TobiasM schrieb:Ich dachte, der gilt nur 4 Jahre (also Level 4).
... nur der Language Proficiency-Test hält nur 5 Jahre. Aber als UL-ler is der für uns ja optional :-)
Ich hatte das BZF 1 ohne LP Test gemacht. Ich fand das nicht sinnlos. Man kann oftmals den Kurs zum gleichen Preis bekommen und die pruefung BZF1 ohne LP kostet kaum mehr als in Deutsch. Wenn man also noch gar nicht weiss, wann man mal ins Ausland fliegt wo ein LP zwingend erforderlich ist, dann hat man′s a) schon mal gelernt und kann es b) ja auch hier und in einigen anderen Laendern bereits anwenden (und somit ueben). Das gilt eben (kurieroserweise) nur fuer ULer.
Ich hatte auch erst BZF-2 im onlinekurs, habe aber (da dieser gemischt war) festgestellt, dass das ganze in Englisch (fuer mich) nicht schwer ist und habe einfach gewechselt (keine Mehrkosten) und auch die Pruefungsanmeldung dann noch von 2 auf 1 aendern lassen. Nur ein paar Eur teuerer die Pruefung ohne LP Test.
VG Mike
smt schrieb:In Deutschland darfst Du tatsächlich englisch funken, wenn Du einen BZF I hast, aber den LP-Test nichtDas ist so nicht richtig. Für jede Sprache - auch für Deutsch! -, die im Flugfunkdienst benutzt wird, muss ein gültiger LP-Test min. Level 4 vorliegen. Insofern darf man als BZF I-Inhaber ohne "LP-Level 4 English" auch in Deutschland nicht englisch funken!
FlyingDentist schrieb:Das genaue Gesetz dazu lautet aber:smt schrieb:In Deutschland darfst Du tatsächlich englisch funken, wenn Du einen BZF I hast, aber den LP-Test nichtDas ist so nicht richtig. Für jede Sprache - auch für Deutsch! -, die im Flugfunkdienst benutzt wird, muss ein gültiger LP-Test min. Level 4 vorliegen. Insofern darf man als BZF I-Inhaber ohne "LP-Level 4 English" auch in Deutschland nicht englisch funken!
In welchem Luftfahrzeug man sitzt, ist dabei völlig unerheblich.
Michael
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