UL Passagierlizenz mal anders

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  • Spoon schrieb:
    smt schrieb:
    Da es den PPL-N ja nicht mehr gibt - und ich auch glaube, daß man mit dem LAPL keine UL Stunden mehr sammeln kann, würde ich sagen: Nein, geht nicht. Muss auf UL geflogen werden.

    Sascha
    Stimmt nicht. Den gibts noch bis zum 8.4.2014. Nur kann die Ausbildung seit dem 8.4.2013 nicht mehr begonnen werden. Bis zum Stichtag 2014 müssen entweder der LAPL beantragt sein, oder die 5h Schulstunden plus Prüfung für den EASA-PPL geleistet sein.

    welchen Schein erhälst Du denn, wenn Du z.b. heute die Prüfung ablegst? LAPL oder PPL-N?

    Sascha
  • Bei uns in Rheinland-Pfalz kann man keine PPL-N Prüfung mehr ablegen. Wir haben die Schonfrist bis August nicht.
    Wie das in den anderen Bundesländern ist, kann das entsprechende Luftamt sagen.

    Ich würde aber mal schätzen, dass man in den jeweiligen Ländern mit Schonfrist auch noch die PPL-N bekommt. Ist aber nur eine Vermutung...

    Wir kommen übrigens vom Thema ab... ;)
  • Prüfung PPl N, Schein wird als LAPL ausgestellt - NRW
  • Spoon schrieb:
    Bei uns in Rheinland-Pfalz kann man keine PPL-N Prüfung mehr ablegen. Wir haben die Schonfrist bis August nicht.
    Wie das in den anderen Bundesländern ist, kann das entsprechende Luftamt sagen.

    Ich würde aber mal schätzen, dass man in den jeweiligen Ländern mit Schonfrist auch noch die PPL-N bekommt. Ist aber nur eine Vermutung...

    Wir kommen übrigens vom Thema ab... ;)


    Hin her hin her...

    Kann ich meinen PPL-N jetzt in der Rheinland-Pfalz noch abschließen oder nicht?
  • Laut meines Prüfers musste ich die Prüfung bis zum 8.4. abgelegt haben. D.h. ab 8.4. keine PPL-N mehr. Erledigt hab ichs am 4.4.

    Ruf doch mal in Hahn an. Die stehen dir sicherlich Rede und Antwort. :)
  • Blumini schrieb:
    Kann ich meinen PPL-N jetzt in der Rheinland-Pfalz noch abschließen oder nicht?


    Ja, Du kannst die vor dem 08.04.2013 begonnene Ausbildung zum Erwerb des PPL A (N) fortsetzen und mit der entsprechenden Prüfung auch abschließen. Die Frist läuft bis zur Novellierung der LuftPersV, die im August erwartet wird. Einen PPL A (N) wird Dir aber dann nicht mehr ausgestellt, weil es diese Lizenz seit dem 08.04.2013 ja nicht mehr gibt, Du erhältst stattdessen den LAPL.
    Alle anderen  PPL A (N)-Inhaber müssen bis zum 08.04.2014 in den LAPL umgeschrieben haben, denn mit diesem Datum verliert der PPL A (N) seine Gültigkeit. Über eine "Wiederbelebung" eines dann verfallenen PPL A (N) und auch der dann ebenfalls ungültigen ICAO-Scheine zum LAPL ist bisher nichts bekannt, vielleicht geht's gar nicht mehr und die Lizenz ist dann einfach weg.


    Michael

  • Was lernt man eigentlich bei so einer " passagierberechtigung " Getränke servieren? Also sowas wie eine Ausbildung zum Flugbegleiter? 
  • Hab die Berechtigung heute gemacht. Machst ein paar Soloflüge, dann 2x200km mit Fluglehrer und Zwischenlandung. Dabei absolvierst Du ein paar Dinge wie beim SPL: Kurven, Slippen, Ziellandungen, etc... Siehe Protokoll bspw. Von DULV. 

    Alles in allem aber vollkommen entspannt, wer diese abdinge nicht beherrscht sollte nichtmal allein fliegen und sich selbst einen Drink zu Hause an der Bar mixen. 
  • MCR01 schrieb:
    Hab die Berechtigung heute gemacht. Machst ein paar Soloflüge, dann 2x200km mit Fluglehrer und Zwischenlandung. Dabei absolvierst Du ein paar Dinge wie beim SPL: Kurven, Slippen, Ziellandungen, etc... Siehe Protokoll bspw. Von DULV. 

    Alles in allem aber vollkommen entspannt, wer diese abdinge nicht beherrscht sollte nichtmal allein fliegen und sich selbst einen Drink zu Hause an der Bar mixen. 

    Deshalb ja die Frage bzw das Thema,ob die Passagierlizenz auch auf einer Echo Klasse geflogen werden kann?!
  • Es gilt ja

     Hinweis:Bei Bewerbern mit gültiger Lizenz für Privatflugzeugführer, Segelflugzeugführer oder Führer anderer motorbetriebene Luftfahrzeuge mit eingetragener Passagierberechtigung wird die Passagierberechtigung für Dreiachser bei Erteilung der Dreiachslizenz ohne weiteren Nachweis mit eingetragen.
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