quetzalcoatl schrieb:Das sehe ich anders. Es geht um die klaren, unzweifelhaften Definitionen, wie der Inhaber einer privaten Pilotenlizenz etwas von einem oder mehreren Mitfliegern annehmen darf. Ist mehr als eine Tasse Kaffee zu viel? Oder darf er sogar Geld annehmen, wenn die Summe unterhalb der "Selbstkosten" liegt (=Kostenteilung)? Darf er das nur einmal im Monat oder dreimal die Woche? Oder ist nur alles verboten, wenn die Summe die "Selbstkosten" übersteigt?
Lieber rteissen,
bezahlte Rundfluege und Cost Sharing sind erstmal zwei verschiedene Paar Stiefel. Um letzteres geht es bei der gegenwärtigen Diskussion hier und in den einschlägigen Medien wohl nur am Rande.
Rteissen schrieb:Gibt es irgendeinen vernünftigen Grund, warum das überhaupt per Gesetz geregelt sein sollte? Sicher spielt es versicherungstechnisch eine Rolle und gehört in die Vertragspolice mit der Versicherung. Wie sind denn die anderen Lebensbereiche "geregelt" ? Z.B. wenn ich mir das Doppelzimmer mit einem Bekannten teile? Wenn ich eine Fahrgemeinschaft bilde? Herrscht nicht allgemein Vertragsfreiheit ohne das ich wegen gesetzlicher Vorschriften für jeden Sch... einen Anwalt konsultieren müsste?quetzalcoatl schrieb:Das sehe ich anders. Es geht um die klaren, unzweifelhaften Definitionen, wie der Inhaber einer privaten Pilotenlizenz etwas von einem oder mehreren Mitfliegern annehmen darf. Ist mehr als eine Tasse Kaffee zu viel? Oder darf er sogar Geld annehmen, wenn die Summe unterhalb der "Selbstkosten" liegt (=Kostenteilung)? Darf er das nur einmal im Monat oder dreimal die Woche? Oder ist nur alles verboten, wenn die Summe die "Selbstkosten" übersteigt?
Lieber rteissen,
bezahlte Rundfluege und Cost Sharing sind erstmal zwei verschiedene Paar Stiefel. Um letzteres geht es bei der gegenwärtigen Diskussion hier und in den einschlägigen Medien wohl nur am Rande.
Warum gibt es eine Differenzierung zwischen "Rundflügen A to A" und Personentransport von A to B?
Das sind keine zwei Paar Stiefel, das ist das selbe Thema. Und ich weiß, dass die zitierte Stellungnahme der EU-Kommsission bei den national Beteiligten auf großes Interesse gestossen ist.
Rteissen schrieb: .... Und mit Ul hat das nix, aber auch gar nix zu tun. .....Auf den ersten Blick: absolut richtig!
Dick M. schrieb:Es könnte gut sein.... ...dass uns ein Meteorit trifft...Rteissen schrieb: .... Und mit Ul hat das nix, aber auch gar nix zu tun. .....Auf den ersten Blick: absolut richtig!
Trotzdem sollte man die Entwicklung in dieser Angelegenheit auch als ULer ein wenig im Auge behalten. Es könnte gut sein dass - wenn dann mal aller klar ist - es heisst:
- "Wieso soll ausgerechnet die Gruppe der UL-Piloten (mit den geringsten Ausbildungs- und Zulassungsanforderungen) Geld kassieren dürfen?" und/oder
- "Schliesslich wird/wurde auch das Medical der UL-Piloten angepasst. Und zwar an das (einfachere) wie es für die LAPL Gültigkeit hat/haben wird. Warum also den Punkt "Entgelt" nicht ebenfalls "vereinheitlichen"?
Und wenn dann zwischen LSA/LAPL und UL genug "vereinheitlicht" und "angepasst" ist, kommt der nächste Schritt: Warum nicht für alle 3-Achser unter 600kg die gleichen Regeln anwenden?
Dass das dann ganz sicher eher die LSA/LAPL-Regeln und nicht die heutigen (nationalen) sein werden, dürfte dabei wohl kar sein.
Flieger_UT schrieb:Super, endlich mal ein Lichtblick !
Interessante Aussage dazu auch auf der DAeC Homepage
http://www.daec.de/news-details/item/flieg-mit-mir-2/
Viele Grüße
jofo schrieb:
Super, endlich mal ein Lichtblick !
Wo steht das was von Gastflügen, um die es eigentlich geht???
Im Übrigen, im Zusammenhang von DAeC und GA in Deutschland von einem Lichtblick zu sprechen, soll wohl ein schlechter Witz sein.
Allein das für die Vereine so essentielle Thema Gastflüge hat der DAeC die letzten Jahre - wie so vieles andere auch - komplett verschalfen!!!!
Michael
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