Habt Ihr dazu was gehört?

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  • www.swp.de/goeppingen/lokales/voralb/Motorflugzeug-bleibt-bei-Jungfernflug-haengen;art5775,1853251




    Sorry, ich Kriegs am iPad irgendwie nicht verlinkt. 
  • Tja, die Lehre daraus soll sicher sein, nicht am Benzin zu geizen und besser einen Kanister mehr einfüllen als zu wenig,
    dann klappt's auch mit der Landung.

    Fliegergrüße,
    Pio
  • Hoffentlich hat das kein teures Nachspiel.


    Michael


    Hier ist der link.

  • Doch natürlich hat das ein teures Nachspiel. Die Maschine ist geschrottet. Was denn sonst noch? Ein bisschen Schnee auf dem Acker kaputt gemacht... ok.

    Gruss Stephan
  • Stephan2 schrieb:
    Was denn sonst noch? 

    Naja, das ist ein mit Foto und Kennzeichen astrein dokumentierter, illegaler Wiederstart nach einer Notlandung. Nach LuftVG § 58 Abs. 8a ist das eine Ordnungswidrigkeit und kann mit bis zu € 50.000,- geahndet werden.
    Dazu kommt, dass sich die Kasko in diesem Fall leistungsfrei stellt und die Haftpflicht in Regress geht, was beim tatsächlich anzunehmenden Flurschaden das geringste Problem sein dürfte .


    Michael


  • FlyingDentist schrieb:
    Stephan2 schrieb:
    Was denn sonst noch? 

    Naja, das ist ein mit Foto und Kennzeichen astrein dokumentierter,
    illegaler Wiederstart nach einer Notlandung. Nach LuftVG § 58 Abs. 8a
    ist das eine Ordnungswidrigkeit und kann mit bis zu € 50.000,- geahndet
    werden.
    Dazu kommt, dass sich die Kasko in diesem Fall leistungsfrei
    stellt und die Haftpflicht in Regress geht, was beim tatsächlich
    anzunehmenden Flurschaden das geringste Problem sein dürfte .


    Michael


    Hi,
    und bei all den versicherungs. und luftrechtlichen Sachen kommt natürlich noch eins dazu:
    Bei 400kg Leergewicht (die Insassen haben ja sicher beim Rausschleppen nicht mit dringesessen) ist die Maschine ja total raus aus dem 0-302,7kg-Leergewichtsfenster. Damit ist entsprechend §§ 47/11 der LuVcUO der entstandene Flurschaden dann nach EU-Recht mit 300% steuerlich zu begutachten.
    ....

    Ulf
  • .....................geringste Problem sein dürfte .


    Michael




    In diesem Fall wäre etwas mehr Zurückhaltung angesagt.
    Die Jungs haben doch schon genug Schei.. am Hals.
    Oder warst Du dabei und hast alles gesehen? Selbst dann ist Schweigen Gold !
    Der Zeitungsbericht könnte im Detail nicht stimmen.
    Also keine schlafenden Wölfe wecken.
    Text löschen wäre meiner Meinung nach angebracht !
    Das Du der "UL Gott" bist, wird Dir deshalb keiner in Abrede stellen.

    KRANICH
  • Und man muss ja nicht unbedingt bei jedem Schwachsinn mitmachen mein lieber Michael. Dein lieber Paragraph 58 Abs. 8a z.B. gehört sofort dazu. Illegaler Wiederstart nach Notlandung. Das muss man sich jetzt mal so ganz unformal auf der Zunge zergehen lassen. Klingt in meinen Ohren ungefähr so wie ein Flugplatz der zu ist weil da keiner mehr auf dem Turm sitzt. Für mich haben die Jungs es versucht, es hat nicht geklappt, Flugzeug kaputt, was soll′s, das nächste Mal besser. Jetzt könnt Ihr mich wieder gern verhauen aber so sehe ich das Leben. Es kann alles so herrlich einfach sein... 
    :-))


    Gruss Stephan
  • Stephan2 schrieb:
    Es kann alles so herrlich einfach sein... 
    :-))

    Natürlich!
    Man sollte sich dabei nur nicht unbedingt beobachten, fotografieren oder gar filmen lassen und das schon überhaupt nicht selbst tun und womöglich sogar noch veröffentlichen.


    Im Übrigen kann ich wirklich nichts für die bundesrepublikanische Luftrechtslage, für den Zeitungsartikel und die Unkenntnis bzw. Ungeschicklichkeit meiner Fliegerkammeraden.


    Michael


    PS: @dieanderenzwei, die Behörden und Versicherungen sind nicht blöd und brauchen meine Hilfe bestimmt nicht.

  • FlyingDentist schrieb:

    Hoffentlich hat das kein teures Nachspiel.


    Michael


    Hier ist der link.


    Ist wirklich blöd gelaufen für die Beiden und das Flugzeug. Trotzdem haben sie dusel gehabt.
    Wie heißt es so schön "Wo kein Kläger, da kein Richter."

    Wie ich das sehe, ist Michael bestimmt nicht der Kläger. Er hat nur auf einen § hingewiesen. ;)


    Gruß, Nordmann
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