@pinguair:
Klar! Es gibt für einige Regularien die Möglichkeit der Genehmigung auf Abweichung nach Antrag. Bei der RP Genehmigung zur Unterschreitung der Sicherheitsmindeshöhe für Luftaufnahmen oder tiefe Überflüge geht es darum, aus einer “unnötigen Lärmbelästigung” eine “notwendige” zu machen. Dem verantwortliche LFZ-Führer obliegt es weiterhin die “Vermeidung einer unnötigen Gefährdung von Personen und Sachen im Fall einer Notlandung zu beachten”.
Über dicht besiedelten Gebieten wird oft von den zuständigen RPs/Luftämtern die Unterschreitung der Sicherheitsmindesthöhe für Luftbildaufnahmen mit einmotorigen Flächenflugzeugen nicht erteilt (die für foto/filmtechnische Zwecke sowieso nur ein Notlösung sind), für zweimotorige Helicopter dagegen regelmäßig erteilt.
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