An alle P300 Piloten! Hilfe!

Forum - Allgemeines & Aktuelles
  • Klaro. Aber davor kommt Michael R′s erklärter Wille und den darf er haben, weil Erschaffer. Manchmal haben wir ja diese Diskussion über den "Musterbetreuer" und da wird das Problem deutlich. Der Gesetzgeber sagt: Flugzeuge brauchen Handbuch. Und wer schreibt das? Wer übersetzt es? Wer pflegt es, hällt es auf dem neuesten Stand? In diesem Fall der liebe Michael R. und wenn er es auch wahrscheinlich nur indirekt bezahlt kriegt - sein Baby, seine Spielregel.

    Peter

    P.S.: Ich glaube, die Verfügbarkeit von Online-Material wird hemmungslos überbewertet. Bilder? Videos? Klar, so viel es geht. Aber ... "Handbuch"? Dann ist man schon bei der Auslese von 10.000 Bildersammlern über 20 "Ich würde gerne eventuell einen Schein machen" Kontakte bei den Leuten, denen zutraubar eine Finanzierung gelingen kann. Am Handbuch wird es dann kaum scheitern. Vorher kommt der Probeflug und dann reden wir auch schon wieder über "Wer bezahlt es?" Wurde hier auch schon mal sehr kontrovers diskutiert, oder?
  • Peter Wille schrieb:
    Aber davor kommt Michael R′s erklärter Wille ...

    Was soll's, oder bist Du sein autorisierter Berater??
    M.R. selbst hat offenbar nichts dazu zu sagen.


    Michael

  • FlyingDentist schrieb: the POH is not a copyright document

    Michael

    Ich war der Meinung, das sei falsch.
    Dies ist ein Forum - Meinungen und Statements machen den Sinn dieser Institution.
    Du hast andere Meinung.
    Leute amüsieren sich.
    Mission accomplished.

    Peter
  • Hallo!

    > sein Baby, seine Spielregel.

    nicht so ganz...

    Das sog. "Copyright", nämlich das Recht auf Vervielfältigung eines Werkes
    liegt immer ersteinmal bei dem _Urheber_ des Werkes.

    Der Urheber kann dann die Rechte auf Vervielfältigung / Verbreitung
    (das Copyright) selbst ausüben oder auch an andere Personen abtreten.
    Er bleibt aber weiterhin der Urheber.

    Problem bei einem "Handbuch":

    Ein Flugzeughandbuch ist ein vom Gesetzgeber vorgeschriebenes,
    zum Betrieb des Flugzeugs notwendiges "Dokument".

    Solchen Dokumenten wird aber möglicherweise KEINE so hohe kreative
    Schöpfungstiefe zugeschreiben, als dass man es Urheberrechtlich
    als ein "Werk" bezeichnen könnte.

    Es ist vielmehr eine notwendige Faktensammlung.

    Und ohne schöpferische Tiefe auch keine große Chance auf
    die Durchsetzung von Urheberrechtsansprüchen.

    Klassischer Fall sind z.B. Gesetzestexte!

    ...aber das müsste im Einzelfall von einem Gericht aufwändig zu klären
    sein...

    Ein gesetzlich vorgeschriebenes "Handbuch" könnte ein Grenzfall sein!

    Ich persönlich würde es aber _nicht_ darauf ankommen lassen
    und vorab den Michael Reiß um Erlaubnis bitten  ;-)))


    BlueSky9
  • Autsch! Gesetze sind ... lass stecken, das hat keinen Zweck. Lieber über 2000 Fuss streiten.

    Peter
  • Damit das mit dem Handbuch mal geklärt wird und wir zum eigentlichen Thema zurückkehren können:

    Der Sachverhalt ist ziemlich eindeutig geregelt. Wie bereits gesagt wurde, unterliegt ein geistiges Werk genau dann dem Urheberrecht, wenn es die dafür nötige Schöpfungshöhe besitzt. Es muss sich also um eine eigenständige geistige Schöpfung des jeweiligen Autors handeln. Ein geistiges Werk hat die nötige Schöpfungshöhe allerdings nicht, wenn es "nur" eine zwingende Folge von Zusammenhängen beschreibt. Bei Handbüchern oder Bedienungsanleitungen trifft genau dieser Sachverhalt zu. Sie beschreiben vorgegebene Zusammenhänge auf eine handwerklich definierbare Weise und haben dadurch im Grunde genommen eine zu geringe Schöpfungshöhe, um urheberrechtlich geschützt zu werden/sein.

    Aber es gibt noch andere Gesetze, auf die man achten sollte. Und aus diesem Grund ist eine blinde Vervielfältigung sicherlich der falsche Weg. Denn hierbei kann es vorkommen, dass gegen das Wettbewerbsrecht verstoßen wird. Kann man (schriftlich) nicht nachweisen, dass der Urheber, egal, ob das Dokument in eigener Mühe übersetzt wurde oder nicht, dem handelnden Dritten ein Vervielfältigungsrecht eingeräumt hat, so kann dieser wegen unlauterem Wettbewerb vom Urheber abgemahnt werden.

    So, wie war das Thema doch gleich?
    Ach ja: Passt ein 1,90 Meter Pilot denn nun in eine Pioneer 300? Ja oder Nein? :)
  • zitat sukram: So, wie war das Thema doch gleich?
    Ach ja: Passt ein 1,90 Meter Pilot denn nun in eine Pioneer 300? Ja oder Nein? :)                 

    ...nicht wenn er auf dem handbuch sitzt.....

    ischliebe diese forum ;-)

  • Hallo,


    na das nenne ich mal eine angeregte Diskussion.


    Zur Erklärung:


    Ich entspreche mit der Nicht-Veröffentlichung des Handbuches ausdrücklich dem Herstellerwunsch (Alpi Aviation SrL).


    Ich muß das eigentlich nicht tun, da das deutsche Handbuch keine reine Übersetzung ist sondern komplett aus meiner Feder stammt (auch diverse Fotos und Zeichnungen sind von mir).Allerdings bin ich jetzt seit mehr als 12 Jahren mit Alpi eng verbunden und entspreche deshalb ihrem Wunsch (habe mich heute morgen auch nochmal telefonisch erkundigt, ob das immer noch gilt - 12 Jahre sind ja schließlich auch ne lange Zeit:-). Es gilt !


    Zu jeder neuen Pioneer 300 gibt es für den Eigner natürlich ein gedrucktes Exemplar mit Angabe von Kennzeichen und Werknummer auf dem Titelblatt.


    Bei der Erstellung eines deutschen Handbuches für ein UL hat man einige "künstlerische Freiheiten".


    Es gibt recht genaue Anforderungen, was unbedingt im Handbuch enthalten sein muß und mittlerweile seit diversen Jahren auch eine gewisse Vorstellung über die äußere Form (diesbezüglich empfehle ich mal nen Blick in die Handbücher aus den frühen Jahren der UL-Zulassungen, sorgt streckenweise absolut für Heiterkeit).


    Darüberhinaus ist es aber möglich, noch weitergehende Informationen im Handbuch zu "verewigen".


    Insofern gibt`s da schon ein Copyright.


    Ach ja : Jofo, der hier im Forum um die Übersendung des Handbuches als PDF bat, hat mich kontaktiert. Ich weiß nun wozu er das Handbuch benötigte und er hat sein Exemplar bereits erhalten.


    Das Leben kann so einfach sein:-))


    Schönes Wochenende,


    Michael Reiß

  • Michael Reiß schrieb: Das Leben kann so einfach sein:-))

    Schönes Wochenende,


    Michael Reiß

    Also das ist ja mal grundsätzlich völlig falsch. Wenn das so wäre, bräuchte niemand Foren zum Nachfragen und keiner könnte Antworten und dann könnte sich niemand über falschen Antworten echauffieren und ein wichtiges, gesellschaftliches Regulativ wäre nicht mehr vorhanden. Raubüberfälle und Vandalismen würden zunehmen, Gehbehinderte, ältere Damen würden noch häufiger vor den Bus geschubst werden, also ist "einfach" keineswegs gesellschaftlich erwünscht. Stell dir nur mal diese Grauzone zwischen 500 und 2000 Fuss vor - wie kommst du eigentlich über die Alpen? Das wüßtest du doch alles nicht, wenn das Leben einfach wäre!

    Peter








    :)
  • Michael Reiß schrieb: [... ] (diesbezüglich empfehle ich mal nen Blick in die Handbücher aus den frühen Jahren der UL-Zulassungen, sorgt streckenweise absolut für Heiterkeit). [...]

    Moin,

    im Flughandbuch eines Musters von 1994 fand ich einst die entwaffnend ehrliche Formulierung "der Einsatz von Landeklappen ist umstritten". Dabei gabs da eigentlich nix zu streiten, denn mit oder ohne Klappen zu landen war bei der Mühle tatsächlich ziemlich wurscht.  :)

    Zurück zur Sache. Kürzlich absolvierte ein Kollege, 193cm, ein Probesitzen auf dem Standardsitz der P300. Resultat: bisserl eng, aber würde schon irgendwie gehen. Allerdings hat der Mann auch nicht eine solche Frisur. In der Größenliga kommts wohl letztlich immer auf die individuellen Proportionen an.

    Gruß
    ColaBear

Jetzt anmelden

Passwort vergessen

Umfrage Archiv

Plant ihr, einen Autopiloten in eurem UL zu installieren?

Nein
51.5 %
Ja
48.5 %
Stimmen: 165 | Diskussion
Anzeige: Roland Aircraft
Statistik Alle Mitglieder

Aktuell sind 29 Besucher online.

Anzeige: EasyVFR