ulrichx schrieb:Hallo ulrichx,
Das Thema mit der 90 Tage Regel hat schon alleine genug Verwirrung in sich. Oder wurde das mittlerweile irgendwo genau definiert?
http://www.pilotundrecht.de/TEXTE/PROBLEME/90_tage_regel.html
BlueSky9 schrieb:Ich mag kreative Ideen :)
> ...das man keinen befreundeten Luftsportgeraetefuehrer mitnehmen dürfte?
Nein, ich habs, die Lösung ist ganz einfach:
Der Gast-Luftsportgeräteführer muss _vor_ dem Flug 2 Flaschen
Bier trinken, dann steht er unter Alkoholeinfluss und darf somit
die Rechte seiner Lizenz _nicht_ wahrnehmen... auf diese Art und
Weise sollte er dann doch zu einem "vollwertigen" Gast werden, oder?!?! ;-)))
BlueSky9
Passagieredamit ist die entscheidende Definition die der Besatzung:
Personen, die sich mit Zustimmung des Piloten oder des Luftfrachtführer im versicherten Luftfahrzeug befinden und nicht Besatzungsmitglieder sind. Den Passagieren gleichgestellt werden Flugschüler am Doppelsteuer und Fallschirmspringer
Besatzungsmitglieder
Personen, die zur Führung des Luftfahrzeugs oder zu sonstigen Dienstleistungen an Bord vom Verfügungsberechtigten ermächtigt sind und die vorgeschriebenen Ausweise und Bewilligungen besitzen, in Ausübung ihrer Funktion.
(2) Die Rechte einer Lizenz mit der eingetragenen Luftsportgeräteart dürfen nur ausgeübt werden, wenn der Inhaber einer Lizenz für aerodynamisch gesteuerte Ultraleichtflugzeuge mindestens 12 Flugstunden auf aerodynamisch gesteuerten Ultraleichtflugzeugen, Reisemotorseglern oder einmotorigen Landflugzeugen mit Kolbentriebwerk innerhalb der letzten 24 Monate durchgeführt hat. In den 12 Stunden müssen mindestens sechs Stunden als verantwortlicher Luftfahrzeugführer und 12 Starts und 12 Landungen sowie ein Übungsflug von mindestens einer Stunde Flugzeit in Begleitung eines Fluglehrers auf aerodynamisch gesteuerten Ultraleichtflugzeugen enthalten sein.die anderen sechs Stunden zählen auch wenn ich nur Fluggast war...? Oder gibt es doch den PNF im UL? oder oder oder???
In den 12 Stunden müssen mindestens sechs Stunden als verantwortlicher Luftfahrzeugführer [...] auf aerodynamisch gesteuerten Ultraleichtflugzeugen enthalten sein.So erschließt sich der Sinn besser. 12 Stunden sind Minimum, davon 6 auf UL. Der Rest darf z.B. auf Echo geflogen werden.
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