Passagierlizenz

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  • Also Pilot mit Passagier brauch im UL Bereich definitiv Eine. Klar.

    Was ist mit 2 Piloten?

    Im Flugbuch wird ja auch hier ganz klar mit 2 Spalten unterschieden...

    Kann es sein dass hier dann keine Passagierlizenz formal benötigt wird?
  • ..also Quasi 2 Piloten ohne Passagierberechtigung und nur mit Lizenz...

    gute frage!!!!!!!

  • aerotimmi schrieb:

    ..also Quasi 2 Piloten ohne Passagierberechtigung und nur mit Lizenz...

    gute frage!!!!!!!

    Nö.
    Ein UL hat nur einen Piloten. Also ist der 2. Insasse nur Passagier. Selbst wenn er Papst ist. Ergo benötigt der Pilot eine Passagierberechtigung.

    Ulf
  • Ranger 22
    Deine Aussage ist zu 100 % korrekt , leider. 
  • ranger22 schrieb:
    Also ist der 2. Insasse nur Passagier. Selbst wenn er Papst ist. Ergo benötigt der Pilot eine Passagierberechtigung.

    Ohne Passagierberechtigung ist die Mitnahme eines Lizenzinhabers, der zum Zeitpunkt des Mitfluges berechtigt wäre das Luftsportgerät als PIC eigenverantwortlich zu steuern völlig ok. Ein solcher Lizenzinhaber ist kein Passagier.
    Gleiches gilt auch bei der 90-Tage-Regel.


    Michael


    PS: Den Papst dürftest Du wahrscheinlich nicht mitnehmen, denn der sollte nach seiner Lebensausrichtung keine Lizenz als Luftsportgeräteführer haben. Der Razi schon eher.

  • Hallo!

    > Ein solcher Lizenzinhaber ist kein Passagier.

    Was bitte ist er dann?

    Natürlich ist er ein Passagier. Er sitzt daneben, hat mit
    der Flugdurchführung rein garnichts zu tun, trägt keinerlei
    Verantwortung und lässt sich durch die Gegend gondeln.

    Denn zweites "Crewmitglied" ist bei Luftsportgeräten m.W. nicht "vorgesehen"  :)

    BlueSky9
  • BlueSky9 schrieb:
    Natürlich ist er ein Passagier.

    Nein, er ist kein Passagier, jedenfalls nicht im Sinne der Passierberechtigung und auch nicht nach den anderen luftrechtlichen Bestimmungen, die sich um "Passagiere" drehen.
    Die Versicherungen sehen das ganz einfach: Ein Mitflieger mit passender Lizenz ist kein Passagier und demzufolge auch nicht nach der CSL-Police versichert. Die Versicherung stellt sich in solchen Fällen leistungsfrei. Das hat schon öfters zu bösen Überraschungen geführt, wenn der PIC dann ohne Versicherungsschutz erheblichen Schadensersatzforderungen entgegen sah!!


    Auch brauchte man keine Passagierhaftpflicht, wenn man nur "Scheininhaber" transportierte.


    Michael

  • Was gilt denn jetzt??

    ;-)
  • @Blumini.. also es dürfte ziemlich sicher sein, dass du als Pilot ohne Passagierberechtigung keinen Dritten außer einem Fluglehrer mitnehmen darfst. Es gab früher eine Regel bei den Trikes, die das Fliegen mit einem Scheinpiloten erlaubten. Das wurde aber geändert!

    Letztendliche Sicherheit bringt dir ein kurzes Telefonat mit dem Verband bei dem du die Ausbildung machst.

    Das Thema mit der 90 Tage Regel hat schon alleine genug Verwirrung in sich. Oder wurde das mittlerweile irgendwo genau definiert?

    http://www.pilotundrecht.de/TEXTE/PROBLEME/90_tage_regel.html

    Es gibt von Michael aber auch eine gute Erklärung für das Pro... Passagierberechtigung
    hm... ich bin aber nicht überzeugt!
  • FlyingDentist schrieb:
    BlueSky9 schrieb:
    Natürlich ist er ein Passagier.

    Nein, er ist kein Passagier, jedenfalls nicht im Sinne der Passierberechtigung und auch nicht nach den anderen luftrechtlichen Bestimmungen, die sich um "Passagiere" drehen.
    Die Versicherungen sehen das ganz einfach: Ein Mitflieger mit passender Lizenz ist kein Passagier und demzufolge auch nicht nach der CSL-Police versichert. Die Versicherung stellt sich in solchen Fällen leistungsfrei.

    Hallo Michael,
    das mit der Versicherung glaub ich dir sofort. Natürlich versucht ebendiese sich im Schadensfall irgendwie zu drücken.

    Das erstere wird (zumindest in hier in Franken) anders gehandhabt. Es gibt im UL genau einen verantwortlichen Luftsportgeräteführer. Alle anderen Personen an Bord haben auf die Flugdurchführung keinen Einfluss und sind Passagiere. Ausnahme Fluglehrer / Prüfer bei Ausbildungs / Prüfungsflug, Ich weiss, im Bereich des (Luft-)Rechts sollte man auf Logik nicht viel geben, aber die Variante "Scheininhaber ist nicht Passagier" hätte einige Auswirkungen. Welchen Status hat der nichtfliegende Scheininhaber (PNF)? Welche Stunden schreibt der PNF in sein Flugbuch? Wie werden die auf seinen Schein angerechnet? Wie ist das, mein Kumpel hat eine SPL und ist bisher nur C42 geflogen, wir fliegen mit unserer CT. Ist er jetzt versicherungs-zwangsweise Hilfspilot?

    Sehr skuril. Wie gesagt, unser Amt meint: Auch wenn der Mitflieger einen Schein hat, brauch ich eine Passagierberechtigung.

    Ulf
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