Habt Ihr dazu was gehört?

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  • Also ich vertrete ebenfalls Stephan′s Auffassung... !
  • Wenn ich hier so den einen oder andern Kommentar lese ..... ich kann gar nicht soviel Essen wie ich kotzen muß.....


    Ich frag mich langsam echt nicht mehr woher der Spruch kommt: Des UL-Fliegers Feind ist der UL Flieger.....



    Wahnsinn......
  • MOIN schrieb:
    Wenn ich hier so den einen oder andern Kommentar lese ..... ich kann gar nicht soviel Essen wie ich kotzen muß.....


    Ich frag mich langsam echt nicht mehr woher der Spruch kommt: Des UL-Fliegers Feind ist der UL Flieger.....



    Wahnsinn......
  • Das Zitieren mit meinem derzeitigen kranken IE6 unter Windows XP funktioniert hier nicht, dafür aber der dringend benötigte TAN-Generator nicht mit mit dem von der Platte geputzten und JAWA verseuchten IE8 - sorry. Also müßt Ihr Euch die Zitate denken, auf die ich abhebe:

    @ Dick M.

    Der DAEC hat die Widertsände gegen das damals geplante "Astronauten"-Medical und seine auffällige Zurückhaltung in dieser Angelegenheit mit einem Köder gekontert und begründet, nämlich die Möglichkeit zu schaffen, eben mit diesem neuen Medical teure PPL-A-Stunden durch solche auf ULs erworbene anrechnen zu dürfen, was schön den dort bis dato negativen Stellenwert der UL-Fliegerei zeigte. Nichts wurde aus diesem Versprechen. Und so blieben die alten Erfahrenen den Plätzen und Werkstätten - und damit auch den kostenlos ausgeübten Ehrenämtern - frustriert fern. Der Aderlaß der Vereine begann, und Fluggelände gerieten in die Bredouille.

    Zur kontinuierlichen Verschärfung von Bestimmungen waren über Jahre die Bemühungen zu registrieren, gleiches "Recht" und also Einnahmen für E- und M-Klasse einzuführen: rein begrifflich schon mit dem Anfangsfehler der analogen Einführung von Kennblättern für die ULs belastet, die damit Ausrüstungsgegenstände des Musters zum Zeitpunkt der Musterzulassung ohne Not festschrieben, etwa so bescheuert, bei ansonsten frei umzubauenden und zu optimierenden ULs den PROP explizit einzutragen, kommende technische Entwicklungen zu torpedieren, und dazu noch kaum einzuhaltene und also völlig überzogene Lärmvorschriften gegen saftige Gebühren einzuführen - anstatt signifikannte Erleichterungen und ein Nichts-wie-weg von der Siegermentalität der Alliierten, die als Auswirkung beim LBA einen simplen Ölwechsel als bei einem zertifizierten LTB durchführen zu lassen, bindend vorschrieb. Nun, der Kühlschläuche-Wechsel mit erhofftem Sicherheitsmehrwert bei und durch LTBs führte - hier glaubhaft dokumentiert - gleich 2 x zu Kühlwasserverlusten und infolge bei FD zu einer Notlandung mit Spezialslalom um dicke Heu- und / oder Strohballen rum, der ihm auch noch ein Kompliment zu fliegerischem Können durch die BFU eintrug.

    Im übrigen hat der hier sinnlos angegriffne FD ziemlich genau die geltende Rechtslage getroffen, die aus einer wenig rühmlichen und weltweit verachteten Zeit stammt, aber tapfer von erbärmlichen deutschen Flieger-Untertanen ohne Traditionsbewußtsein oder gar Stolz mehrheitlich und freiwillig übernommen und ertragen wird, während Flugtage dem an der Fliegerei nach wie vor sehr interessierten Bürger per weltfremder und unerfüllbarer kostenpflichtiger "AUFLAGEN" und per verlangter teurer Investitionen - wie Zäune und Absperrungen - vorenthalten werden.

    Letzte Bemerkung zum Feind des UL-Fliegens aus den eigenen Reihen - denen, so habe ich es mehrfach fomuliert, man darob tunlichst mit dem nackten Hintern ins Gesicht springen sollte:

    Auch hier hilft wieder Albert Einstein, der auf eine Frage, wie seine Relativitäts-Theorie denn funktioniere, einem lästigen Besserwisser wie folgt antwortete: "Wenn Sie Ihre Nase in meinem Hintern haben, sind Sie in der relativ
    schlechteren Position."

    Genau dahin müssen wir die staatlichen Wegelagerer und gebührengeilen Bedenkenträger bringen. Im Grunde ist es wie in der oft als vorbildlich zitierten FDP: Steigerung von Feind --> Todfeind ---> Parteifreund. Bei Ul-ern gilt das analog.

    Gruß hob, dessen "allwissender" neugieriger und wohl deshalb adressfensterloser Google-Chrome einen TAN-Generator auch nicht kennt, jedenfalls nicht damit zusammenarbeitet, während Firefox auch verseucht war. Man solle da nach einer NO-xx- App suchen, meinte die Sparkasse. Schon klar: Verbrecher-Schutzordnung.
  • Glück für die beiden Aviateure das ihnen nichts passiert ist.

    Pech das die ganze Sache veröffentlicht wurde.

    Negativ, das Verhalten der Betroffenen wirft wieder ein schlechtes Licht auf die UL Gemeinde.

    Schade das die Geschichte im Februar geschah und nicht am 1. April, denn da gehört sie eigentlich hin.

    Ich wünsche allen UL Fliegern einen besseren Start in die neue Saison :-)

    günni

  • Wenn ich darüber nachdenke, dass sie 5 NM weiter geflogen wären... hätte ich jetzt nen Flieger im Dachgeschoss stecken ;-)
  • GTi schrieb:
    [BlueSky9:]
    ich kenne aber keinerlei Vorschrift, die besagt, dass mein Flieger an Ort
    und Stelle zu verbleiben hat - BFU hin oder her!**

    Habe ich einen Unfall ohne weiteren Sach- oder Personenschaden,
    dann ist die "Meldung" ausreichend und ich nehme meinen Schrott
    unter den Arm und gehe nach Hause.
    ...
    dann hattest Du wohl zu Deinem Glück bisher wohl wenig mit Flugunfällen zu tun.

    Sonst wüsstest Du, dass seit 1998 das FUUG in Kraf ist. Und dieses Gesetzt besagt in § 12 sehr eindeutig, wann das Wrack oder Teile davon entfernt werden dürfen.
    ...
    Thomas
    Moin,

    ich denke, dass BlueSky9 in dieser Sache Recht hat und Thomas irrt, nix für ungut.

    Die Luftverkehrsordnung verlangt bei Unfällen mit UL vom Halter lediglich die schriftliche Meldung an DAeC bzw. DULV. Nur auf Verlagen der BfU ist dann ein ausführlicher schriftlicher Bericht nachzureichen. Der PIC oder der Passagier haben keinerlei Meldepflicht - und deswegen wohl auch kaum eine Pflicht, mit dem Abtransport auf eine Freigabe der BfU zu warten. Anders ist es, wenn Flugleiter oder BfLer den Vorfall beobachten, die müssen sofort an die BfU melden.

    So hundertprozentig konsistent sind LuftVO und FlUUG allerdings nicht. Es wäre hilfreich, wenn das FIUUG etwas deutlicher auf die Ausnahmevorschrift der UL einginge.

    Gruß
    ColaBear
  • TobiasM schrieb:
    Wenn ich darüber nachdenke, dass sie 5 NM weiter geflogen wären... hätte ich jetzt nen Flieger im Dachgeschoss stecken ;-)

    ...hehehehehe...stimmt, die hätten sich genau Dein Dach für die Sicherheitsaussenlandung ausgesucht... ;-)

    BlueSky9 schrieb:
    > ...und natürlich das Wrack an Ort und Stelle verbleibt

    ...ist bei uns auch schon vorgekommen, das das BfU und telefonisch erlaubt hat, das Wrack zu entfernen, nachdem die Ortspolizei den Unfall aufgenommen, und Fotos gemacht hat. Bei uns ist auch kein Personenschaden entstanden.

    Volker

  • Volker-P schrieb:
    TobiasM schrieb:
    Wenn ich darüber nachdenke, dass sie 5 NM weiter geflogen wären... hätte ich jetzt nen Flieger im Dachgeschoss stecken ;-)

    ...hehehehehe...stimmt, die hätten sich genau Dein Dach für die Sicherheitsaussenlandung ausgesucht... ;-)

    Volker
    Flachdach rocked halt :D
  • ColaBear schrieb:
    GTi schrieb:
    [BlueSky9:]
    ich kenne aber keinerlei Vorschrift, die besagt, dass mein Flieger an Ort
    und Stelle zu verbleiben hat - BFU hin oder her!**

    Habe ich einen Unfall ohne weiteren Sach- oder Personenschaden,
    dann ist die "Meldung" ausreichend und ich nehme meinen Schrott
    unter den Arm und gehe nach Hause.
    ...
    dann hattest Du wohl zu Deinem Glück bisher wohl wenig mit Flugunfällen zu tun.

    Sonst wüsstest Du, dass seit 1998 das FUUG in Kraf ist. Und dieses Gesetzt besagt in § 12 sehr eindeutig, wann das Wrack oder Teile davon entfernt werden dürfen.
    ...
    Thomas
    Moin,

    ich denke, dass BlueSky9 in dieser Sache Recht hat und Thomas irrt, nix für ungut.

    Die Luftverkehrsordnung verlangt bei Unfällen mit UL vom Halter lediglich die schriftliche Meldung an DAeC bzw. DULV. Nur auf Verlagen der BfU ist dann ein ausführlicher schriftlicher Bericht nachzureichen. Der PIC oder der Passagier haben keinerlei Meldepflicht - und deswegen wohl auch kaum eine Pflicht, mit dem Abtransport auf eine Freigabe der BfU zu warten. Anders ist es, wenn Flugleiter oder BfLer den Vorfall beobachten, die müssen sofort an die BfU melden.

    So hundertprozentig konsistent sind LuftVO und FlUUG allerdings nicht. Es wäre hilfreich, wenn das FIUUG etwas deutlicher auf die Ausnahmevorschrift der UL einginge.

    Gruß
    ColaBear


    >So hundertprozentig konsistent sind LuftVO und FlUUG allerdings nicht. Es wäre hilfreich, wenn das FIUUG etwas deutlicher auf die Ausnahmevorschrift der UL einginge.<


    Niemand ist gezwungen, sich selbst anzuzeigen, nicht mal im Falle eines Verkehrsunfalles - hier besteht auch nur eine angemessene Wartepflicht, die im Gesetz nicht definiert ist, jedoch von der Rechtsprechung dahiingehend eingeengt wurde, daß die Wartezeit umso länger sein muß, je weniger Verkehr herrscht, was auf dem Land auch mal Stunden bedeuten kann.


    In der Luftfahrt ist es ja auch so, daß der immer schlampiger agierende Gesetzgeber  eine Menge unbestimmter Rechtsbegriffe einstreut, die ebenfalls einer steten Nachbearbeitung durch Gerichte bedürfen. Das übernommene NAZI-Luft-"Recht" konnte es sich leisten, so zu argumentieren, denn es herrschte im Zweiffelsfall auch durchgesetzter bedingungsloser Kadavergehorsam. NIchts mußte transparent sein - nie niemals nicht - und Unwissenheit schützte eben nicht vor Strafe (Göbbels).


    Wie kommt das, daß es immer noch so ist? Ganz klar: Föderalismus! Jeder bedenkentragende Arsch kann seine Einwände bringen, z.B. im Bundesrat. Wer sind die Ärsche? Lehrer (Bildung ist Ländersache) mit ihren z.T. mehr als gewöhnungsbedürftigen Rechtsaufassungen, denn - Zitat von FD:


    "Das Parlament ist mal voll und ist mal leerer, 
    aber immer voller Lehrer."


    Gruß hob
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