Das - vorläufige - Ende der bezahlten Rundflüge an Vereinsfesten

Forum - Allgemeines & Aktuelles
  • Glaubt man der aktuellen Veröffentlichung der IAOPA Europe, dann haben "policy officers" der EU-Kommission/DG-Move (das sind Verantwortlichen für die Fliegerleute)  die IAOPA informiert, dass sie vorgesehen haben in den nächsten OPS-Rules für PPL Flieger Cost-Sharing vorzusehen und, man lese und staune, für Flüge mit 1 Pilot plus 5 Paxen.  Mehr als die bisherigen deutschen Regelungen zulassen. Ob das dann als einfachste Lösung alles abdeckt, im Verein, neben dem Verein, an offenen Tagen, nur für drei Kaffee oder sogar für "Selbstkosten der alten Regelung" (Alte Prüfungsfrage: Kommt ein Mann in die Fliegerkneipe und sagt: "100o Mark für den Privatpiloten, der mich nach Juist fliegt". Darf der PPLer das Angebot annehmen? Damals war die richtige Antwort JA!) oder für ein bischen mehr für die Vereinskasse, das werden wir noch alle diskutieren bis die "policy officer" alles veröffentlicht haben.

    Juten Flug
  • Hier die aktuelle Stellungnahme des RP Kassel:


    "Vorschriften für Piloten nach den Verordnungen (EU) 1178/2011 und 290/2012 vom 30.03.2012
    Durchführung von Rundflügen gegen Entgelt


    Sehr geehrte Damen und Herren,
    im Nachgang zu meinem Rundschreiben vom 23.04.2013 möchte ich Sie auf eine aktuelle Information des Bundesministeriums für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung aufmerksam machen. Danach wurde von dort vorbehaltlich einer abschließenden Klärung durch EU-Kommission vorläufig entschieden, dass
    • Mitflüge gegen Selbstkosten innerhalb von Vereinen,
    • Mitflüge bei gleichgerichteten Interessen im Sinne einer Fahr/Fluggemeinschaft,
    • Mitflüge unter Verwandten und engen Bekannten,
    • Absetzflüge von Fallschirmspringern, sofern diese nicht im Rahmen eines gewerblichen Unternehmens angeboten werden,
    • Schleppflüge zum Start eines Segelflugzeuges
    nicht die Kriterien der Definition der gewerblichen Tätigkeit der Verordnung (EG) Nr. 216/2008 erfüllen. Diese Flüge sind hiermit bis auf weiteres auch für Inhaber einer Privatpilotenlizenz gestattet. Danach können bis zu einer evtl. gegenteiligen Meinungsäußerung der Kommission Mitflüge Vereinsmitgliedern angeboten werden, die ggf. lediglich über einer Tagesmitgliedschaft verfügen. Aus meiner Sicht ist dabei ergänzend auf folgende zwei Punkte hinzuweisen:
    • Für die Flüge darf ein Entgelt in Form dnes Mitgliedsbeitrages erhoben werden. Eine Gewinnerzielungsabsicht darf nicht bestehen.
    • Rundflüge gegen Entgelt außerhalb von Vereinen können weiterhin nicht von Inhabern einer PPL A durchgeführt werden, wenn
       o es sich nicht um Mitflüge unter Verwandten und engen Bekannten handelt oder
       o kein gleichgerichtetes Interesse i.S. einer Fluggemeinschaft vorliegt.
    Diese Auslegung gilt unter der Einschränkung einer ggf. abweichenden Auffassung der Kommission, über die ich zeitnah unterrichten würde.
    Mit freundlichen Grüßen
    Im Auftrag:"


    Soviel zum Thema "Tagesmitgliedschaft"


    Michael

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