..also Quasi 2 Piloten ohne Passagierberechtigung und nur mit Lizenz...
gute frage!!!!!!!
aerotimmi schrieb:Nö...also Quasi 2 Piloten ohne Passagierberechtigung und nur mit Lizenz...
gute frage!!!!!!!
ranger22 schrieb:
Also ist der 2. Insasse nur Passagier. Selbst wenn er Papst ist. Ergo benötigt der Pilot eine Passagierberechtigung.
Ohne Passagierberechtigung ist die Mitnahme eines Lizenzinhabers, der zum Zeitpunkt des Mitfluges berechtigt wäre das Luftsportgerät als PIC eigenverantwortlich zu steuern völlig ok. Ein solcher Lizenzinhaber ist kein Passagier.
Gleiches gilt auch bei der 90-Tage-Regel.
Michael
PS: Den Papst dürftest Du wahrscheinlich nicht mitnehmen, denn der sollte nach seiner Lebensausrichtung keine Lizenz als Luftsportgeräteführer haben. Der Razi schon eher.
BlueSky9 schrieb:
Natürlich ist er ein Passagier.
Nein, er ist kein Passagier, jedenfalls nicht im Sinne der Passierberechtigung und auch nicht nach den anderen luftrechtlichen Bestimmungen, die sich um "Passagiere" drehen.
Die Versicherungen sehen das ganz einfach: Ein Mitflieger mit passender Lizenz ist kein Passagier und demzufolge auch nicht nach der CSL-Police versichert. Die Versicherung stellt sich in solchen Fällen leistungsfrei. Das hat schon öfters zu bösen Überraschungen geführt, wenn der PIC dann ohne Versicherungsschutz erheblichen Schadensersatzforderungen entgegen sah!!
Auch brauchte man keine Passagierhaftpflicht, wenn man nur "Scheininhaber" transportierte.
Michael
FlyingDentist schrieb:Hallo Michael,BlueSky9 schrieb:
Natürlich ist er ein Passagier.Nein, er ist kein Passagier, jedenfalls nicht im Sinne der Passierberechtigung und auch nicht nach den anderen luftrechtlichen Bestimmungen, die sich um "Passagiere" drehen.
Die Versicherungen sehen das ganz einfach: Ein Mitflieger mit passender Lizenz ist kein Passagier und demzufolge auch nicht nach der CSL-Police versichert. Die Versicherung stellt sich in solchen Fällen leistungsfrei.
Aktuell sind 46 Besucher online, davon 2 Mitglieder und 44 Gäste.