Wie lange ist ein BZF I gültig?

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  • Hallo zusammen,
    ich weiß nicht mehr ob das BZF ein "Verfallsdatum" hat oder nicht. Auf dem BZF Schein steht nichts drauf.

    Gruß Thomas
  • BZF hat kein Verfallsdatum. Wenigstens eine Sache, die man nicht staendig kontrollieren muss.
  • ok, danke.
    Genau so gehts mir nämlich auch...
  • ... nur der Language Proficiency-Test hält nur 5 Jahre. Aber als UL-ler is der für uns ja optional :-)
  • TobiasM schrieb:
    ... nur der Language Proficiency-Test hält nur 5 Jahre. Aber als UL-ler is der für uns ja optional :-)
    Ich dachte, der gilt nur 4 Jahre (also Level 4).

    Aber das mit dem Optional stimmt so ja nicht ganz - es kommt halt darauf an, wohin Du fliegen willst.
    In Deutschland darfst Du tatsächlich englisch funken, wenn Du einen BZF I hast, aber den LP-Test nicht. Aber hier darfst Du mit dem BZF I ja auch Deutsch funken - das ist also relativ egal.

    Wenn Du aber ins Ausland fliegst, kann es sein, daß die ausländischen Behörden trotzdem einen LP-Test verlangen (auch von einem UL-Piloten).
    Als Beispiel sei hier mal Norwegen (ja, fliegen jetzt nicht ganz so viele hin) genannt. Aber hier wird auch von den UL-Piloten ein LP-Test verlangt (also so steht es zumindest auf der Seite des norwegischen UL-Verbands geschrieben, wenn man in den norwegischen Luftraum einfliegen will) - und dann ist das ganze eben nicht nicht "optional"

    Das ganze macht zwar keinen Sinn, denn der englisch-Test trägt ja sogar das ICAO im Namen - und dle Lizenz ist ja explizit KEINE ICAO-Lizenz, aber trotzdem können die Länder das ja so regeln, wie sie wollen.

    Sascha
  • Wie bereits mehrfach genannt hat das BZF keine begrenzte Gültigkeit. Aber es ist wichtig auf die LP hinzuweisen und da hat SMT vollkommen recht wenn er auf die Gültigkeit der LP hinweist. Die gilt bei Level 4, was die Regel sein dürfte, für vier Jahre. Und ohne LP macht das BZF 1 auch für ULer wenig Sinn den man darf damit nur (noch) in Deutschland Englisch funken. Im Ausland kann man, bzw. wird man eine LP von dir verlangen, auch mit dem UL.
    Ich selbst wurde zwar im Ausland noch nie nach den Papieren gefragt. Aber der Teufel ist ein Eichhörnchen, da gilt es Vorzubeugen... 

    Eine Debatte über Sinn und Unsinn der LP kann man sich ohnehin sparen. Meine Gedanken dazu verkneife ich mir. Aber Gegroundet zu werden macht eben keinen Spass.
  • Ich hatte das BZF 1 ohne LP Test gemacht. Ich fand das nicht sinnlos. Man kann oftmals den Kurs zum gleichen Preis bekommen und die pruefung BZF1 ohne LP kostet kaum mehr als in Deutsch. Wenn man also noch gar nicht weiss, wann man mal ins Ausland fliegt wo ein LP zwingend erforderlich ist, dann hat man′s a) schon mal gelernt und kann es b) ja auch hier und in einigen anderen Laendern bereits anwenden (und somit ueben). Das gilt eben (kurieroserweise) nur fuer ULer. 

    Ich hatte auch erst BZF-2 im onlinekurs, habe aber (da dieser gemischt war) festgestellt, dass das ganze in Englisch (fuer mich) nicht schwer ist und habe einfach gewechselt (keine Mehrkosten) und auch die Pruefungsanmeldung dann noch von 2 auf 1 aendern lassen. Nur ein paar Eur teuerer die Pruefung ohne LP Test. 

    VG Mike

  • smt schrieb:In Deutschland darfst Du tatsächlich englisch funken, wenn Du einen BZF I hast, aber den LP-Test nicht
    Das ist so nicht richtig. Für jede Sprache - auch für Deutsch! -, die im Flugfunkdienst benutzt wird, muss ein gültiger LP-Test min. Level 4 vorliegen. Insofern darf man als BZF I-Inhaber ohne "LP-Level 4 English" auch in Deutschland nicht englisch funken!
    In welchem Luftfahrzeug man sitzt, ist dabei völlig unerheblich.


    Michael
  • FlyingDentist schrieb:
    smt schrieb:In Deutschland darfst Du tatsächlich englisch funken, wenn Du einen BZF I hast, aber den LP-Test nicht
    Das ist so nicht richtig. Für jede Sprache - auch für Deutsch! -, die im Flugfunkdienst benutzt wird, muss ein gültiger LP-Test min. Level 4 vorliegen. Insofern darf man als BZF I-Inhaber ohne "LP-Level 4 English" auch in Deutschland nicht englisch funken!
    In welchem Luftfahrzeug man sitzt, ist dabei völlig unerheblich.


    Michael
    Das genaue Gesetz dazu lautet aber:
    (1) Inhaber einer Lizenz zum Führen von Luftfahrzeugen im Sinne des § 1
    Abs. 2 Nr. 1 bis 3 des Luftverkehrsgesetzes, die am Sprechfunkverkehr im
    Flugfunkdienst teilnehmen, bedürfen ausreichender Kenntnisse der
    Sprache, in der der Sprechfunkverkehr abgewickelt wird, oder der
    englischen Sprache. D

    ---

    Und die Luftfahrzeuge sind eben nur Nr. 1 bis Nr 3 - Luftsportgeräte eben nicht.

    (2) Luftfahrzeuge sind
    1.Flugzeuge

    2.Drehflügler

    3.Luftschiffe

    4.Segelflugzeuge

    5.Motorsegler

    6.Frei- und Fesselballone
    7.(weggefallen)
    8.Rettungsfallschirme

    9.Flugmodelle

    10.Luftsportgeräte

    11.sonstige
    für die Benutzung des Luftraums bestimmte Geräte, sofern sie in Höhen
    von mehr als dreißig Metern über Grund oder Wasser betrieben werden
    können.


    Im Grunde brauchst Du als ULer ja nicht einmal einen BZF. Du könntest also z.b. ohne BZF und ohne LP-Test, nach Donaueschingen fliegen und dort englisch funken (die akzeptieren Deutsch und English).
    Nur für kontrollierte Plätze wird der BZF benötigt.
  • Ich habe mein BZF-1 2010 gemacht und mir wurde damals ganz klar gesagt (sowohl im Kurs als auch vom Pruefer, den ich danach nochmal gefragt habe), dass ich damit ohne LP4+ in DE und im Ausland Englisch funken darf, weil ich SPLer bin und nicht PPLer. Aber wenn ich mir ansehe was zzt auch bei den behoerden bzgl. EASA LAPL,PPL usw. passiert, dann glaube ich gerne, dass dies vielleicht falsch war und ich einen LP4+ zumindest fuer das Ausland brauche. Naja, ich werde den test dann mal im Herbst/Winter nachschieben.
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