MOIN schrieb:
Wenn ich hier so den einen oder andern Kommentar lese ..... ich kann gar nicht soviel Essen wie ich kotzen muß.....
Ich frag mich langsam echt nicht mehr woher der Spruch kommt: Des UL-Fliegers Feind ist der UL Flieger.....
Wahnsinn......
Glück für die beiden Aviateure das ihnen nichts passiert ist.
Pech das die ganze Sache veröffentlicht wurde.
Negativ, das Verhalten der Betroffenen wirft wieder ein schlechtes Licht auf die UL Gemeinde.
Schade das die Geschichte im Februar geschah und nicht am 1. April, denn da gehört sie eigentlich hin.
Ich wünsche allen UL Fliegern einen besseren Start in die neue Saison :-)
günni
GTi schrieb:Moin,[BlueSky9:]...
ich kenne aber keinerlei Vorschrift, die besagt, dass mein Flieger an Ort
und Stelle zu verbleiben hat - BFU hin oder her!**
Habe ich einen Unfall ohne weiteren Sach- oder Personenschaden,
dann ist die "Meldung" ausreichend und ich nehme meinen Schrott
unter den Arm und gehe nach Hause.
dann hattest Du wohl zu Deinem Glück bisher wohl wenig mit Flugunfällen zu tun.
Sonst wüsstest Du, dass seit 1998 das FUUG in Kraf ist. Und dieses Gesetzt besagt in § 12 sehr eindeutig, wann das Wrack oder Teile davon entfernt werden dürfen.
...
Thomas
TobiasM schrieb:
Wenn ich darüber nachdenke, dass sie 5 NM weiter geflogen wären... hätte ich jetzt nen Flieger im Dachgeschoss stecken ;-)
...hehehehehe...stimmt, die hätten sich genau Dein Dach für die Sicherheitsaussenlandung ausgesucht... ;-)
BlueSky9 schrieb:
> ...und natürlich das Wrack an Ort und Stelle verbleibt
...ist bei uns auch schon vorgekommen, das das BfU und telefonisch erlaubt hat, das Wrack zu entfernen, nachdem die Ortspolizei den Unfall aufgenommen, und Fotos gemacht hat. Bei uns ist auch kein Personenschaden entstanden.
Volker
ColaBear schrieb:>So hundertprozentig konsistent sind LuftVO und FlUUG allerdings nicht. Es wäre hilfreich, wenn das FIUUG etwas deutlicher auf die Ausnahmevorschrift der UL einginge.<GTi schrieb:Moin,[BlueSky9:]...
ich kenne aber keinerlei Vorschrift, die besagt, dass mein Flieger an Ort
und Stelle zu verbleiben hat - BFU hin oder her!**
Habe ich einen Unfall ohne weiteren Sach- oder Personenschaden,
dann ist die "Meldung" ausreichend und ich nehme meinen Schrott
unter den Arm und gehe nach Hause.
dann hattest Du wohl zu Deinem Glück bisher wohl wenig mit Flugunfällen zu tun.
Sonst wüsstest Du, dass seit 1998 das FUUG in Kraf ist. Und dieses Gesetzt besagt in § 12 sehr eindeutig, wann das Wrack oder Teile davon entfernt werden dürfen.
...
Thomas
ich denke, dass BlueSky9 in dieser Sache Recht hat und Thomas irrt, nix für ungut.
Die Luftverkehrsordnung verlangt bei Unfällen mit UL vom Halter lediglich die schriftliche Meldung an DAeC bzw. DULV. Nur auf Verlagen der BfU ist dann ein ausführlicher schriftlicher Bericht nachzureichen. Der PIC oder der Passagier haben keinerlei Meldepflicht - und deswegen wohl auch kaum eine Pflicht, mit dem Abtransport auf eine Freigabe der BfU zu warten. Anders ist es, wenn Flugleiter oder BfLer den Vorfall beobachten, die müssen sofort an die BfU melden.
So hundertprozentig konsistent sind LuftVO und FlUUG allerdings nicht. Es wäre hilfreich, wenn das FIUUG etwas deutlicher auf die Ausnahmevorschrift der UL einginge.
Gruß
ColaBear
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