"Nicht versichert sind Schäden, die mittelbar oder unmittelbar durch
innere Schäden am Motor herbeigeführt werden"
Das gibt mir auch zu denken, ich werde morgen Herrn Gutzweiler hierzu befragen.
Danke schonmal ;-)
daarnsen schrieb:... und uns dann bitte mitteilen, was er gesagt hat. Thx"Nicht versichert sind Schäden, die mittelbar oder unmittelbar durch
innere Schäden am Motor herbeigeführt werden"
Das gibt mir auch zu denken, ich werde morgen Herrn Gutzweiler hierzu befragen.Danke schonmal ;-)
fk9flieger schrieb:Hab die Vollkasko gekündigt und lege das dadurch gesparte Geld auf ein Konto, damit ich für die Zukunft ein Polster habe.Das ist die einzig richtige Entscheidung... Ich wuerde nie eine VK abschliessen, mit solchen (ausnahmsweise mal recht deutlich formulierten) Klauseln gleich garnicht.
dsommerfeld schrieb:Das hört sich nach: "Der Schaden das durch ein Absturz entsteht ist versichert. Ausgenommen Sind Schäden die durch den Aufprall entstehen"
Also das muss man differenzieren. Ein Bekannter von mir hat sein UL durch einen Charterkunden verloren. Die Latte stand und beim Landen hat er es zerlegt. Die Versicherung hat ohne zögern gezahlt. Kenne noch zwei andere Fälle.
Vielleicht liegt es an der Versicherung.
Ich sehe das Hauptproblem, dass man fast immer nachweisen kann das die meisten ein paar Kilogram zu viel haben und immer grob Fahrlässig handeln, sobald die 2. Person im Flieger sitzt. Im Prinzig kann eine Versicherung den Passus fast immer ziehen. Liegt dann halt an der Tagesform des Bearbeiters. Aber auch das würde ich nicht pauschalisieren.
LG
BlueSky9 schrieb:
Hallo!
> aber die Selbstzerstörung des Fliegers in der Luft durch den Motor nicht.
Das ist natürlich logisch :)
Die Frage ist jedoch:
Was passiert nach einer _verhauenen_ Notlandung die *aufgrund*
eines Motorausfalls überhaupt erst vorgenommen werden musste?
BlueSky9
"Alle von "Aussen" auf den Flieger einwirkenede Ereignisse sind versichert."
Beispiel Motorschaden mit zerstörter Cowling, dann Notlandung:
Schaden der Notlandung versichert, Motorschaden und Cowling nein. Das gleiche gilt bei Propellerblatt verlust, beschädigter Motor und Motorträger. Nur was nachher durch die misslungene Notlandung beschädigt wird ist versichert, das ander gehört zur Betriebsgefahr.
Natürlich kann bei allen Schaden, welche durch grobe Fahlässigkeit veursacht wurden, der Schaden abgelehnt werden. Dazu gehört natürlich die Notlandung aus Spritmangel, Stundenüberschreitung beim Motor, Überladung, Betrieb ausserhalb der Betriebsgrenzen, etc.
So kenne ich das aus der AKB (Allgemeine Kasko Bedingungen) bei der KFZ Kasko.
Interressant ist jetzt, was wird bei einem Luftzerleger bezahlt? Normalerweise nur was durch den Aufprall am Boden zusätzlich beschädigt wird!?
Dies Frage müsste mal mit der Kasko im Luftsport geklärt werden, gilt dort die gleiche AKB, ist es so wie geschrieben.
Es ist klar das ein Motorschaden nicht versichert ist, kein von Aussen einwirkendes Ereigniss. Dann hätte jeder mit nem alten Rotax ne Kasko!
Beispiel LKW kippt im unebenen Gelände: Das verdrehen des Rahmens ist nicht versichert, die beschädigten Bordwände beim Aufschlag auf dem Boden ja.
gruss
Peter
Hallo zusammen,
genau wie Peter hat auch Adrian das beschrieben. Das Theam Luftzerleger interessiert mich auch... Hat hier jemand Infos?
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