Das - vorläufige - Ende der bezahlten Rundflüge an Vereinsfesten

Forum - Allgemeines & Aktuelles
  • FlyingDentist schrieb:
    jofo schrieb:
    Super, endlich mal ein Lichtblick !


    Wo steht das was von Gastflügen, um die es eigentlich geht???


    Im Übrigen, im Zusammenhang von DAeC und GA in Deutschland von einem Lichtblick zu sprechen, soll wohl ein schlechter Witz sein.


    Allein das für die Vereine so essentielle Thema Gastflüge hat der DAeC die letzten Jahre - wie so vieles andere auch - komplett verschalfen!!!!


    Michael

    Richtig! In dem Text des DAEC steht nix von Gastflügen, um die es aber nicht ausschließlich geht.
    Im Brief des Ministeriums kommt der Begriff aber vor, als Teil einer Frage an die EU-Kommission:
    "Ist die Rechtsauffassung der Bundesrepublik Deutschland richtig, dass es nach Anhang I, FCL. 205.A. Buchstabe a der VO (EU) Nr. 1178/2011 Vereinen nicht mehr gestattet ist, mit einer Privatpilotenlizenz Gastflüge zum Selbstkostenpreis bzw. mit einem Aufschlag, welcher der Vereinskasse zugutekommt – anzubieten?"

    Das wäre dann vielleicht die Unterscheidung sein zu "Mitflügen", die auch der DAEC auf seiner page thematisiert hat.
    Ich bin sicher, dieses Thema ist noch lange nicht sauber formuliert und juristisch belastbar.
  • Rteissen schrieb:
     als Teil einer Frage an die EU-Kommission:

    Fragen geht anders!! Hier ist die "passende" Antwort ja schon bestens ausformuliert enthalten ...


    Michael

  • Da muss ich Michael aber wirklich Recht geben. Eine Frage im Sinne der Piloten und Vereine würde wohl etwas anders formuliert werden. Wir werden sehen...

    Gruss Stephan
  • Na ja, denn disputiert mal weiter fleissig darüber, ob das aus Eurer Sicht eine Frage ist oder nicht.....

    Viel interessanter ist:
    Die European Commission, Directorate-General for Mobility and Transport, 
Directorate E-Aviation E-3-Aviation Safety. MOVE.E3.MS/fc D hat längst geschrieben:
    
....”As to cost sharing as long as it does not imply obtaining of any benefit and since there is no definition of cost sharing in Part FCL, this is left to national legislation to regulate this matter!”.....

    So hat es der "europäische Herr aller fiegerischen Regeln" geschrieben und deshalb sind viele Formen der Antwort auf die Frage und deren Umsetzung möglich, ganz sicher. Das ist keine Frage....
  • Tja, dann kann die Bundesrepublik Deutschland wohl anscheinend kein Englisch und möchte ihre eigene Rechtsauffassung dann doch gern durch die EU-Kommission bestätigt bekommen, nicht wahr?

    Gruss Stephan
  • Stephan2 schrieb:
    möchte ihre eigene Rechtsauffassung dann doch gern durch die EU-Kommission bestätigt bekommen, nicht wahr?

    So sieht's aus. Die vorgefasste Rechtsauffassung ist ja schon da und eine nationale Regelung in diesem Punkt gemäß der EU auch möglich (siehe Schweiz). Nun möchte man nur noch den Segen der EU einfahren, der rein juristisch dann auch gegeben werden kann, weil es ja quasi im Ermessen des Mitgliedlandes liegt, "cost sharing" zu erlauben oder eben nicht.


    Bei uns soll es wohl nun untersagt werden.


    In Übrigen verbucht der DAeC die momentane, völlig unzureichenden und juristsich mehr als schwammige Regelung, die entgegen der euphorischen Meldungen im AeroKurier, nicht einmal die bisherige Rechtslage wiederherstellen kann, weil sie u.a. keine Gastflüge an einem Tag der offenen Tür ermöglicht - oder kommen da nur "enge Bekannte" der jeweiligen Piloten? - genauso wenig wie sie die unzähligen Gastflüge z.B. auf der Wasserkuppe erlaubt, als den grandiosen Erfolg seiner Intervention.
    In Wahrheit hat man alles verpennt und will auch nicht erkennen, dass es keine Gastflüge mit Selbstkostenbeteiligung mehr geben wird, wenn man jetzt nicht immensen Druck auf das BMVBS ausübt. Aber dazu müsste man ja mal den Arsch hochkriegen! Ich bin stinksauer!!


    Michael


    PS: Wenn sich das BMVBS tatsächlich mit seiner diesbezüglichen Rechtsauffasung durchsetzt wird das bestimmt nicht dauerhaft ohne entsprechende Auswirkungen auf den UL-Sektor bleiben.

  • Hallo!

    Alles ein verworrenes Elend...

    Aber für die Flugtage der betroffenen Vereine könnte ich mir
    bis zur Klärung folgende Interimslösung vorstellen:

    Für Flug-Gäste gibt es eine Tagesmitgliedschaft im Verein
    zum Beitrag XX,- eur.
    Und jedes Tagesmitglied erhält natürlich einen *kostenlosen*
    Rundflug.

    :)

    BlueSky9
  • BlueSky9 schrieb:
    Und jedes Tagesmitglied erhält natürlich einen *kostenlosen*
    Rundflug.

    Genau das wird bei uns und bei den Nachbarvereinen seit dem 08.04. intensiv diskutiert. Der RP sagt dazu weder ja noch nein. Versicherungstechnisch wäre es wenigstens kein Problem.


    Falls es dazu kommt, dass die Gastflüge mit nicht "engen Bekannten" untersagt bleiben und alle Zeichen deuten leider darauf hin, ist der Fortbestand der Fliegerschule Wasserkuppe und auch der anderen Rhönfluggruppen, die Gastflüge mit Motormaschinen unternehmen, in der jetzigen Form ernstlich gefährdet.


    Michael


    PS: Lesenswert ist der Artikel von Jan Brill in PUF

  • @Stephan


    Wenn Du die FCL Geburt verfolgt hättest, dann wäre dir aufgefallen, dass es in den diversen Sprachversionen viele problematische Formulierungen gab, die zu unterschiedlichen Interpretation geführt haben.
    Es ist übrigens ganz normal, dass ein Ministerium eine Anfrage an die EU-Kommission in seiner eigenen Amtssprache stellt. Tun die Franzosen auch....
    Und was ist bitte schlimm daran, dass die deutschen Behörden eine Rechtsauffassung haben? Es wäre schlimm, wenn sie ein solche nicht hätte. Und diese der EU-Kommission zu Klärung vorzulegen ist doch äußerst sinnvoll, wenn Europa Sinn machen soll.

    Wenn Kostenteilung unter Mitfliegen erlaubt sein wird, dann müsste man ja auch mal klären, ob die Kostenteilung zwischen den Piloten und Flugästen von Vereinen/an Tagen der Offenen Tür etc. auch möglich sind. Denn einen “benefit”, wie es in der englischen Version heisst, hat der Pilot immer, gleich welche Menge Kaffee oder Geld er von seinen Mitfliegen bekommt. Jede Flugstunde, und mögen die Kosten dafür geteilt sein,  gibt ihm den “benefit=Nutzen” der weiteren Flugerfahrung mit.
    Auch stellt sich die Frage, wie die europaweiten Rechte nutzbar sind? Fliegt ein Schweizer PPLer mit einem in der Schweiz registrierten Flugzeug unter der aktuell von den Schweizer Behörden wohl genehmigten Kostenteilung, was passiert dann, wenn dieser Flug fortgesetzt wird in ein EU-Land, in dem es eine derartige Regelung nicht gibt? Verliert der Pilot den Versicherungsschutz, begeht er eine Ordnungswidrigkeit, macht er sich strafbar?

    Ich bin sicher, dass die Formulierung der von mir zitierten Stellungnahme der EU-Kommission, die übrigens schon vor dem Schreiben des bundesdeutschen Ministeriums erfolgt ist (!), ernst gemeint war. Die vielen in der FCL gestellten Fallen werden garantiert in der nächsten Zeit zu Modifikationen führen, die dann in der gesamten EU gelten.
    Denn siehe auch die Stellungnahme des schweizer Bundesamtes für Zivilluftfahrt (BAZL) zu der aktuellen Genehmigung für PPl-Flüge gegen Kostenerstattung und dem Hinweis, dass die nationale schweizer Regelung u.U. keinen Bestand haben kann.
    "Sollte die EU mit dieser Sicht der Dinge nicht einverstanden sein, bestünde die Möglichkeit, dass die Schweiz ihre Praxis ändern müsste."
  • BlueSky9 schrieb:
    Für Flug-Gäste gibt es eine Tagesmitgliedschaft im Verein
    zum Beitrag XX,- eur.
    Und jedes Tagesmitglied erhält natürlich einen *kostenlosen*
    Rundflug.

    Alle mir bekannten Kommentare mit juristischem Background gehen davon aus, dass die Mitgliedschaft eine mit Stimmberechtigung sein muss, um die geforderte Grundlage zu erfüllen. Dass Vereine sich darauf einlassen werden solchen Tagesgesmitgliedern eine Stimmberechtigung mit allen Konsequenzen zu erteilen, bezweifele ich stark.
    Auch bin ich sicher, würde die EU ein solches "Umgehungs-Schlupfloch" schnell stopfen.
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