Tragschrauber bis 560 kg MTOW ist nun Amtlich

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  • Naja, wer sich das nicht leisten kann... da sind wir dann wieder in einer Zwei-Klassen-Gesellschaft. Finde ich persönlich eigentlich schade, weil das Fliegen so toll ist, dass es sich auch jeder leisten können sollte - und das (imho) auch mit mehr als einem Paxen... aber so ist es nun einmal :-(
  • Verdammt noch mal, wir wollten eine einfache Art günstig zu Fliegen!
    Aber jetzt wollen wir mit mehreren Paxen?
  • Was soll das fluchen? Aber Recht hast Du!! ;-)
    Schade ist nur, dass das Leergewicht nicht mehr reglementiert ist - so 270kg. (Fast) Keine Zuladungsprobleme mehr und die Hersteller müssen sich mal ans echte Gewichtssparen machen.. LSGs über 300kg - also ehrlich :-(
  • Skywalker1107 schrieb: Schade ist nur, dass das Leergewicht nicht mehr reglementiert ist - so 270kg.
    Wie kommst Du denn darauf, dass das Leergewicht nicht reglementiert sei?

    LTF-UL 2003:  UL-25 Punkt 2 verlangt, dass ein zweisitziges UL eine Insassenmasse von 170 kg und eine Kraftstoffmasse für eine halbe Stunde Reiseflug bei maximaler Dauerleistung des Triebwerks abdecken muss. Wenn wir davon ausgehen, dass so ein Rotax (nehmen wir mal nur den mit 80 PS) in diesem Zustand im besten Fall doch ca. 15 l/Stunde = 7,5 l in der halben Stunde = (abgerundet) 5 kg benötigt, dann kommen wir doch für einen Zweisitzer - wiederum im besten Fall - auf folgende Zahlen:

    MTOM = 472,5 kg - 170 kg Insassenmasse - 5 kg Treibstoffmasse = 297,5 kg maximal erlaubte Leermasse.

    Könnte sein (ist zwar unwahrscheinlich, aber könnte ja ....), dass man mit einem speziellen Triebwerk sagen wir nur 2,5 kg Treibstoff benötigt, dann würde die Rechnung 472,5 - 170 - 2,5 kg = 300 kg lauten.

    Kurz: Könnte uns hier vielleicht jemand erklären, wie in Deutschland ein zweisitziges Flugzeug mit über 300 kg Leergewicht nach den heute gültigen Regeln (Annex II der EASA und LTF-UL 2003) überhaupt noch als UL zugelassen werden kann, wenn man sich ans Gesetz hält?

    Einen schönen Abend noch ;-)

    Gruss Dick
  • Ich meinte "mehr" im Sinne von "noch mehr".. 

    Nur damit ich es richtig verstehe.. Zählt da dann alles an Avionik etc mit dazu? Und mehr wie 302,5 kg darf dann auf keinem Wägebericht stehen?
  • Schaut Euch mal die UL - Zulassungszahlen von 2012 an. Gerade mal 148  neue ULs in der ganz Deutschland. Neuer Minus Rekord. Viele Hersteller konten nicht mal  1 UL  pro Monat verkaufen. Und das bei guter Konjunkturlage in Deutschland. Die Freiheit von bezahlbarem fliegen findet nur da statt wo nicht überreguliert wird. Das ist die traurige Wahrheit.

  • Skywalker1107 schrieb: Nur damit ich es richtig verstehe.. Zählt da dann alles an Avionik etc mit dazu?
    Ja. Alles, was fest eingebaut ist.
    Skywalker1107 schrieb: Und mehr wie 302,5 kg darf dann auf keinem Wägebericht stehen?
    Wie kommst Du auf 302,5 kg? Wenn man das gemäss LTF-UL 2003:  UL-25 Punkt 2 rechnet kommt man doch selbst im unwahrscheinlichsten Fall (nur 2,5 kg Treibstoff für eine halbe Stunde Reiseflug bei maximaler Dauerleistung des Triebwerks) unmöglich über 300 kg.

    Natürlich weiss auch ich, dass in den Wägeberichten höhere Gewichte stehen. Aber drum suchen wir ja (seit Jahren ;-) immer noch das Gesetz, den Erlass, die belastbare Vorschrift oder was auch immer, aus dem hervorgehen würde, dass LTF-UL 2003 UL-25 Punkt 2 nicht für alle ULs Gültigkeit hat/haben sollte/haben müsste.

    Aber ehrlich gesagt: Das ist eigentlich das Problem jener, die die gefühlten 100 Papiere ausfüllen und unterschreiben, aus denen dann irgendwo hervorgeht, dass "mein UL" so zum Verkehr zugelassen ist wie es ist.

    Mein Problem ist es dann, das UL nicht über einer MTOM von 472,5 kg zu betreiben. Denn sonst wäre ich ja ausserhalb des Zulassungsbereichs* unterwegs. Und da in meiner Versicherungspolice steht, dass das Fliegen ausserhalb des Zulassungsbereichs ein Leistungsausschluss- resp. Regressgrund sei, könnte das vielleicht mal böse Folgen haben.
    Steht in meinem Vertrag interessanterweise übrigens im gleichen Abschnitt wie die (gleichen) möglichen Folgen fürs "Fliegen ohne gültigen Ausweis"!

    Und nochmals Achtung: Die LTF-UL 2003 zählt nur für Deutschland. In anderen Ländern kann das anders sein. Nur die 472,5 kg MTOM sind dann wieder in allen EASA-Ländern gleich. In meinem in F zugelassenen UL zum Beispiel zählt mein Radio (für F speziell zugelassene Version des IC A20) nicht zum Leergewicht weil das ein nicht fest montiertes Handfunkgerät ist. Ich nimm das übrigens auch tatsächlich immer raus- und nach Hause weil ich sonst riskiere, dass es vielleicht einmal eigene Beine bekommt. So zählt es halt zur Zuladung. Aber nur wenn ich es mitnehme :-) In D wäre das anders, weil da Radios glaub ich fest eingebaut sein müssen etc.

    Gruss Dick

    * der nichts mit allfällig darüber hinaus gehenden technischen Möglichkeiten (wie z.B. ..... anderswo fliegt die gleiche Maschine mit 600 kg ..... etc.) zu tun hat!
  • QuaxC42 schrieb:

    Schaut Euch mal die UL - Zulassungszahlen von 2012 an. Gerade mal 148  neue ULs in der ganz Deutschland. Neuer Minus Rekord. Viele Hersteller konten nicht mal  1 UL  pro Monat verkaufen. Und das bei guter Konjunkturlage in Deutschland. Die Freiheit von bezahlbarem fliegen findet nur da statt wo nicht überreguliert wird. Das ist die traurige Wahrheit.

    Naja ob das mit den 472,5kg zusammenhängt? Da hätten die Zahlen ja in den letzten Jahren ähnlich bescheiden sein müssen. Wenn die Maschinen immer schwerer geworden sind dann liegts an denen die das forderten und  dann an denen die den Forderungen nachgekommen sind und das hergestellt haben.
  • UL-Peter schrieb:  Wenn die Maschinen immer schwerer geworden sind dann liegts an denen die das forderten und  dann an denen die den Forderungen nachgekommen sind und das hergestellt haben.
    ... und an denen, die - wider besseres Wissen und wider den eigenen Vorschriften - diese Maschinen zugelassen haben und laufend zulassen.

    ... und damit den schwarzen Peter einfach an den Halter und der wieder an den Benutzer weiterschieben.

    So dass man (es könnten im schlimmsten Fall aber auch die Hinterbliebenen sein) bei einem allfälligen Schadenfall die ersten 20-30′000 EUR Anwaltskosten schon mal "verbraten" müsste, bis man überhaupt weiss, wer warum genau für was zuständig ist/war* :-(

    Denn markige Sprüche wie "... Wege entstehen, indem sie gegangen werden ...." etc. sind in solchen Fällen dann vermutlich wertlos.

    Gruss Dick

    * mit dem ziemlich wahrscheinlichen Ergebnis: "... den letzten (= den Piloten) beissen die Hunde ...."!
  • Moin
    Bin jedes Jahr auf der AERO bei meiner Skylark am Stand und führe viele Gespräche mit Echo-Piloten. Die halten die 472,5kg wirklich vom UL ab. Die würden gern ihre Avgas-Monster in Rente schicken, aber die Dinger kauft keiner mehr und dann sind sie fürs UL mit zwei Mann zu schwer. Wenn man ELA1 zuläßt ist der Kostenvorteil des UL dahin.
    bb
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