fl95 schrieb:
Dort ist die maximale Flughöhe in der Woche 500ft, am Wochenende 1000ft.
Falls es keine Möglichkeit zur nationalen Regelung der europäisch verordneten Sicherheitsmindeshöhe gibt, und alles schaut momentan danach aus, wird es diese Regelung in Italien nicht mehr geben können. Dann wird man auch dort immer über 500 ft AGL bleiben müssen.
Michael
FlyingDentist schrieb:Moin,
[...] die Mindestflughöhe - bei uns 2000 ft - dürfen die EU-Mitgliedsstaaten nach wie vor selbst festlegen. [...]
FlyingDentist schrieb:Nun ja, der einfachste Einwand wäre ja jetzt, daß die Entfernung vom Flugzeug zum Sendemast zu einem bestimmten Zeitpunkt genauso groß sein sollte, wie die Entfernung vom Sendemast zum Flugzeug...aber wir sind ja nicht hier, um Späße zu machen ;).Naja, weil jetzt vom Luftfahrzeug aus "gemessen" wird ( "... innerhalb eines Umkreises von 150 m (500 ft) um das Luftfahrzeug ..."! ) und sich dadurch permanent die Hindernissituation während des Fluges verändert.
Micha
ColaBear schrieb:Hallo CB, meinst du nicht, daß die schlichte Einfügung in SERA 5005 Buchstabe f den Weg zu den Ausnahmen weist?
Moin,
es gelingt mir einfach nicht, die entsprechende Stelle zu finden. Der Flexibilisierungsartikel 14 der VO 216/2008 gibt das meines Erachtens nicht her. Hilf mir mal einer bitte.
Chris_EDNC schrieb:Hi,
Ich frage mich grad, wen das interessiert... Wer kann einen Abstand derart genau schaetzen? Weder vom Boden noch aus der Luft kann das jemand zuverlaessig, Kaeseglocke oder Hutschachtel oder was weiss ich fuer ein Gebilde, das ist doch vollkommen wurscht.
Ich fliege so, dass ich nirgendwo gegenstosse, fertig. :)
Chris
wurde/wird eigentlich der seitl. abstand zu einem anderen flugzeug auf gleichem kurs, also zwei auf dem weg z.b. zum Forumstreffen :) auch neu geregelt?
ranger22 schrieb:Jaja, aber womit messe ich das als Pilot? Zollstock?
hat doch der Michael schon viermal geschrieben. Es wird gemessen. Und zwar aus dem Flugzeug.
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