Vorübergehende Stillegung

Forum - Allgemeines & Aktuelles
  • Hallo,

    aus beruflichen Gründen werde ich meinen UL-3-Achser dieses Jahr nicht fliegen können.
    Um gewisse Kosten (z.B. Versicherung, Nachprüfung usw.) zu sparen, stellt sich für mich die Frage, ob analog zu den KFZ′s eine vorübergehende Stilllegung eines UL möglich ist ?
    Falls ja, hat das jemand schon gemacht und weiß darüber zu berichten, was da gemacht werden muss (Antrag ?) , wie lange darf das Flugzeug max. ′abgemeldet′ sein und vor allem was zur ′Wiederzulassung′ alles gemacht werden muss.

    Schonmal vielen Dank für Eure Beiträge !

    Gruss
    Hans
  • Du könntest es doch in der Zeit verchartern :)
    Wäre vielleicht einfacher und nicht so kostenintensiv...
  • Hallo Hans

    Ich denke die Sache ist unkomplizierter als du denkst. Aber bevor du nun hier x verschiedene Antworten bekommst würde ich an deiner Stelle einfach mal kurz beim DULV bzw. DAEC anrufen, die sind doch alle wirklich sehr nett dort... und übrigens auch auf der AERO anzutreffen, falls du dort sein solltest. Vergiss nicht zu sagen, dass du deine Kennung behalten möchtest, sonst wird die womöglich freigegeben und ist in einem Jahr weg, d.h. du müsstest dann neue Buchstaben auf deinen Flieger kleben.

    Gruß - Rüdiger

  • Ich weiß, aber an mein Schätzchen kommt nur Wasser und ich dran ;-)


    Nee Scherz beiseite, ich kenne keinen, den ich meine Maschine anvertrauen könnte und gewerblich an vollkommen fremde Piloten ist mir das Risiko einfach zu hoch.


    Gruss


    Hans

  • Verchartere es doch einfach an sukram ;)

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