Das - vorläufige - Ende der bezahlten Rundflüge an Vereinsfesten

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  • quetzalcoatl schrieb:
    Lieber rteissen,

     bezahlte Rundfluege und Cost Sharing sind erstmal zwei verschiedene Paar Stiefel. Um letzteres geht es bei der gegenwärtigen Diskussion hier und in den einschlägigen Medien wohl nur am Rande.

    Das sehe ich anders. Es geht um die klaren, unzweifelhaften Definitionen, wie der Inhaber einer privaten Pilotenlizenz etwas von einem oder mehreren Mitfliegern annehmen darf. Ist mehr als eine Tasse Kaffee zu viel? Oder darf er sogar Geld annehmen, wenn die Summe unterhalb der "Selbstkosten" liegt (=Kostenteilung)? Darf er das nur einmal im Monat oder dreimal die Woche? Oder ist nur alles verboten, wenn die Summe die "Selbstkosten" übersteigt?
    Warum gibt es eine Differenzierung zwischen "Rundflügen A to A" und Personentransport von A to B?

    Das sind keine zwei Paar Stiefel, das ist das selbe Thema. Und ich weiß, dass die zitierte Stellungnahme der EU-Kommsission bei den national Beteiligten auf großes Interesse gestossen ist.
  • Rteissen schrieb:
    quetzalcoatl schrieb:
    Lieber rteissen,

     bezahlte Rundfluege und Cost Sharing sind erstmal zwei verschiedene Paar Stiefel. Um letzteres geht es bei der gegenwärtigen Diskussion hier und in den einschlägigen Medien wohl nur am Rande.

    Das sehe ich anders. Es geht um die klaren, unzweifelhaften Definitionen, wie der Inhaber einer privaten Pilotenlizenz etwas von einem oder mehreren Mitfliegern annehmen darf. Ist mehr als eine Tasse Kaffee zu viel? Oder darf er sogar Geld annehmen, wenn die Summe unterhalb der "Selbstkosten" liegt (=Kostenteilung)? Darf er das nur einmal im Monat oder dreimal die Woche? Oder ist nur alles verboten, wenn die Summe die "Selbstkosten" übersteigt?
    Warum gibt es eine Differenzierung zwischen "Rundflügen A to A" und Personentransport von A to B?

    Das sind keine zwei Paar Stiefel, das ist das selbe Thema. Und ich weiß, dass die zitierte Stellungnahme der EU-Kommsission bei den national Beteiligten auf großes Interesse gestossen ist.

    Gibt es irgendeinen vernünftigen Grund, warum das überhaupt per Gesetz geregelt sein sollte? Sicher spielt es versicherungstechnisch eine Rolle und gehört in die Vertragspolice mit der Versicherung. Wie sind denn die anderen Lebensbereiche "geregelt" ? Z.B. wenn ich mir das Doppelzimmer mit einem Bekannten teile? Wenn ich eine Fahrgemeinschaft bilde? Herrscht nicht allgemein Vertragsfreiheit ohne das ich wegen gesetzlicher Vorschriften für jeden Sch... einen Anwalt konsultieren müsste?
    As to cost sharing as long as it does not imply obtaining  of any
    benefit and since there is no definition of cost sharing in Part FCl, this is left to national legislation to regulate this matter”.  Was doch nicht bedeutet das es irgendwie speziell geregelt werden muss.
  • Rteissen schrieb: .... Und mit Ul hat das nix, aber auch gar nix zu tun. .....
    Auf den ersten Blick: absolut richtig!
    Trotzdem sollte man die Entwicklung in dieser Angelegenheit auch als ULer ein wenig im Auge behalten. Es könnte gut sein dass - wenn dann mal aller klar ist - es heisst:

    - "Wieso soll ausgerechnet die Gruppe der UL-Piloten (mit den geringsten Ausbildungs- und Zulassungsanforderungen) Geld kassieren dürfen?" und/oder
    - "Schliesslich wird/wurde auch das Medical der UL-Piloten angepasst.  Und zwar an das (einfachere) wie es für die LAPL Gültigkeit hat/haben wird. Warum also den Punkt "Entgelt" nicht ebenfalls "vereinheitlichen"?

    Und wenn dann zwischen LSA/LAPL und UL genug "vereinheitlicht" und "angepasst" ist, kommt der nächste Schritt: Warum nicht für alle 3-Achser unter 600kg die gleichen Regeln anwenden?

    Dass das dann ganz sicher eher die LSA/LAPL-Regeln und nicht die heutigen (nationalen) sein werden, dürfte dabei wohl klar sein.
  • Dick M. schrieb:
    Rteissen schrieb: .... Und mit Ul hat das nix, aber auch gar nix zu tun. .....
    Auf den ersten Blick: absolut richtig!
    Trotzdem sollte man die Entwicklung in dieser Angelegenheit auch als ULer ein wenig im Auge behalten. Es könnte gut sein dass - wenn dann mal aller klar ist - es heisst:

    - "Wieso soll ausgerechnet die Gruppe der UL-Piloten (mit den geringsten Ausbildungs- und Zulassungsanforderungen) Geld kassieren dürfen?" und/oder
    - "Schliesslich wird/wurde auch das Medical der UL-Piloten angepasst.  Und zwar an das (einfachere) wie es für die LAPL Gültigkeit hat/haben wird. Warum also den Punkt "Entgelt" nicht ebenfalls "vereinheitlichen"?

    Und wenn dann zwischen LSA/LAPL und UL genug "vereinheitlicht" und "angepasst" ist, kommt der nächste Schritt: Warum nicht für alle 3-Achser unter 600kg die gleichen Regeln anwenden?

    Dass das dann ganz sicher eher die LSA/LAPL-Regeln und nicht die heutigen (nationalen) sein werden, dürfte dabei wohl kar sein.
    Es könnte gut sein....                       ...dass uns ein Meteorit trifft...
    Dass das dann ganz sicher ...          ... die Finanzkrise verstärkt...
    ....dürfte dabei wohl klar sein.           ...Klar, ganz klar....

    Dick M, ein erheiternder Beitrag, der ausser Spekulationen und
    Befürchtungen nichts zu bieten hat.
    Brauchen wir stets einen
    Wermutstropfen, damit wir uns wohlfühlen können?
    Rtheissen hat das in seinem Beitrag ganz gut auf den Punkt gebracht, diese Sicht der Dinge gefällt mir besser.
  • Hmmmmmm, betrifft das uns ULer nun auch oder nicht?
  • Wer′s noch nicht gelesen hat: hier
  • Na ja, offensichtlich haben die “verunsicherten PPLer und Verbände” mit ihren Anfragen den Amtsschimmel auf Trapp gebracht. Aber:
    “Mitflüge gegen Selbstkosten innerhalb von Vereinen” sind (vorerst) erlaubt.
    Vereinen sind aber “Gastflüge zum Selbstkostenpreis” nach Auffassung des Ministerium nicht erlaubt.
    Wo bitte ist der Unterschied zwischen “Gast- und Mitflügen”?
    Was sind die berühmten Selbstkosten? Ein Begriff über den schon Tausende von Artikel veröffentlicht wurden und eine galaktische Bandbreite bezüglich der anrechenbaren Kosten aufwiesen.
    Also ist so manches nicht richtig geklärt.

    Irritierend finde ich auch die Tatsache, dass das Schreiben an die EU-Kommission geht, obwohl die schon 2011 schriftlich bestätigt hat, das “Kostenteilung” nicht europaweit geklärt ist sondern der nationalen Regelung unterliegt.

    Wenn die Frage des Ministeriums an die EU-Kommission dahingehend positiv beantwortet wird, dass die Regelungen der VO 1178/2011 hinsichtlich der Zulässigkeit von Kostenteilung/Erträgen/Einnahmen auch für alle nationalen Lizenzen gelten, dann betrifft das wohl alles bis zu UL-Lizenz. Vorstellbar ist das schon, weil die Idee dieser VO ist die Schaffung eines einheitlich hohen Sicherheitsstandards im europäischen Luftraum. Da alle im selben Raum turnen dürfte die Frage der ausstellenden Behörde hinsichtlich des hohen Sicherheitsstandards wohl untergeordnet sein.
  • Interessante Aussage dazu auch auf der DAeC Homepage

    http://www.daec.de/news-details/item/flieg-mit-mir-2/

    Viele Grüße
  • Flieger_UT schrieb:
    Interessante Aussage dazu auch auf der DAeC Homepage

    http://www.daec.de/news-details/item/flieg-mit-mir-2/

    Viele Grüße


    Super, endlich mal ein Lichtblick !
  • jofo schrieb:
    Super, endlich mal ein Lichtblick !


    Wo steht das was von Gastflügen, um die es eigentlich geht???


    Im Übrigen, im Zusammenhang von DAeC und GA in Deutschland von einem Lichtblick zu sprechen, soll wohl ein schlechter Witz sein.


    Allein das für die Vereine so essentielle Thema Gastflüge hat der DAeC die letzten Jahre - wie so vieles andere auch - komplett verschalfen!!!!


    Michael

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