Hier die aktuelle Stellungnahme des RP Kassel:
"Vorschriften für Piloten nach den Verordnungen (EU) 1178/2011 und 290/2012 vom 30.03.2012
Durchführung von Rundflügen gegen Entgelt
Sehr geehrte Damen und Herren,
im Nachgang zu meinem Rundschreiben vom 23.04.2013 möchte ich Sie auf eine aktuelle Information des Bundesministeriums für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung aufmerksam machen. Danach wurde von dort vorbehaltlich einer abschließenden Klärung durch EU-Kommission vorläufig entschieden, dass
• Mitflüge gegen Selbstkosten innerhalb von Vereinen,
• Mitflüge bei gleichgerichteten Interessen im Sinne einer Fahr/Fluggemeinschaft,
• Mitflüge unter Verwandten und engen Bekannten,
• Absetzflüge von Fallschirmspringern, sofern diese nicht im Rahmen eines gewerblichen Unternehmens angeboten werden,
• Schleppflüge zum Start eines Segelflugzeuges
nicht die Kriterien der Definition der gewerblichen Tätigkeit der Verordnung (EG) Nr. 216/2008 erfüllen. Diese Flüge sind hiermit bis auf weiteres auch für Inhaber einer Privatpilotenlizenz gestattet. Danach können bis zu einer evtl. gegenteiligen Meinungsäußerung der Kommission Mitflüge Vereinsmitgliedern angeboten werden, die ggf. lediglich über einer Tagesmitgliedschaft verfügen. Aus meiner Sicht ist dabei ergänzend auf folgende zwei Punkte hinzuweisen:
• Für die Flüge darf ein Entgelt in Form dnes Mitgliedsbeitrages erhoben werden. Eine Gewinnerzielungsabsicht darf nicht bestehen.
• Rundflüge gegen Entgelt außerhalb von Vereinen können weiterhin nicht von Inhabern einer PPL A durchgeführt werden, wenn
o es sich nicht um Mitflüge unter Verwandten und engen Bekannten handelt oder
o kein gleichgerichtetes Interesse i.S. einer Fluggemeinschaft vorliegt.
Diese Auslegung gilt unter der Einschränkung einer ggf. abweichenden Auffassung der Kommission, über die ich zeitnah unterrichten würde.
Mit freundlichen Grüßen
Im Auftrag:"
Soviel zum Thema "Tagesmitgliedschaft"
Michael