Anwesenheitspflicht einer Sicherheitsperson auf UL-Plätzen

Forum - Allgemeines & Aktuelles
  • ca-max schrieb:
    Falscher Alarm?

    Ich hatte dieser Tage ein Gespräch mit einem BfL. Von einer Pflicht, die "kundige Person" im Hauptflugbuch namhaft zu machen, war ihm nichts bekannt.
    Vielleicht erfahren wir ja mal, was genau in dem Rundschreiben gestanden hat, ehe wir uns weiter so schön erregen?
    Zitate bitte, Zitate! Dann wiederrufe ich auch alles...

    ... wenn du schon mit dem BfLer im Gespräch warst, wäre es ja toll gewesen, wenn du ihn auch gleich mit meiner Frage konfrontiert hättest!! Die da lautete: "Ist es möglich unter bestimmten Voraussetzungen auch ohne Sicherheitsperson, bzw. sachkundiger Person zu starten bzw. zu landen"

    Was soll denn die Bemerkung "Zitate bitte, Zitate...." meinst du ich tippe mir hier `nen Wolf und schildere euch den hier am Platz herrschenden Zustand um irgend jemand einen Bären aufzubinden?! Zumal das auch gar keinen Sinn machen würde!

  • FlyingDentist schrieb:
    Hier ist unsere FoF-Genehmigung ( FoF.pdf ) einzusehen. Für diejenigen für die sie eigentlich beantragt wurde - nämlich die Vereinspiloten mit ihren Vereinsmaschinen und die "Privatpiloten" mit den am Platz stationierten Privatmaschinen - , gibt es keine einschränkenden Auflagen. Ich bin mit dieser FoF-Genehmigung sehr glücklich.

    Michael

    Da fragt man sich warum es in Niedersachen, bzw. in Teilen von Niedersachsen, so verschärfte Auflagen gibt, wenn so wie bei euch in Hessen oder Sachsen Anhalt das Fliegen ohne Flugleiter und Sicherheitsperson kein Thema ist.

    Für euren Platz wird die Sicherheitsperson ja nicht mal empfohlen. Ihr glücklichen...... 

  • udets_bester schrieb:Was soll denn die Bemerkung "Zitate bitte, Zitate...." meinst du ich tippe mir hier `nen Wolf und schildere euch den hier am Platz herrschenden Zustand um irgend jemand einen Bären aufzubinden?! Zumal das auch gar keinen Sinn machen würde!
    Es geht ihm glaub′ nicht um Baeren, sondern um konkrete Formulierungen.


    Chris


  • Ja, die konkreten Formulierungen habe ich jetzt...

    Gestern Abend habe ich endlich das angeführte Schreiben der
    Behörde in WF zu Gesicht bekommen. Unsere Flugplatzgenehmigung wurde damit
    in der Tat geändert. (geht also doch per Rundbrief!)

    Also, kein Falscher Alarm,  ich widerrufe und streue Asche auf mein Haupt...



     Und – es ist alles noch schärfer verschärft, als ich es mir
    vorstellen mochte („deutlicher gefaßt“ heißt das im Behördendeutsch). Ich mag
    garnicht alle Einzelheiten darstellen, auf jeden Fall stimmt es, daß eine
    „verantwortliche Person“ bei Start und Landung anwesend sein und namentlich im
    Hauptflugbuch eingetragen werden muß.



    Das ist aber nur die Spitze der „Verdeutlichung“. Die
    Genehmigung für solche Flüge muß der Platzhalter schriftlich geben, nachdem der
    Pilot entsprechendes beantragt hat; erlaubt sind Abflüge zum Überlandflug, Rundflüge >30 min, und Platzflüge, aber  nur für jeweils ein einzelnes Flugzeug.

    Keine Flüge gegen Entgelt, keine Schulung, das hatten wir vorher auch
    so.





    Und alles aus dem Anlaß, daß jemand das Verwaltungsgericht
    bemüht hat, um gegen die Behörde etwas rauszuholen...

  • ca-max schrieb:





    Gestern Abend habe ich endlich das angeführte Schreiben der
    Behörde in WF zu Gesicht bekommen. Auch unsere Flugplatzgenehmigung wurde damit
    geändert. (es geht also doch per Rundbrief!)

    Also, kein Falscher Alarm,  ich widerrufe und streue Asche auf mein Haupt...



     Und – es ist alles noch schärfer verschärft, als ich es mir
    vorstellen mochte („deutlicher gefaßt“ heißt das im Behördendeutsch). Ich mag
    garnicht alle Einzelheiten darstellen, auf jeden Fall stimmt es, daß eine
    „verantwortliche Person“ bei Start und Landung anwesend sein und namentlich im
    Hauptflugbuch eingetragen werden muß.



    Das ist aber nur die Spitze der „Verdeutlichung“. Die
    Genehmigung für solche Flüge muß der Platzhalter schriftlich geben, nachdem der
    Pilot entsprechendes beantragt hat; erlaubt sind Abflüge zum Überlandflug, Rundflüge >30 min, Platzflüge nur für jeweils ein einzelnes Flugzeug.

    Keine Flüge gegen Entgelt, keine Schulung, das hatten wir vorher auch
    so.





    Und alles aus dem Anlaß, daß jemand das Verwaltungsgericht
    bemüht hat, um gegen die Behörde etwas rauszuholen...



    ..... kannst du vielleicht noch in Erfahrung bringen ob eine Ausnahmegenehmigung zu bekommen ist? Info vielleicht über deines Bekannten BFL`er meine ich. Ein Bekannter von uns meinte, wir sollen der Behörde klar machen, dass bei unseren ULs das Gefährdungsrisiko viel geringer ist als bei den meisten Echo`s. Argumente pro UL wären z.B. der geringe Platzbedarf bei Starts und Landungen, bei manchen Plätzen könnte man vielleicht geografische Gegebenheiten bzgl. An- und Abflug in den Vordergrund stellen, z.B. vorhandene Notlandefelder außerhalb des Platzes und das vergleichsweise schnelle erreichen einer Sicherheitsmindesthöhe etc.. Man o man, ich kann mir gar nicht vorstellen, dass man gegen solche Auflagen nichts machen kann. Vielleicht fehlen uns nur die nötigen Hintergrundinfos?! Aber um an solche Infos zu kommen, bietet sich ja dieses Forum hier an.

    Oder wir packen alle zusammen unsere Klamotten und nisten uns bei Stephan auf seiner kleinen Insel ein!

    Grüße

    Andreas    

  • Vade retro satanas! Mît solchen  Verhältnissen würdet Ihr gar nicht klarkommen. Da käme dann sicher wieder einer mit der hier für Ordnung sorgen möchte und dann Stuss über meine Insel erzählt :-(

    Gruss Stephan
  • udets_bester schrieb:Oder wir packen alle zusammen unsere Klamotten und nisten uns bei Stephan auf seiner kleinen Insel ein!
    Da tauscht man nur die einen Nachteile gegen andere ein....


    Chris
  • Chris_EDNC schrieb:
    udets_bester schrieb:Oder wir packen alle zusammen unsere Klamotten und nisten uns bei Stephan auf seiner kleinen Insel ein!
    Da tauscht man nur die einen Nachteile gegen andere ein....


    Chris


    ... was gibt es denn für uns Flieger schlimmeres als sich ständig den Launen der, in unserem Fall, deutschen Behörden auszusetzen? Wer gibt dieser Behörde das Werkzeuge in die Hand uns in der Ausübung unseres Hobbys soweit  einzuschränken, dass man unter den von mir beschriebenen Umständen dieses nicht mehr ausüben kann? 

    Aber in unserem Fall bleibt nur zu hoffen, dass wir im Einzelfall eine Ausnahmegenehmigung bekommen können.

  • udets_bester schrieb:
    Chris_EDNC schrieb:
    udets_bester schrieb:Oder wir packen alle zusammen unsere Klamotten und nisten uns bei Stephan auf seiner kleinen Insel ein!
    Da tauscht man nur die einen Nachteile gegen andere ein....


    Chris


    ... was gibt es denn für uns Flieger schlimmeres als sich ständig den Launen der, in unserem Fall, deutschen Behörden auszusetzen?

    Was gibt es schlimmeres, als mit einem Flugzeug (!) auf einer winzigen Insel gefangen zu sein... ;)

    Aber natuerlich bin ich bei Dir, die Flugleiterpflicht und das ganze Zeug ist Mist, keine Frage...
    Ich wuerde an Deiner Stelle einfach fliegen und Eintrag Eintrag sein lassen. So habe ich das, wie schon gesagt, immer gehandhabt. Gab nie Probleme... Da muesste schon jemand, der Dir mit aller Gewalt ans Bein pinkeln will, irgendwo Meldung machen.


    Chris
  • „Dann gibt es in Deutschland also doch kein richtiges, wie nennt Ihr das, FoF? Fliegen ohne Flugleiter.”

    Wer weis, wer wies ...

    Letztens flog ein UL mit Kennung D-M... in Richtung Flugplatz XYZ und Funke den Platz an. Selbst nach 5 Versuchen hat sich kein Flugleiter gemeldet - ging auch nicht, weil PPR Regelung nicht beachtet. Egal dachte sich der Pilot und setze Funkspruch ab, dass er zur Landung auf Bahn xx Gras geht, obwohl zu diesem Zeitpunkt niemand auf dem Platz war.
    Letzte Meldung im Endteil und Landung ...

    Fazit: Ein wenig „FoF” gibt es vermutlich doch :-)
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