Ziegenpeterle schrieb:
Nochmal
Wo finde ich "Part FCL"?
Hier die daraus resultierende EU-Verordnung: http://eur-lex.europa.eu/LexUriServ/LexUriServ.do?uri=OJ:L:2011:311:0001:0193:DE:PDF
In diesem rund 200 seitigen PDF findest Du zB FCL.055 (Sprachtest/kentnisse) auf Seite 11.
VG Mike
BlueSky9 schrieb:
Die Formulierung "im Sinne" in der LuftPersV §125 zu sehen als
"Analogie der Nutzung" ist m.E. einfach nur "unrichtig" und mehr
als sehr weit hergeholt.
Kaum ein Gesetzestextes kommt ohne eine juristische Auslegung aus!
"Im Sinne" bedeutet eben alles andere als "exakt" oder "wortreu", sondern vielmehr "sinngemäß". Insofern ist das alle andere als "sehr weit hergeholt" und sicher kein "Quatsch"!!
Entscheidend dürfte hierbei aber die Tatsache sein, dass es viele Zigtausende von Luftsportgeräten gibt, und nur ein verschwindender Anteil davon Dreiachser sind, die am Sprechfunkverkehr im Flugfunkdienst überhaupt teilnehmen.
Zum Verständnis hier noch einmal die genaue Passage der "sterbenden" LuftPersV:
LuftPersV § 125
Nachweis über Sprachkenntnisse
(1) Inhaber einer Lizenz zum Führen von Luftfahrzeugen im Sinne des § 1 Abs. 2 Nr. 1 bis 3 des Luftverkehrsgesetzes, die am Sprechfunkverkehr im Flugfunkdienst teilnehmen, bedürfen ausreichender Kenntnisse der Sprache, in der der Sprechfunkverkehr abgewickelt wird, oder der englischen Sprache.
...
Als Nachweis der ausreichenden Kenntnisse der deutschen Sprache wird übrigens das BZF II akzeptiert bzw. der Funkbefähigungseintrag im Luftfahrerschein für Luftsportgeräteführer.
§ 44
Erteilung und Umfang der Lizenz
...
(2) Die Lizenz berechtigt zum Führen von Luftsportgerät der im Luftfahrerschein eingetragenen Art und zu den eingetragenen Start- oder Sprungarten am Tage und von Sprungfallschirmen auch bei Nacht. Sie umfasst die Ausübung des Flugfunkdienstes außerhalb von Lufträumen der Klassen B, C und D, wenn die entsprechende Ausbildung erfolgreich durchgeführt worden ist.
Michael
FlyingDentist schrieb:Kaum ein Gesetzestextes kommt ohne eine juristische Auslegung aus!
"Im Sinne" bedeutet eben alles andere als "exakt" oder "wortreu", sondern vielmehr "sinngemäß". Insofern ist das alle andere als "sehr weit hergeholt" und sicher kein "Quatsch"!!
Aktuell sind 38 Besucher online.