DMSSS schrieb:
Es ist klar das ein Motorschaden nicht versichert ist
Das ist natürlich nicht richtig. Alle nicht betriebsbedingten Schäden sind natürlich versichert.
Ein Beispiel gefällig?
Landung -Bugfahrwerk weg - Propeller Bodenberührung - shock loading
Vogelschlag
"Auffahrunfall"
etc.
Michael
FlyingDentist schrieb:DMSSS schrieb:
Es ist klar das ein Motorschaden nicht versichert istDas ist natürlich nicht richtig. Alle nicht betriebsbedingten Schäden sind natürlich versichert.
Ein Beispiel gefällig?
Landung -Bugfahrwerk weg - Propeller Bodenberührung - shock loading
Vogelschlag
"Auffahrunfall"
etc.Michael
Hallo Miachael
eine Propeller Bodenberührung wodurch das shock-loading enstehet ist ein Riiiichtig "von Aussen einwirkendes Ereigniss"
Ein Aufschlagen des Motors auf dem Acker ist ein Riiiichtig.
Ein Kolbenfresser oder ein Lagerschaden etc. ist ein Betriebsschaden der während des Betriebes ohne Einwirkung von aussen entsteht, das meinte ich unter dem Begriff Motorschaden.
Selbst ein Lagerschaden, dadurch Leistungsverlust und Notlandung mit noch drehender Latte ergäbe shock loading, würde nur dann reguliert (der Motorschaden) wenn der Sachverständige und der Sachbearbeiter schlafen, aber denkbar ist alles.
Gruss
Peter
Zitat Kasko Bedingungen:
§3
Ausschlüsse:
Kein Versicherungsschutz
besteht für Schäden:
1.5 die
unmittelbar durch Fehlbedienung oder unmittelbar durch innere Betriebsvorgänge
verursacht sind oder die Folge von betriebsbedingt unvermeidbaren, notwendigen
oder in Kauf genommenen Einwirkungen sind (Betriebsschaden)
Ich würde mich über Tipps freuen...
Viele Grüße
Claus
wenn durch unangemessene SteuerungNein, es besteht Versicherungsschutz in der Kasko, es sei denn es ist nachweisbar, dass das Schadensereignis grob fahrlässig oder vorsätzlich herbeigeführt wurde.
bei einer harten Landung das Flugzeug beschädigt wird, besteht kein
Versicherungsschutz?
wenn bei einer Notlandung wegen Motorschaden dasNein, es besteht Versicherungsschutz in der Kasko, s.o.
Flugzeug beschädigt wird, besteht kein Versicherungsschutz
Bereits die "verunglückte" Landung sei als grob fahrlässig anzusehen.
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