Weiterhin hat der Prüfer das Vorhandensein der folgenden Nachweise und Unterlagen zu prüfen:
- Eintragungsschein und Lufttüchtigkeitszeugnis
- letzter Nachprüfschein (bzw. Stückprüfschein und -prüfprototoll)
- Stück-/Nachprüfschein des Rettungsgerätes und Einbaukonfiguration
- Gewichtsübersicht mit Ausstattungs- und Ausrüstungsliste (nur für Dreiachser)
- ggf. Bericht der Avionik-Prüfung (nicht älter als 30 Tage)
- ggf. Flugbericht (nur wenn prüfpflichtige Avionik eingebaut ist)
Was für Instrumente fallen denn unter die prüfpflichtige Avionik?
Andernfalls ist wohl doch eine Prüfung ausschließlich am Boden möglich.???
Blumini schrieb:
Am Besten gefällt ihr dass das Muster einfach nicht trudeln kann bzw einen Strömungsabriss bekommen kann.
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