BlueSky9 schrieb:
Hallo!
> Deshalb ja die Frage bzw das Thema,ob die Passagierlizenz
> auch auf einer Echo Klasse geflogen werden kann?!
Ich bin mir da nicht sicher - aber letzten Endes wirst Du einen
UL-Fluglehrer finden müssen, der Dir den ganzen Kram auf
dem Antragszettel betätigt und abstempelt...
...erst dann gibts den Eintrag in die SPL Lizenz - und erst dann
kann der 2. Sitz im UL besetzt werden :-)
BlueSky9
...wobei der letzte 200km Flug als Prüfungsflug gewertet wird, mit ein paar Übungen, die man wohl mit dem UL fliegen soll... ist doch völlig unlogisch die Passagierberechtigung mit einer ECHO zu fliegen. Das ist doch wie der Versuch, Äpfel am Birnenbaum zu pflücken.
In dem Moment, wo Du Deine PPL Lizenz bekommst, kannst Du Dir die Passagierberechtigung in die SPL-Lizenz eintragen lassen. Vorher geht alles andere nur mit dem UL. Und dann darf nur der UL-Vereins-Ausbildungsleiter (bzw. UL-Ausbildungsleiter der Flugschule), oder ein UL-Prüfungsrat das auf dem Antrag für die Passagierberechtigung bestätigen.
Volker
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