ÜBER UL ZU PPL-N ZU L-APL 4 Personen

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  • Du nimmst mir die Worte aus dem Mund, Sascha! 2 to und CVFR sind getrennte Vorgänge mit zusammen 15 Std. Flugzeit und zwei Prüfungen.
    Lediglich die theoretische Prüfung CVFR ist inzwischen nicht mehr nötig. Wenn man die nicht macht, bekommt man allerdings nach dem 8.4. den EASA PPL, nicht vorher den JAR-FCL!
    Vielleicht spricht Peter aber von CVFR basierend auf dem PPL-N ohne 2to. Ich war der Meinung, dass man dann einen LAPL bekommt und nicht den PPL. Da lasse ich mich aber gerne korrigieren.
    In dem Fall braucht man keine 2to Berechtigung sondern nur einen Vercharterer, der einem eine 172 anvertraut. Das wird in vielen Fällen wahrscheinlich nur mit zusätzlichen Stunden gehen, also über eine "gründliche Einweisung". Aber das wurde an anderer Stelle hier im Forum ja schon diskutiert...


    Ihr habt schon alle recht, so ist es bis zum 08.04.2013, 10h für 2t Berechtigung und Prüfung +10h für CVFR mit Theoretischer und Praktischer Prüfung.


    Ab 08.04.2013 gelten neue Regeln, der PPL-N erhält automatisch die 2t Berechtigung = bzw. den LAPL, die CVFR gibst nicht mehr.


    Natürlich braucht man aber um den 2t Flieger zu fliegen eine Einweisung (nur vom Fluglehrer ohne Prüfung), so wie auch für jedes andere Modell von Flieger.


    Wenn man aber gleich den PPL EASA oder PPL JARFCL haben möchte, muss man entweder 70h PIC oder 5h mit Fluglehrer und die Prüfung für den Nachweis der Funknavigationskenntnisse erbringen.


    Somit kann man während der 5h mit Fluglehrer auch weitere Berechtigungen erwerben (siehe DAEC), also auch die Einweisung auf einer 2t Maschine.


    Auch gibt es dann entweder den PPL-A EASA nur für Europa und bis 2t oder den PPL-A JAR FCL International ohne Tonnen Begrenzung, je nach dem was man Beantragt, oder haben will.


    Was der Unterschied zwischen PPL-A EASA und LAPL darstellt hat sich mir noch nicht erschlossen, klar der PPL-A ist incl. Funknavigation, was ich aber in Europa dann mehr darf wie beim LAPL ist die Frage?


    Peter


     


     

  • Du darfst mit dem JAR-FCL bzw. dann dem EASA PPL in Ländern ausserhalb der EU fliegen. Das geht mit dem LAPL nicht.

    Ich denke auch mal, daß aktuell eine Validierung des LAPL seitens der USA nicht vorgesehen ist, das heisst, Du darfst in Europa auch keine N-Reg. Flugzeuge fliegen. In Deutschland mit deinem LAPL, wenn er von D ausgestellt wurde allerdings schon (das geht ja im Grunde auch schon mit dem PPL-N).

    Grundsätzlich reicht der LAPL in den meisten Fällen aus - aber wie gesagt, wenn Du in USA (oder sonstwo auf der Welt) oder mit N-Reg fliegen willst, ist der EASA-PPL notwendig.

    ach, noch vergessen: Es kann auch sein, daß man mit LAPL nicht in Luftraum C darf. Das ist ja im Grunde dem CVFR vorbehalten gewesen. Aber das gilt es auch mal zu prüfen, ob dies weiterhin so gilt.

    Sascha
  • Neue Nachricht vom LBA: alle, die vor dem 01.04. mit der Ausbildung zum PPL-N angefangen haben kann sie bis September beendet werden. Allerdings kommt jetzt dazu, daß die 7 Mindestflugstunden auf mindestens zwei Mustern erflogen werden müssen.

    Gruß

    Achim

  • Und was sagen die Länder dazu? ;)
    Das ist doch momentan genau das Problem: Das LBA hätte gerne die Schonfrist, die Länder aber nicht!
    Ich würde mich nicht auf die Aussage verlassen...
  • Achim schrieb:

    Allerdings kommt jetzt dazu, daß die 7 Mindestflugstunden auf mindestens zwei Mustern erflogen werden müssen.

    Zu 95% wird die Katana zur Ausbildung beim PPL-N benutzt. Manchmal findet man auch noch eine Aquilla. Cessna 150 sind so gut wie Ausgestorben. Welche Flugschule/Verein hat denn zwei verschiedene unter 750kg ??? Eine Cessna 152 ist bei PPL-N nicht erlaubt. 8 Kilo zu schwer.
    Ich halte die Aussage für eine Falschmeldung.
    Achim
  • Achim schrieb:

    Neue Nachricht vom LBA: alle, die vor dem 01.04. mit der Ausbildung zum PPL-N angefangen haben kann sie bis September beendet werden. Allerdings kommt jetzt dazu, daß die 7 Mindestflugstunden auf mindestens zwei Mustern erflogen werden müssen.

    Gruß

    Achim

    gibts eine quellenangabe dazu?
  • fl95 schrieb:
    Achim schrieb:

    Allerdings kommt jetzt dazu, daß die 7 Mindestflugstunden auf mindestens zwei Mustern erflogen werden müssen.

    Zu 95% wird die Katana zur Ausbildung beim PPL-N benutzt. Manchmal findet man auch noch eine Aquilla. Cessna 150 sind so gut wie Ausgestorben. Welche Flugschule/Verein hat denn zwei verschiedene unter 750kg ??? Eine Cessna 152 ist bei PPL-N nicht erlaubt. 8 Kilo zu schwer.
    Ich halte die Aussage für eine Falschmeldung.
    Achim
    Hi
    Dann wäre der LSC Arnsberg ja die Adresse. Wir haben eine C150 und unsere Aquilla kommt auch bald wieder.
    bb
    hei
  • fl95 schrieb:
    Cessna 150 sind so gut wie Ausgestorben. Welche Flugschule/Verein hat denn zwei verschiedene unter 750kg ??? Eine Cessna 152 ist bei PPL-N nicht erlaubt. 8 Kilo zu schwer.
    Ich halte die Aussage für eine Falschmeldung.
    Achim


    War bei mir in Brandenburg definitiv gefordert, schon vor dem 8.4.! Meine Ausbildung war auf einer guten C150 (älter als ich) und meine Flugschule hatte eine Kooperation mit einer anderen Schule, wo die Katana geflogen wurde. Also sind wir da hin und haben eine halbe Stunde Platzrunden gedreht. Bescheuert aber wahr...

    Tilbo
  • Um nochmal zur Ursprungsfrage zurück zu kommen (Übergang PPL-N zu LAPL):

    Ich habe nun 3 verschiedene Aussagen im Raum stehen:

    Nr.1 - Wer zum 08.04.2013 mit seiner PPL-N Ausbildung nicht vollständig fertig ist wird automatisch LAPL Schüler
    Nr.2 - Wer vor dem 01.04.2013 mit PPL-N begonnen hat, darf bis September abschließen
    Nr.3 - PPL -N kann bis 08.04.2014 abgeschlossen werden

    Was gilt denn jetzt???
  • Frag Dein zuständiges Luftamt. Es ist regional verschieden.
    Achim
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