Tiefflug im Rheintal

Forum - Allgemeines & Aktuelles
  • fl95 schrieb:
    Dort ist die maximale Flughöhe in der Woche 500ft, am Wochenende 1000ft.

    Falls es keine Möglichkeit zur nationalen Regelung der europäisch verordneten Sicherheitsmindeshöhe gibt, und alles schaut momentan danach aus, wird es diese Regelung in Italien nicht mehr geben können. Dann wird man auch dort immer über 500 ft AGL bleiben müssen.


    Michael

  • ...da es in Italien (und vielen anderen fortschrittlichen Ländern) für UL′s keinen Flugplatzzwang gibt, werden die Italiener die  UL′s vielleicht als "permanent (Not-)landend" definieren und dann geht es doch wieder ;-) Man muß nur etwas erfinderisch sein.
    Achim
  • Der Achim gefällt mir! Genauso sollte es gehandhabt werden. Idiotische Regelungen müssen einfach umgangen werden.
    Ich würde mir den Spass in 2 Metern Höhe über′s Meer zu fliegen auch nicht verbieten lassen.

    Gruss Stephan
  • FlyingDentist schrieb:
    [...] die Mindestflughöhe - bei uns 2000 ft - dürfen die EU-Mitgliedsstaaten nach wie vor selbst festlegen. [...]
    Moin,

    es gelingt mir einfach nicht, die entsprechende Stelle zu finden. Der Flexibilisierungsartikel 14 der VO 216/2008 gibt das meines Erachtens nicht her. Hilf mir mal einer bitte.

    Ich weiß nicht. Irgendwie widerspräche es doch auch dem Geist einer einheitlichen europäischen Regelung, wenn bei so fundamentalen Regeln wie der Mindesthöhe wieder jeder Kleinstaat seine eigenen Regeln macht. Ich bin ja für Subsidiarität, aber hier denke ich einfach praktisch. Rübermachen nach Holland oder Frankreich, gleiche Flugregeln wie hier - Charme hat das schon. Am Ende werden wir damit noch die leidige Flugleiterpflicht los. :)

    Gruß
    ColaBear
  • FlyingDentist schrieb:

    Naja, weil jetzt vom Luftfahrzeug aus "gemessen" wird ( "... innerhalb eines Umkreises von 150 m (500 ft) um das Luftfahrzeug ..."! ) und sich dadurch permanent die Hindernissituation während des Fluges verändert.

    Micha

    Nun ja, der einfachste Einwand wäre ja jetzt, daß die Entfernung vom Flugzeug zum Sendemast zu einem bestimmten Zeitpunkt genauso groß sein sollte, wie die Entfernung vom Sendemast zum Flugzeug...aber wir sind ja nicht hier, um Späße zu machen ;).

    Nein, den Unterschied sehe ich darin, daß in der LuftVO §12  nur vom Abstand zum Hindernis die Rede ist. Das konnte auch schräg sein, und räumlich ergibt sich daraus eine Käseglocke mit 150 m Radius. (Egal, von wo gemessen wird...)

    Jetzt aber (SERA) ist ein horizontaler(!) Umkreis von 150 m definiert, innerhalb dessen auf jeden Fall 150 m höher geflogen werden muß, als die Hindernishöhe. (...aus der Käseglocke ist eine Hutschachtel geworden!)

    Genauso übrigens, wie es vorher schon über Städten etc. war, da hieß es nämlich schon immer (und heißt es noch) "im Umkreis von 600 Metern". Merkst du, worauf ich hinaus will?

    FlyingDentist schrieb:
    "Die Vorgabe aus SERA 5005 kann deshalb nur einghalten werden, wenn das
    Luftfahrzeug dauerd einen vertikalen und horizontalen Abstand von 500 ft
    zu allem einhält, was nicht aus Luft besteht und mit der Erde verbunden
    ist. "

    Richtig, sehe ich genauso. Vertikal und Horizontal, und das war in der LuftVO bei Hindernissen nicht so.
  • ColaBear schrieb:
    Moin,
    es gelingt mir einfach nicht, die entsprechende Stelle zu finden. Der Flexibilisierungsartikel 14 der VO 216/2008 gibt das meines Erachtens nicht her. Hilf mir mal einer bitte.

    Hallo CB, meinst du nicht, daß die schlichte Einfügung in SERA 5005 Buchstabe f den Weg zu den Ausnahmen weist?

    Es heißt doch: "Außer wenn dies für Start und Landung notwendig ist oder von der zuständigen Behörde genehmigt wurde, darf ein Flug nach Sichtflugregeln nicht durchgeführt werden 1. über Städten... usw. usw...."
  • Ich frage mich grad, wen das interessiert... Wer kann einen Abstand derart genau schaetzen? Weder vom Boden noch aus der Luft kann das jemand zuverlaessig, Kaeseglocke oder Hutschachtel oder was weiss ich fuer ein Gebilde, das ist doch vollkommen wurscht.
    Ich fliege so, dass ich nirgendwo gegenstosse, fertig. :)


    Chris
  • Chris_EDNC schrieb:
    Ich frage mich grad, wen das interessiert... Wer kann einen Abstand derart genau schaetzen? Weder vom Boden noch aus der Luft kann das jemand zuverlaessig, Kaeseglocke oder Hutschachtel oder was weiss ich fuer ein Gebilde, das ist doch vollkommen wurscht.
    Ich fliege so, dass ich nirgendwo gegenstosse, fertig. :)


    Chris
    Hi,

    hat doch der Michael schon viermal geschrieben. Es wird gemessen. Und zwar aus dem Flugzeug.

    Ulf
  •  wurde/wird eigentlich der  seitl. abstand zu einem anderen flugzeug auf gleichem kurs, also zwei auf dem weg z.b. zum Forumstreffen :)  auch neu geregelt?


  • ranger22 schrieb:

    hat doch der Michael schon viermal geschrieben. Es wird gemessen. Und zwar aus dem Flugzeug.
    Jaja, aber womit messe ich das als Pilot? Zollstock?
    Das wird nie mehr als eine _aeusserst_ grobe Schaetzung sein.

    Chris
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