Tragschrauber bis 560 kg MTOW ist nun Amtlich

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  • ranger22 schrieb:  Wow, endlich mal  neue Fakten und Argumente!
    Vielleicht. Vielleicht auch nicht!
    Jedenfalls ist es für mich das erste Mal, dass sich jemand zu einem offenbar konkreten Fall äussert:
    D-MULI schrieb: Mir ist ein Fall
    bekannt, wo die Vollkaskoversicherung nach einem an sich eintrittspflichtigen
    Unfall die Kostenerstattung versagte, weil das UL mit zwei Personen an Bord mit
    einigen Kilos über 472,5 lag.
    Im Prinzip enthalten ja alle Verträge eine Ausschlussklausel ( = Ausschlussmöglichkeit) für Fälle, in denen die Maschine ausserhalb der in ihrer Zulassung aufgeführten Grenzen betrieben wird*. Aber obwohl ich viele dieser Gewichtsdiskussionen seit Jahren aufmerksam verfolge, konnte mir bis heute noch niemand auch nur einen einzigen Fall überprüfbar anführen, bei dem das Überschreiten der MTOM konkret zu einer Verweigerung (oder Regress) einer Versicherungsleistung geführt hat.

    D-MULI weiss da nun offenbar mehr. Wäre schön, wenn er uns dazu vielleicht etwas mehr sagen könnte. (Warum nicht auch ein Link zur entsprechenden BFU Referenz, wenn es sich allenfalls um einen der BFU gemeldeten Vorfall/Unfall handelte?).

    D-MULI schrieb: Und etwas bei UL-Kollegen herumgehört stellte sich heraus,
    dass eigentlich jeder mit 2 Personen und vollem Tank im UL sich eine Kaskoversicherung
    sparen kann, weil die im Falle eines Schadens eh nicht zahlt, von weiteren
    Haftungsgründen ganz abgesehen. 
    Na ja! Wie gesagt: Vom "Herumhören" werden wir ohne konkrete Informationen in dieser Sache auch nicht klüger. Drum (wie oben gebeten) bitte auch hier belast- und überprüfbare Beispiele von Fällen, in denen eine Versicherung aufgrund einer MTOM-Überschreitung von ihren Leistungsausschluss- oder Regressmöglichkeiten Gebrauch gemacht hat!

    Denn etwas ist doch sonnenklar: Wenn in einem Forum wie diesem nur fünf oder vielleicht zehn eindeutige Fälle aufgeführt werden könnten, dann bräuchte es vermutlich keine 30 Postingseiten mehr, um sich eine eigene Meinung zum Gewichts(überschreitungs)problem zu bilden.

    Gruss Dick

    * in meinem - allerdings französischen Vertrag der AXA - steht das im gleichen Abschnitt, wie "Fliegen ohne entsprechende und gültige Berechtigung" (z.B. abgelaufener Ausweis).
      
  • Guten Morgen
    Wie immer sind es die fehlenden Informationen die zu Diskussionen und Verstimmungen führen.
    Hatte auf dem letzten Fluglehrerlehrgang des DULV die Mölgichkeit mit den Instruktoren zu sprechen, auch über das Thema MTOW etc.
    Da hat sich beim den Verbänden, zumindest beim DULV, eine ziemliche Ernüchterung gegenüber Europa breit gemacht. Die Erfahrungen der letzten Jahre hatten ihre therapeutische Wirkung. Inzwischen denkt man "französisch", also so viel wie möglich von Europa fernhalten. Denn immer wenn etwas der Regulierungswut der EU-Kommision und des EU-Parlamentes verfällt, wird es schlimmer als vorher. Dann lieber etwas zu schwer sein, aber nationale Zuständigkeit behalten. Ist zwar eine sehr fatalistische Einstellung, aber das lehrt einem das Leben ja an anderen Stellen auch.
    bb
    hei
  • triple-delta schrieb:
    ... Mölgichkeit mit den Instruktoren zu sprechen, auch über das Thema MTOW

    Na un, wat hammse jesacht??


    Michael

  • triple-delta schrieb:  "..... lieber etwas zu schwer sein, aber nationale Zuständigkeit behalten.  ....
    Wenn der erste Teil dieser Aussage ("lieber etwas zu schwer sein") von Instruktoren einer offiziell beauftragten Organisation tatsächlich so "instruiert" wird, dann ist dies ein Skandal. Sorry!

    Übernehmen dann im Falle eines Falles der DULV und/oder seine "Instruktoren" auch allfällig verweigerte Versicherungsleistungen (siehe mein letztes Posting und jenes von D-MULI) oder Regressforderungen .....

    ..... z.B. wenn es um Kosten für schwerverletzte oder gar tote Passagiere (oder Flugschüler/innen) geht?

    Dick
  • Heiliges Blechle, nun interpretiert bitte nichts hinein was nicht drin ist.
    Es hat und wird niemand vom Verband zustimmen, oberhalb des MTOW zu fliegen! Gleichwohl ist die Problematik bekannt und wenn sich eine Lösung ergeben kann wird sie auch genutzt werden. Aber, die Risiken mit den UL′s nach "Europa" zu gehen um das MTOW erhöht zu bekommen, sind ungleich höher, was wir bei der LSA-Klasse ja gesehen haben.
    Das mit dem "lieber etwas zu schwer ...." sind meine Worte, nicht die offizielle Stellungnahme.
    bb
    hei
  • Warum sollte es bei der Schulung anders sein als bei den Dreiachs-Zweisitzerwettbewerben?


    @DDD eier jetzt nicht rum, was haben die Instruktoren Dir zumThema MTOW erzählt??


    Michael

  • Hallo Michael
    Eben das, wenn sie könnten würden sie eine Erhöhung des MTOW anstreben. Das geht aber, wie wir alle wissen, zur Zeit nur über Europa. Da sind aber die Erfahrungen mit der Bürokratie und dem sich kaninchenartig vermehrenden Papierberg so schlecht, dass man lieber national bleibt. Stephan wird das nachvollziehen können. Niemand wird ekrlären, daß man überladen fliegen soll oder darf. Aber man darf auch keinen Alkohol drinken und Auto fahren, über die Sinnhaftigkeit der 0,5/°° Grenze brauchen wir ja auch nicht zu diskutieren. Oder wir Goethe sagte: "Grau, lieber FRaund, ist alle Theorie."
    bb
    hei
  • triple-delta schrieb: ..... Das mit dem "lieber etwas zu schwer ...." sind meine Worte ....
    Danke für die Präzisierung. Bitte nicht übelnehmen. Aber von einem Verband, dessen Präsident auch schon mal verlauten lässt, dass ".... Wege entstehen, indem sie gegangen werden ...." hätte mich das eben nicht erstaunt.

    Gruss Dick

    .... der sich - wie vermutlich auch FD - nicht fragt, was diese Instruktoren "am liebsten" hätten, sondern wie sie die konkrete Situation tatsächlich handhaben? Konkret: Wie, mit welchen Maschinen und mit welchen Gewichten (und Argumenten) hat denn z.B. Eure Fluglehrerlehrgang stattgefunden?
  • triple-delta schrieb: .... Oder wir Goethe sagte: "Grau, lieber FRaund, ist alle Theorie." .....
    .... ausser die Versicherung wandelt Goethes "graue Theorie" in eine für sie sehr "praktische" Leistungsverweigerung um. Aber da warten wir (zumindest ich) ja weiterhin auf Beispiele. Zumindest auf jenes von D-MULI.

    Gruss Dick
  • Die Sachsen haben ein schönes Sprichwort:
    "Mer muss′s Lähm ähm nähmn, wie′s Lähm ähm is." So ist das auch mit der Gewichtsproblematik.

    Gerüchte gibt es viele, belastbar ist fast nix. Gerichtlich am Kochen ist auch das Eine oder Andere, was dabei rauskommt, weiß kein Mensch.
    Es lohnt nicht, darüber noch zu diskutieren, es ist seit Langem alles gesagt, gedacht und geschrieben worden.

    Das erinnert mich an die Besichtigung eines neuen Bombers durch einen General der US-Luftwaffe mit den Technikern der Entwicklungsabteilung eines Rüstungsbetriebes:
    "Das ist doch ein Panzer !! Kann der denn etwa auch fliegen?" - Antwort: "Daran arbeiten wir gerade."
    Kommt der zuständige Marine Admiral hinzu: "Und, kann er auch tauchen?"

    Vieles ist wünschenswert, aber "alles" geht nun mal nicht.
    Weder in USA noch in Frongreisch...
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