Mit dem UL nach Kroatien

Forum - Allgemeines & Aktuelles
  • Wir sind nach KRK sowohl auch nach Mali Losinj geflogen. Auf dem Weg nach KRK haben wir einen Stop in St.Johann in Österreich zwecks Tanken (Mogas erhältlich) und Zoll (reine Formsache) eingelegt. St. Johann ist sehr zu empfehlen mit einem schönen Anflug und gutem Service. Sprit etc. ist relativ preiswert. Wir sind durch die Alpen geflogen und haben eine Route entlang der Tauernautobahn über Slowenien gewählt wo man mit Fl075 wunderbar hinkommt. Für Slowenien brauchten wir eine Durchfluggenehmigungsnummer. Dafür zuständig ist ein Herr Jelenc, der auch alle von Dir aufgeführten Papiere per Mail haben möchte. Googel mal unter Jelenc und Sloveniacontrol. Da solltest Du die Email finden. Die Permission kam prompt und das war alles kein Ding. Für Kroatien haben wir nichts beantragt und meiner Meinung nach kann auch kein Lotse am D-Mxxx erkennen dass Du ein UL bist. In Kroatien machst Du Dir Dein Leben leicht wenn Du entlang der VFR-Routen fliegst (z.B. Panon1 etc) da wissen die Lotsen was Du machst und es gibt wenig Fragen. KRK war sehr nett. Gibt auch MIetwagen am Platz.
    Die Kroatische Inselwelt ist ebenfalls sehenswert, jedoch muss ich dringend von Mali LOsinj abraten. Es gibt nur Avgas wo es oft zu Problemen kommt dass der Tankwart die Dichte des Treibstoffs in seine Rechnung nicht in seine REchnung mit aufnehmen will. Das heisst dass Du pro Kg (nach seinem Verständnis 1L-1Kg) bezahlen musst. Service extrem unfreundlich und man kann diese Preisschneiderei dort wirklich als Abzocke bezeichnen. Der Platz selber ist keineswegs zu empfehlen wobei die Insel sehr schön ist.
    Funk in Kroatien ist easy und die Lotsen sind hilfsbereit. 
  • bouwair schrieb:
    Ich habe versugt ein genemigung zu bekommen für Kratien.
    das antwort war siehe unten:


    Dear Mr Bouwer,

    Certificates of airworthiness of the microlight aircraft
    are not issued according to the ICAO but according to your national
    regulations. Such special airworthiness certificates are valid only on the
    territory of the Netherland and must be recognized and accepted by the civil
    aviation authorities of other states.
    For the time being, there, aren′t any either pertinent
    national legislation of the Republic of Croatia or international legislation
    legally binding the Netherland and the Republic of Croatia which means we have
    no legal basis for accepting above mentioned certificates.
    We are in process of changing our regulation but
    unfortunately as I wrote above for time being we can not issue any permission
    for entering Republic of Croatia by microlight aircraft which does not have
    airworthiness according to ICAO.

    With regards,

    Marina Fekonja Dragan



    Head of general aviation department

    Ich glaube wir dürfen nicht mehr nach Kroatien fliegen

    gr
    Freerk Bouwer
    Hallo,
    ich habe die exakt gleiche Antwort von derselben Dame erhalten, werde sie erneut kontaktieren und dabei auf den offenbar regen UL-Flugverkehr nach KRO hinweisen (siehe auch Youtube und diesen link http://members.ziggo.nl/vanluijt/MLA_flying_in_Europe.pdf). Ich werde um Erläuterung bitten und über das Ergebnis hier berichten.
    Gruß, Georg
  • Georg S schrieb:
    bouwair schrieb:
    ich habe die exakt gleiche Antwort von derselben Dame erhalten, werde sie erneut kontaktieren und dabei auf den offenbar regen UL-Flugverkehr nach KRO hinweisen (siehe auch Youtube und diesen link http://members.ziggo.nl/vanluijt/MLA_flying_in_Europe.pdf). Ich werde um Erläuterung bitten und über das Ergebnis hier berichten.
    Gruß, Georg

    Beide Hinweise, die auf Microlight Flying und ganz besonders die auf Youtube haben NULL rechtliche Relevanz. Das Statement der Zivilen Luftfahrtbehörde DAGEGEN schon. So sieht es das "Microlight Flying" übrigens auch. Bis zum 12.Juni 2013 stand dort, dass für Flüge mit Microlight in Kroation, die in anderen Ländern zugelassen sind, keine besondere Genehmigung erforderlich ist. Ab dem 13. Juni steht eben auch in den "Microlight Flying" Infos, dass eine besondere Genehmigung erforderlich ist, einzuholen bei genau der Stelle, die Euch ablehnend geantwortet hat. Das ist alle rechtens, wie wir wissen, da Microlights in absoulter nationaler Hoheit liegen. Wenn die Kroaten sich nun für andere Regelungen entschieden haben, dann ist das erst mal so zu akzeptieren. Die im weltweiten Netz auffindbaren Berichte über die UL-Fliegerei in Kroation stammen mit Sicherheit aus den Zeiten vor der Regeländerung.
    Vermutlich wird es aber bald wieder eine synchronere Handhabung für die grenzüberschreitende UL-Fliegerei in Kroatien geben, die sind ja mal erst gerade "eingemeindet" worden......
    P.S. Und bis dahin hat man auch keinen Anspruch auf eine besondere Einfluggenehmigung.
  • Ja, Rteissen, das sehe ich auch so. Rechtliche Relevanz durch die beiden Zitate war von mir nicht impliziert. Ich bedaure, dies nicht ausdrücklich erwähnt zu haben, so daß bei Ihnen ein Mißverständnis entstehen konnte.
    Bedauerlich ist - so meine ich - daß Kroatien seinen EU-Beitritt und die damit verbundene garantierte Freizügigkeit für Staatsangehörige der EU mit einer solchen neuen Verfahrenspraxis veredelt. Ich werde mich dazu erkundigen und - wie angekündigt - über das Ergebnis hier gern berichten.
    Gruß, Georg
  • Die Freizügigkeit gilt leider nur für Störche und Kraniche. Für Unionsbürger in den Mitgliedsstaaten der EU sowohl auf der Erde als auch in der Luft nur mit Auflagen. Nachzulesen in einschlägigen EU und Bundesgesetzen.
    Deshalb funktioniert der Hinweis auf die Freizügigkeit nicht im Zusammenhang mit grenzüberschreitenden UL-Flügen, eher nur zu den FKK-Bedingungen an den kroatischen Stränden ;-)
  • Zwischenbilanz: meine Bitte an die kroatische Luftfahrtbehörde um Erläuterung (warum wurde die bisherige Praxis geändert, warum werden UL zum EU-Beitritt ausgesperrt) wurde damit beantwortet, daß derzeit ein Einflug nicht genehmigt wird (sic!).
    Ich stelle damit meine Bemühungen und Pläne in Bezug auf Kroatien bis auf weiteres ein. Dank an die Kollegen, die hilfreiche Ratschläge erteilt haben.
    Gruß, Georg
  • Seltsam dass die sich da jetzt anstellen... Wird vermutlich nicht lange so bleiben.
    Gruß
    Karl
  • @vmaxpille: Wenn ihr unten wart, schreib doch bitte mal hier rein, ob die jetzt Probleme gemacht haben oder nicht ;)
    Ich war diese Woche in Protoroz, wenn ich von dem Thema gewusst hätte, hätt ichs gleich mal probieren können...
  • bouwair schrieb:



    Dear Mr Bouwer,

    Certificates of airworthiness of the microlight aircraft
    are not issued according to the ICAO but according to your national
    regulations. Such special airworthiness certificates are valid only on the
    territory of the Netherland and must be recognized and accepted by the civil
    aviation authorities of other states.
    For the time being, there, aren′t any either pertinent
    national legislation of the Republic of Croatia or international legislation
    legally binding the Netherland and the Republic of Croatia which means we have
    no legal basis for accepting above mentioned certificates.
    We are in process of changing our regulation but
    unfortunately as I wrote above for time being we can not issue any permission
    for entering Republic of Croatia by microlight aircraft which does not have
    airworthiness according to ICAO.
    Ich stehe etwas auf dem Schlauch: Das scheint sich nur auf niederländische UL zu beziehen, oder?
  • Mein Fluglehrer fliegt am Donnerstag nach Kroatien - ich werd ihn danach mal interviewen, wie das mit der D-MAAO gelaufen is und euch hier berichten!
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