Ipilot von Butterfly-Avionics

Forum - Allgemeines & Aktuelles
  • Anderl schrieb:

    §8
    Sonstige Ausrüstung
    (zu §§ 19 bis 22 LuftBO)
    Flugzeuge und Hubschrauber sind im Übrigen immer wie folgt auszurüsten:

    Moin,

    Luftsportgeräte sind aber keine Flugzeuge ! Und Hubschrauber schon mal gar nicht.

    Ich habe zum Beispiel auch keinen Feuerlöscher an Bord und der Prüfer hat es auch noch nie beanstandet.

    Gruß, Walter
  • Davon abgesehen steht da auch nichts von Papierkarte...sie soll einfach "nur" geeignet sein. Das die Karte aktuell sein sollte versteht sich von selbst, denke ich ;)

    Sorry, jetzt aber wieder back to topic.
  • Hallo!

    > Sonstige Ausrüstung
    > (zu §§ 19 bis 22 LuftBO)
    > Flugzeuge und Hubschrauber sind im Übrigen...

    Zum Glück fliegen wir keine "Flugzeuge und Hubschrauber",
    sondern davon klar abgetrennt "Luftsportgeräte".

    LuftVG §1 (2)



    > aktuellen und entsprechend der Betriebsart geeigneten Karten...

    Wo steht da was von "Papier"?

    Nebenbei sind aus der aktuellen LuftBO die §§ 5 - 9 weggefallen... ?!?!



    > Bitte nicht wieder abgleiten. Danke.

    Ok..Sorry...   ;-))


    BlueSky9
  • BlueSky9 schrieb:
    Nebenbei sind aus der aktuellen LuftBO die §§ 5 - 9 weggefallen... ?!?
    Ersetzt durch Part M.
    BlueSky9 schrieb:
    > aktuellen und entsprechend der Betriebsart geeigneten Karten...
    Ich
    glaube wir sind uns mittlerweile einig, dass wir mit allen möglichen
    und unmöglichen Karten fliegen können und auch dürfen. Zumindest wird es
    bei einer "allgemeinen Luftverkehrskontrolle" nicht zu Problemem oder
    Sanktionen kommen, wenn man keine Papier-ICAO-Karte mitführt, sondern
    eben digitale oder analoge Ersatzprodukte.
    Kommt es aber aufgrund von
    Luftraumverletzungen zu einem Ermittlungs- und dann vielleicht sogar zu
    einem Strafverfahren, bleibt es mehr oder weniger dem Richter
    überlassen, was er für diesen Flug als "aktuelle und entsprechend der
    Betriebsart geeignete Karte" erachtet. An der aktuellen ICAO-Karte, als
    höchst offizielles Produkt der bundesrepublikanischen
    Luftfahrtadministration, kann er aber nicht vorbei!

    Michael
  • FlyingDentist schrieb:
    Kommt es aber aufgrund von
    Luftraumverletzungen zu einem Ermittlungs- und dann vielleicht sogar zu
    einem Strafverfahren, bleibt es mehr oder weniger dem Richter
    überlassen, was er für diesen Flug als "aktuelle und entsprechend der
    Betriebsart geeignete Karte" erachtet. An der aktuellen ICAO-Karte, als
    höchst offizielles Produkt der bundesrepublikanischen
    Luftfahrtadministration, kann er aber nicht vorbei!
    Verletzt man einen Luftraum, der auf der mitgefuehrten Karte vermerkt ist, dann gibt es keine Frage bezueglich Karte, dann hat man schlicht gepennt.
    Wenn er hingegen nicht vermerkt war (veraltete Karte oder temporaeres Beschraenkungsgebiet o.ä.), dann ist es vollkommen egal, von wem die Karte war, ob ICAO, Jeppesen, ob Papier oder iPad, dann hatte man schlicht keine aktuellen Informationen dabei.


    Chris
  • Chris_EDNC schrieb:
    Wenn er hingegen nicht vermerkt war ... dann hatte man schlicht keine aktuellen Informationen dabei.
    ... oder die falsche Karte dabei!

    Wie schreibst Du immer so schön, "Du hast es einfach nicht verstanden"!
    Der Richter entscheidet hinterher, ob man im Falle X "eine aktuelle und entsprechend der Betriebsart geeignete Karte" mitgeführt hatte. Das ist im Gegensatz zu den Alternativen bei der aktuellen ICAO-Karte immer der Fall.
    Wie wir am Beispiel der Frequenz von Wasserkuppe Info gesehen haben, wäre in diesem Sinne die Jeppesen-Karte offensichtlich nicht die geeignete Karte gewesen! Ein Problem, welches dadurch entstanden wäre, weil der Luftfahrer die aktuelle Frequenz der WaKu nicht rasten konnte, wäre wohl dann einer mangelhaften Flugvorbreitung bzw. fahrlässigen Flugdurchführung anzulasten, die aus der Verwendung nicht offiziellen Kartenmaterials resultierte.
    Bevor Du nun gleich wieder an die Decke gehst, das ist natürlich sehr hypothetisch aber leider nicht ausgeschlossen.

    Michael
  • FlyingDentist schrieb:
    Chris_EDNC schrieb:
    Wenn er hingegen nicht vermerkt war ... dann hatte man schlicht keine aktuellen Informationen dabei.
    ... oder die falsche Karte dabei!
    Ob man es nun "falsch" oder "nicht Aktuell" nennt, ueberlasse ich gerne Dir ;)

    Bezueglich Wasserkuppe: Mit der besagten Jeppesen waere man, sofern man sie nicht anhand der ohne weiteres verfuegbaren Informationen berichtigt haette, mit nicht aktuellem Kartenmaterial unterwegs gewesen. Genau wie Du mit der "offiziellen" ICAO-Karte, wenn Du nicht nach jedem Notam bezueglich neuem Hindernis einen Vermerk gemacht haettest. Fliegst Du dann davor und in der Karte war das Hindernis nicht vermerkt, ja dann... dann hast Du (oder Deine Hinterbliebenen) vor Gericht ganz schlechte Karten, im doppelten Sinne. ;)


    Chris
  • Chris_EDNC schrieb:
    Mit der besagten Jeppesen waere man ... mit nicht aktuellem Kartenmaterial unterwegs gewesen.
    Ich muss Dir leider widersprechen:
    Die Jeppesen-Karte war auf dem aktuellen Stand (06.03.2014), und der war eben falsch, genau wie der Jeppesen Aktualisierungsservice. Und Funkfrequenzen haben sicher einen anderen Stellenwert als Hindernisse, die mich beim VFR-Überlandflug kartenmäßig eigentlich gar nicht interessieren.
    Was ich aber eigentlich sagen wollte war, dass immer erst im Nachgang beurteilt wird, ob das geeignete Kartenmaterial Verwendung gefunden hat. Und dabei könnte es sein, dass man da mit der offiziellen ICAO-Karte von vornherein besser abschneidet.

    Michael

    PS: Es gibt z.Zt. kein NOTAM über die Frequenzänderung von Wasserkuppe Info. Das kann man nur den NfLs entnehmen, so man darauf überhaupt Zugriff hat. Nur wer schaut für einen Platz in die NfLs, der irgendwo abseits der Route liegt und nicht einmal als Alternate geplant ist??
  • OliV schrieb:
    Davon abgesehen steht da auch nichts von Papierkarte...sie soll einfach "nur" geeignet sein. Das die Karte aktuell sein sollte versteht sich von selbst, denke ich ;)

    Sorry, jetzt aber wieder back to topic.
    Das ist genau das Argument für elektronische Karten, die jederzeit über das Netz upgedatet werden könnten.  Wohlgemerkt: könnten.
  • FlyingDentist schrieb:
    Ein Problem, welches dadurch entstanden wäre, weil der Luftfahrer die aktuelle Frequenz der WaKu nicht rasten konnte, wäre wohl dann einer mangelhaften Flugvorbreitung bzw. fahrlässigen Flugdurchführung anzulasten, die aus der Verwendung nicht offiziellen Kartenmaterials resultierte.


    Und wo ist das Problem? Wir alle haben ja gelernt, was zu tun ist, wenn am anderen Ende keiner erreichbar ist.

    Und Funkfrequenzen haben sicher einen anderen Stellenwert als Hindernisse, die mich beim VFR-Überlandflug kartenmäßig eigentlich gar nicht interessieren.
    Komisch, mich interessieren eher Hindernisse. Schließlich können diese mich wirklich aktiv am Weiterflug hindern (vulgo: zum Absturz bringen). 
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