Stephan2 schrieb:
Was denn sonst noch?
Naja, das ist ein mit Foto und Kennzeichen astrein dokumentierter, illegaler Wiederstart nach einer Notlandung. Nach LuftVG § 58 Abs. 8a ist das eine Ordnungswidrigkeit und kann mit bis zu € 50.000,- geahndet werden.
Dazu kommt, dass sich die Kasko in diesem Fall leistungsfrei stellt und die Haftpflicht in Regress geht, was beim tatsächlich anzunehmenden Flurschaden das geringste Problem sein dürfte .
Michael
FlyingDentist schrieb:Stephan2 schrieb:
Was denn sonst noch?Naja, das ist ein mit Foto und Kennzeichen astrein dokumentierter,
illegaler Wiederstart nach einer Notlandung. Nach LuftVG § 58 Abs. 8a
ist das eine Ordnungswidrigkeit und kann mit bis zu € 50.000,- geahndet
werden.
Dazu kommt, dass sich die Kasko in diesem Fall leistungsfrei
stellt und die Haftpflicht in Regress geht, was beim tatsächlich
anzunehmenden Flurschaden das geringste Problem sein dürfte .Michael
Michael
Stephan2 schrieb:
Es kann alles so herrlich einfach sein...
:-))
Natürlich!
Man sollte sich dabei nur nicht unbedingt beobachten, fotografieren oder gar filmen lassen und das schon überhaupt nicht selbst tun und womöglich sogar noch veröffentlichen.
Im Übrigen kann ich wirklich nichts für die bundesrepublikanische Luftrechtslage, für den Zeitungsartikel und die Unkenntnis bzw. Ungeschicklichkeit meiner Fliegerkammeraden.
Michael
PS: @dieanderenzwei, die Behörden und Versicherungen sind nicht blöd und brauchen meine Hilfe bestimmt nicht.
FlyingDentist schrieb:Hoffentlich hat das kein teures Nachspiel.
Michael
Hier ist der link.
Aktuell sind 41 Besucher online, davon 3 Mitglieder und 38 Gäste.