieren wird nicht gehen - das Kennblatt für Deinen Flieger hat aber sicher Dein Flugzeughersteller für Dich, ich denke das ist Flugzeug UND Kennzeichen bezogen, hängt ja auch von der Ausstattung (Motor, Propeller usw.) ab.

    Gruß Flugherb

  • Flugherb schrieb:
     kopieren wird nicht gehen

    .. das sollte auch nur ein Witz sein (s. hier)


    Michael



     

  • Hallo!

    > Wenn Du das Lärmzeugnis nicht mitführst und kontrolliert wirst, bekommst Du ein Ticket.

    Das kann ich (zum Glück) so nicht bestätigt finden!   :)

    §9 LuftVZO sagt zur Verkehrszulassung:

    "(1)...Lufttüchtigkeitszeugnis und die Bescheinigung über die Prüfung der
     Lufttüchtigkeit sind beim Betrieb des Luftfahrtgeräts mitzuführen."

    weiter

    "(4)...Die zuständige Stelle erteilt für das Luftfahrzeug bei der
    Verkehrszulassung...
     ein Lärmzeugnis, wenn die
    Einhaltung der nach § 3 ... nachgewiesen ist."

    Von einer Pflicht zur "Mitführung" des LZ kann ich dort aber nichts finden!


    Ich finde lediglich eine Ausnahme für Strahlflugzeuge nach §11 LuftVO!

    "(1) Zivile Flugzeuge mit Strahltriebwerken dürfen nur dann starten und
    landen,
     wenn für sie ein Lärmzeugnis oder eine ihm entsprechende Urkunde ... erteilt ist, ...
     Das Lärmzeugnis oder die ihm entsprechende Urkunde ist bei dem
    Betrieb des
     Flugzeugs mitzuführen."


    Solange wir keine Jet-ULs fliegen, kann man das mit dem Lärmzeugnis
    m.E. entspannt sehen  :))


    > Die Jungs mußten 150,-- zahlen....


    Dann würde ich ihnen mal dringend zu einem guten Anwalt raten.
    (sofern sie keinen Jet flogen  ;)


    BlueSky9




     
  • Hallo!

    Muss noch was ergänzen...   :-)

    > Die Jungs mußten 150,-- zahlen....

    Es gibt _eine_ Möglichkeit, wo das für einen "nicht Jet" zutreffen könnte.

    Die "Jungs" sind mit einem Propeller getriebenen Flugzeug (nicht UL)
    innerhalb der Ruhezeiten an einem Flugplatz gelandet, der unter
    die LärmschutzV fällt und konnten dann kein LZ vorweisen...

    Wobei eigentlich auch dort der Hinweis "unser Flieger hat ein LZ"
    hätte ausreichend sein müssen, da ich immer noch keine wirkliche
    "Vorschrift zur Mitnahme" habe finden können  :)))

    (Hoffentlich ist bald mal wieder Fugwetter ;)

    BlueSky9

    P.S.
    Flugherb, das Bild von Dir zeig kein Lärmzeugnis, sondern das
    Messprotokoll vermutlich zur Erlangung der Zulassung.

    Ein Lärmzeugnis ist ein Bundesdokument - mir Bundesadler und
    dem Stempel der Beauftragten   :)


  • ... hab das falsche erwischt, hier der Adler

    Gruß Flugherb

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