Passagierlizenz

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  • Bananenbieger schrieb:
    In den 12 Stunden müssen mindestens sechs Stunden als verantwortlicher Luftfahrzeugführer [...] auf aerodynamisch gesteuerten Ultraleichtflugzeugen enthalten sein.
    So erschließt sich der Sinn besser. 12 Stunden sind Minimum, davon 6 auf UL. Der Rest darf z.B. auf Echo geflogen werden.
    Hmmm nee, Bananenbieger, noch nicht mal das. Du kannst alle Stunden auf Echo, RMS etc. erfligen, lediglich eine Stunde mit FI sind auf einem UL nachzuweisen. Die 6 Stunden gelten nur, wenn Du auch noch zusätzlich 6 Stunden als "Besatzungsmitglied" eines Flugzeuges unterwegs warst, das mit zwei Piloten geflogen werden  muß. Also einem PIC und einem Co. Das trifft auf UL und SEP wohl nie zu, ergo 12 Stunden als verantwortlicher Flugzeugführer sind einzuhalten.

    Grüße!

    Carlson
  • Ah, okay.

    Die Luftfahrtgesetze sind echt schwer zu entziffern. :-)
  • FlyingDentist schrieb:
    BlueSky9 schrieb:
    Natürlich ist er ein Passagier.

    Nein, er ist kein Passagier, jedenfalls nicht im Sinne der Passierberechtigung und auch nicht nach den anderen luftrechtlichen Bestimmungen, die sich um "Passagiere" drehen.
    Die Versicherungen sehen das ganz einfach: Ein Mitflieger mit passender Lizenz ist kein Passagier und demzufolge auch nicht nach der CSL-Police versichert. Die Versicherung stellt sich in solchen Fällen leistungsfrei. Das hat schon öfters zu bösen Überraschungen geführt, wenn der PIC dann ohne Versicherungsschutz erheblichen Schadensersatzforderungen entgegen sah!!


    Auch brauchte man keine Passagierhaftpflicht, wenn man nur "Scheininhaber" transportierte.


    Michael

    Das bedeutet das der Mitflieger mit einem Schein (da reicht schon ein Trike SPL Schein, bei Echo weiß ich nicht genau ) kein Passagier ist und folglich über die CSL nicht versichert ist.  Man muss vor Abflug sich schriftlich geben lassen, dass der Mitflieger sich nicht am Flug beteiligt (auch nicht funkt) und dieses Schriftstück unten hinterlegen. (am besten beim Notar wollte ich noch sagen :)  )

    Dann ist er ein Passagier und erhält Versicherungsschutz bei der CSL.

    Wird er von der CSL Versicherung nicht anerkannt ist er erst mal der Dumme. Es könnte dann noch passieren das seine  Unfallversicherung auch nicht bezahlt. Denn dafür braucht man eine Piloten Unfall Versicherung. Noch dümmer. 

    Vielleich kann er dann,  von allen abgewiesenen,  den Piloten verklagen. Die Chancen kann ich nicht beurteilen. Denn jetzt kommt es auf die Beweislast an.

    Übrigens Familienmitglieder sind auch nicht CSL versichert. Da ist übrigens auch im Kleingedruckten zu prüfen ob eine private Unfallversicherung überhaupt zahlt wenn man einen Flugunfall mit einem Flugsportgerät oder einem privatem Flugzeug oder nur Airliner hat.

    Fazit: keine Piloten, eigene Frau, eigene Kinder mitnehmen sondern nur die Freundin.  :)

    Sehr traurig warum  bei einem so wichtigen Thema unsere Verbände nicht mal eine sinnvolle police mit umfassender und praxisgerechter Deckung bei den Versicherungen für uns aushandeln.

  • Moin,

    ich habe keine CSL und werde auch keine abschließen, da ich sowieso nur Leute mitnehme von denen ich keinerlei Gegenleistung erwarte und auch nicht haben will.

    Stefan
  • Postbote schrieb:
    Moin,

    ich habe keine CSL und werde auch keine abschließen, da ich sowieso nur Leute mitnehme von denen ich keinerlei Gegenleistung erwarte und auch nicht haben will.

    Stefan
    Moin Stefan,

    Aber im Falle eines Unfalls geht es doch auch eher darum das Dein Mitflieger etwas von Dir verlangen könnte...!
    Und dafür macht meines Erachtens eine csl auf jeden fall Sinn ?!

    Gruss enno
  • FlyingDentist schrieb:
    BlueSky9 schrieb:
    Natürlich ist er ein Passagier.

    Nein, er ist kein Passagier, jedenfalls nicht im Sinne der Passierberechtigung und auch nicht nach den anderen luftrechtlichen Bestimmungen, die sich um "Passagiere" drehen.
    Die Versicherungen sehen das ganz einfach: Ein Mitflieger mit passender Lizenz ist kein Passagier und demzufolge auch nicht nach der CSL-Police versichert. Die Versicherung stellt sich in solchen Fällen leistungsfrei. Das hat schon öfters zu bösen Überraschungen geführt, wenn der PIC dann ohne Versicherungsschutz erheblichen Schadensersatzforderungen entgegen sah!!


    Auch brauchte man keine Passagierhaftpflicht, wenn man nur "Scheininhaber" transportierte.


    Michael

    Moin,

    woher hast du das? Wenn in DE der PiC in einem UL nur von links steuern darf, wäre doch jeder der rechts sitzt, egal ob lizensiert oder nicht, als Passagier anzusehen?! Außer natürlich ein Fluglehrer in Ausübung seiner Tätigkeit als eben solcher.....  
    Viele Grüße

    Frank

  • @carlson Siehe das Formular zur Scheinverlängerung.  Verlängerung
    Demnach eindeutig 6 Stunden auf UL!
  • mbstar schrieb:
    Postbote schrieb:
    Moin,

    ich habe keine CSL und werde auch keine abschließen, da ich sowieso nur Leute mitnehme von denen ich keinerlei Gegenleistung erwarte und auch nicht haben will.

    Stefan
    Moin Stefan,

    Aber im Falle eines Unfalls geht es doch auch eher darum das Dein Mitflieger etwas von Dir verlangen könnte...!
    Und dafür macht meines Erachtens eine csl auf jeden fall Sinn ?!

    Gruss enno
    Moin Enno,

    da hast Du schon Recht, ich bin damals anscheinend einer falschen Information aufgesessen, mir wurde eben gesagt und so steht es ja auch beim DULV über der CSL-Versicherung, daß sie nur bei gewerblichen Flügen benötigt wird.
    Nun habe ich mich mal durch die Bedingungen gekämpft und so wie es aussieht, werde ich im nächsten Jahr doch eine abschließen.
    Ich hoffe allerdings, daß weder ich noch irgend jemand hier sie jemals in Anspruch nehmen muß.

    Stefan
  • Hallo!

    > Sehr traurig warum  bei einem so wichtigen Thema unsere Verbände nicht
    > mal eine sinnvolle police mit umfassender und praxisgerechter Deckung
    > bei den Versicherungen für uns aushandeln.

    Wo ist das Problem?
    Die Vertragsbedingungen bzw. die Definitionen dazu, die Ulf
    gepostet hat, erscheinen mir doch schon sehr praxisgerecht und
    brauchbar.

    Das mit der "Familie" ist Versicherungstechnisch fast immer so...

    Es geht ja bei der CSL um die Schadenersatz Regelungen.
    Wenn Dich in Diner ehelichen Lebensgemeinschaft Deine eigene
    Frau auf Schadensersatz verklagen will, dann ist das leicht
    bescheuert muss ich sagen.

    Wobei es zumindest im bereich "Strassenverkehr" schon Urteile
    gegen Versicherungen gibt, die besagen, dass auch dem geschädigten
    Ehepartner ein Schadenersatzt zu zahlen ist...


    @Stefan,

    > werde ich im nächsten Jahr doch eine abschließen.

    Das ist ganz dringend anzuraten.


    > Ich hoffe allerdings, daß weder ich noch irgend jemand
    > hier sie jemals in Anspruch nehmen muß.

    100% Zustimmung!   :)


    BlueSky9
  • ulrichx schrieb:
    @carlson Siehe das Formular zur Scheinverlängerung.  Verlängerung
    Demnach eindeutig 6 Stunden auf UL!

    Gültigkeit und Verlängerung der Erlaubnis (gemäß § 45 LuftPersV)





    Die Lizenz wird mit einer Gültigkeitsdauer von 60 Monaten vom Zeitpunkt der Erfüllung aller Voraussetzungen erteilt.
    Die
    Rechte einer Lizenz mit der eingetragenen Luftsportgeräteart dürfen nur
    ausgeübt werden, wenn der Bewerber die Erfüllung der nachfolgenden
    Voraussetzungen nachweist und ein gültiges Tauglichkeitszeugnis vorlegt:

    1. mindestens
      12 Flugstunden auf aerodynamisch gesteuerten Ultraleichtflugzeugen,
      Reisemotorseglern oder einmotorigen Landflugzeugen mit Kolbentriebwerk
      innerhalb der letzten 24 Monate durchgeführt wurden.
    2. darin
      mindestens 12 Starts und 12 Landungen enthalten sind sowie ein
      Übungsflug von mindestens einer Stunde Flugzeit in Begleitung eines
      Fluglehrers auf aerodynamisch gesteuerten Ultraleichtflugzeugen
      durchgeführt wurde.
    3. Diese Voraussetzungen können durch eine
      Befähigungsüberprüfung mit einem dazu anerkannten Prüfer auf einem
      aerodynamisch gesteuerten Ultraleichtflugzeug, einem Reisemotorsegler
      oder einem einmotorigen Landflugzeug mit Kolbentriebwerk ersetzt werden.


      Die Nachweise sind im Flugbuch zu führen und durch Unterschrift des Fluglehrers oder Prüfers zu bestätigen.

    Die Lizenz kann verlängert oder erneuert werden, wenn die vorher genannten Bedingungen erfüllt sind.

    Sinnvoll wären die 6 Stunden auf UL, gefordert sind sie nicht.... weiß nicht wie der DULV darauf kommt. Beim DAeC braucht das nicht. Das zum Thema: "Gleiche Standards" der Beauftragten....

    Cheers

    Carlson

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