Rteissen schrieb:
Alle mir bekannten Kommentare mit juristischem Background gehen davon aus, dass die Mitgliedschaft eine mit Stimmberechtigung sein muss, um die geforderte Grundlage zu erfüllen.
Wo hast Du das denn her.
Es gibt durchaus verschiedene Formen einer Vereinsmitgliedschaft, die ohne Stimmrecht sind. In den meisten Vereinen sind das z.B. die Fördermitglieder. Dennoch kann jeder Verein über diese Mitglieder sein "Leistungsfüllhorn" ausschütten, ohne das damit irgendwelches Recht gebrochen würde. Ein derartiges Schlupfloch wäre auch durch das Luftrecht nicht zu schließen, es sei den man verböte die Mitnahme von Personen (ohne Lizenz) generell.
Michael
FlyingDentist schrieb:Das habe ich dort "her", wo qualifizieret Juristen sich dazu ausgelassen haben.
Wo hast Du das denn her.
Rteissen schrieb:
Ein Verein darf solche Flüge nur Vereinsmitgliedern mit Stimmrecht anbieten.
Das ist völlig sinnentfremdet aus dem Zusammenhang zitiert und hat mit dem Modell der Tagesmitgliedschaft als Voraussetzung zum kostenlosen Mitflug auch nicht das geringste zutun!
Michael
FlyingDentist schrieb:Das behauptest Du. Die Schweizer nicht. Du kannst dich ja gerne mit den Schweizern unterhalten. So wie ich es getan habe. Die werden dich genau so informieren. Google mal, du wirst sie finden. Meine letzte Dir gewidmete Empfehlung zu googeln hat Dir ja auch weitergeholfen....Rteissen schrieb:
Ein Verein darf solche Flüge nur Vereinsmitgliedern mit Stimmrecht anbieten.Das ist völlig sinnentfremdet aus dem Zusammenhang zitiert und hat mit dem Modell der Tagesmitgliedschaft als Voraussetzung zum kostenlosen Mitflug auch nicht das geringste zutun!
Michael
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