Passagierlizenz

Forum - Allgemeines & Aktuelles
  • Hi BlueSky9,

    es ist eben nicht praxisgerecht. Denn über 50 % der üblichen Fluggäste sind doch Piloten oder Familienangehörige. Übrigens auch die in nicht ehelicher Gemeinschaft mit lebende Freundin ist auch CSL ausgeschlossen.

    Da bleiben nur noch die typischen Rundfluggäste über die CSl versichert.

    Außerdem warum sollte die eigene Frau schlechter gestellt werden wie eine fremde Person ?  

    "War schon immer so" ? ja, dann ist es höchste Zeit mal was zu ändern.

    Ich bin mir nicht sicher ob das allen so bewusst ist.

    Außerdem finde ich es traurig das immer mehr geregelt wird, aber so wichtige und sinnvolle Dinge wie umfänglicher Versicherungsschutz ist mit Kleingedrucktem und Intransparenz  behaftet.

    Das Thema geht alle was an, denn es könnte jeden treffen und dann gibt′s nix und eventuell noch Ärger.

  • QuaxC42 schrieb:

    Außerdem warum sollte die eigene Frau schlechter gestellt werden wie eine fremde Person ? 

    .....

    Das Thema geht alle was an, denn es könnte jeden treffen und dann gibt′s nix und eventuell noch Ärger.

    Das mit den Familienangehörigen ist bei Haftpflichtversicherungen aller Art allgemein so. Und steht für jeden lesbar in den Versicherungsbedingungen.

    Das mit den Scheininhabern als Nichtpassagieren ist die exotische Rechtsauffassung von Michael. Steht so nirgends. Die Realität sieht meines Wissens anders aus. Die Behörden sehen das (zumindest in Süddeutschland) nicht so. Und ob eine Versicherung im Streitfall damit durchkäme kann man nie wissen.

    Ulf
  • An anderer Stelle hatte ich es schon mal geschrieben.
    Wenn ein Scheininhaber mitfliegt, sollte er eine Aufgabe übernehmen, z.B. die Navigation. Dann ist er nicht Passagier, sondern Besatzung.
    Rüdiger
  • Rüdiger schrieb:
    An anderer Stelle hatte ich es schon mal geschrieben.
    Wenn ein Scheininhaber mitfliegt, sollte er eine Aufgabe übernehmen, z.B. die Navigation. Dann ist er nicht Passagier, sondern Besatzung.
    Rüdiger
    Rechtlich geht es wohl nur darum, ob zum Betrieb dieses Flugzeugtyps zwei Piloten ERFORDERLICH sind.
  • Rüdiger schrieb:
    An anderer Stelle hatte ich es schon mal geschrieben.
    Wenn ein Scheininhaber mitfliegt, sollte er eine Aufgabe übernehmen, z.B. die Navigation. Dann ist er nicht Passagier, sondern Besatzung.
    Rüdiger


    Moin,

    ich habe eben mal unsere Vertragsbedingungen durchgeblättert. Es steht unter der Rubrik "Ausschlüsse, kein Versicherungsschutz besteht-" nichts davon, dass Scheininhaber bzw. andere Piloten im Schadensfall nicht versichert wären oder anders behandelt werden! Ehepartner, Angehörige und in einer Lebenspartnerschaft zusammen lebende Personen sind wie bereits erwähnt nicht mitversichert.

    Dann steht da bei uns unter "Mitversicherte Personen" ... sowie aller Personen, die mit Wissen und Willen des Halters an der Führung und Bedienung des Luftfahrtzeugs beteiligt sind...."  

    Woher habt ihr denn eure geschilderten Infos? Gibt es da wirklich so unterschiedliche Vertragsbedingungen bei den Versicherungsgesellschaften. Wir sind über den Makler Axel Neumann bei Euro Aviation versichert.

    Viele Grüße

    Frank  

  • Hat jemand schon mal beim DAeC oder DULV nachgefragt?
  • Die meisten von uns sind sowieso Unfall versichert. Bei uns in der Schweiz müssen wir sogar von Gesetzes wegen versichert sein. Anderseits ist jedes UL Haftpflicht versichert d.h. Für Schäden die durch das UL entstehen. Folglich mussten dann auch Schäden die ein Passagier erleidet versichert sein. Vielleicht gibt es unter uns einen Versicherungsfachmann der uns das genau erklären kann.
  • Hallo QuaxC42,

    > Denn über 50 % der üblichen Fluggäste sind doch Piloten...

    Das mit den "Piloten" hatten wir doch schon längst geklärt.
    Nach gängigen Vers.Bedingungen sind sie natürlich mit eingeschlossen!


    > Außerdem warum sollte die eigene Frau schlechter
    > gestellt werden wie eine fremde Person ?

    Ich vermute, Du hast das Prinzip der "Haftpflicht" noch nicht ganz realisiert...

    Eine Haftpflichtversicherung ist nicht dazu da, einen verunfallten Mitflieger
    automatisch mit Geld zu überhäufen, sondern nur dazu, die möglichen
    Schadensersatzansprüche dieses verunfallten Mitfliegers dem Piloten gegenüber zu tragen.

    wenn Die Ehefrau geschädigt ist, dann ist im Grunde die gemeinsam veranlagte
    Personengemeinschaft aus Mann _und_ Frau (finanziell) geschädigt ... dann würde die CSL
    quasi Dich selbst bezahlen!

    Das ist die Problematik hinter dieser Sache.

    Aber wie ich schon schrieb, es gibt dazu auch schon abweichende Gerischtsurteile.
    (Das wäre ja dann doch in Deinem Sinne) Also m.E. kein Grund für allzugroße Panik.


    > "War schon immer so" ? ja, dann ist es höchste Zeit mal was zu ändern.

    Na, dann leg′ mal los  :)))


    BlueSky9
Jetzt anmelden

Passwort vergessen

Umfrage Archiv

Plant ihr, einen Autopiloten in eurem UL zu installieren?

Nein
54.8 %
Ja
45.2 %
Stimmen: 126 | Diskussion
Anzeige: Roland Aircraft
Statistik Alle Mitglieder

Aktuell sind 40 Besucher online.

Anzeige: EasyVFR Anzeige: EasyVFR