Anwesenheitspflicht einer Sicherheitsperson auf UL-Plätzen

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  • Ich frage mal vorsichtig nach: Werdet ihr irgendwann fertig? :) :)


    Chris
  • Hallo,
    Das mit dem Überflug.
    ja keine Flugvorbereitung. Und ja eine Ordnungswidrigkeit.
    Könnte der vom Amt auch einfach ermannen oder so.
    ( Nachbarplatz 2,3min weit vom Heimatplatz wo spontan mal gelandet werden wollte )
    ( Wer macht da dann eine Flugvorbereitung )
    Ich bereite mich immer vor da ich meist weit fliege und es auch als wichtig empfinde.


    Bei den anderen lag am Flugplatz die neue Genehmigung nicht vor ( Nur mit Mail ) und es wurde von den je ca. 3 mal geflogen.
    Solange der Flugplatz nicht das Original in den Händen hat, ist es nicht gemehmigt.
    Und das ist eine Straftat.

    Auch wenn Ihr es nicht glaubt, " Durchsuchung usw " aber es ist geschehen.
  • Ihr sollt doch nur im vorauseilenden Gehorsam den Geßler-Hut auf der Stange grüßen, Ihr Narren.

    Schaut doch mal rein ins chaotische Luftfahrtgesetz mit zahlreichen Original-Formulierungen von NAZIS Gloria.

    Gruß hob
  • hob schrieb:
    Ihr sollt doch nur im vorauseilenden Gehorsam den Geßler-Hut auf der Stange grüßen, Ihr Narren.

    Schaut doch mal rein ins chaotische Luftfahrtgesetz mit zahlreichen Original-Formulierungen von NAZIS Gloria.

    Gruß hob
    Unglaublich, wie sehr ein Mensch in seiner Welt verhaftet sein kann und dabei keine Gelegenheit auslässt, diesen misslichen Umstand seiner Umwelt mitzuteilen.
    Zum Glück meistens in endlos langen, bis in die 27. Ebene verschachtelten Sätzen, denen, einmal entworren (sofern möglich), weder passende Semantik noch in vielen Fällen eine korrekte Syntax unterstellt werden kann.
    Zum Glück deswegen, weil der Urheber solcher "Werke" nicht wirklich ernst genommen werden kann und man (zumindest ich) über die ein oder andere Beleidigung lächelnd hinwegsehen kann.

    Ich wünsche allen, auch Dir, hob, ein schönes Weihnachten.

    Gruß
    Eric
  • Moin,

    das sehe ich genauso wie Eric.


    Stefan
  • das mit der hausdurchsuchung kann nicht sein, durch was sollte die gerechtfertigt sein? es sei denn, ihr ward in cz einschlägig einkaufen ... .dagegen würde ich mit allen juristischen mitteln vorgehen, das ist schon ein massiver verstoß gegen die unverletzlichkeit der wohnung - die bekanntlich nur bei schweren straftaten bzw. gefahr im verzug eingeschränkt werden darf. wer sich sowas - so denn tatsächlich geschehen - gefallen lässt, dem ist nicht zu helfen. wer den juririschen aufwand scheut kann sowas dem petitionsausschuss des deutschen bundestages vor die flinte bringen. manchmal kommen danach "übermotivierte" behördenmitarbeiter arg ins schwitzen
  • TorstenB schrieb:
    das mit der hausdurchsuchung kann nicht sein, durch was sollte die gerechtfertigt sein?
    Das ist garantiert nur eine Raeuberpistole... Wenn das stimmt, fresse ich den beruehmten Besen.


    Chris
  • da fällt mir gerade ein: der Zoll war in diesem Jahr nicht zur Kontrolle des Hauptflugbuches da. Das hatten sie in den vergangenen Jahren regelmässig durchgeführt, insbesondere scharf auf Auslands-Flüge, Schwerpunkt: aus und in die Schweiz.
    Vielleicht ist dies der backround für eine Hausdurchsuchung, dass man vermeintlich Hinweise auf Schwarzgeldkonten, Schmuggelware o.ä. finden könne. Eine andere Begründung für eine solche Handlung fällt mir nicht ein.

    Mike
  • Chris_EDNC schrieb:
    TorstenB schrieb:
    das mit der hausdurchsuchung kann nicht sein, durch was sollte die gerechtfertigt sein?
    Das ist garantiert nur eine Raeuberpistole... Wenn das stimmt, fresse ich den beruehmten Besen.


    Chris
    .... zu diesem speziellen Fall kann ich nichts sagen, aber bei den Mitgliedern eines befreundeten Platzes hier in Niedersachsen wurden vor nicht all zu langer Zeit zeitgleich Hausdurchsuchungen durchgeführt. Ziel dieses Groß-Einsatzes war die Sicherstellung der Flugbücher. Genaueres zu den Hintergründen will und kann ich hier jetzt nicht an die große Glocke hängen, das Verfahren wurde jedenfalls wegen Geringfügigkeit gegen Zahlung einer Summe X eingestellt. Da es sich bei dieser Lösung um einen gerichtlichen Vergleich handelte, musste jedes Mitglied seine Zeche, Anwaltskosten etc., selbst begleichen, diese betrug bei einigen bis zu 4.000 Euro. Die Flugbücher blieben übrigens über Monate beschlagnahmt. Also seid gewiss, die betreffende Behörde schreckt vor rein gar nichts zurück und hätten unsere Bekannten die Flugbücher nicht freiwillig bei der Hausdurchsuchung ausgehändigt, wäre es auch zur Leibesvisitaion gekommen! 
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