LAPL - für UL voraussichtlich uninteressant...

Forum - Allgemeines & Aktuelles
  • fliegerarzt schrieb:

    ...........stammt aus England - dort wo man sich ab Geburt einem Hausarzt verschreibt und auch dort bleibt. Der kennt folglich die GESAMTE med. Vorgeschichte des Probanden.


    Mein Fliegerarzt, der aus Altersgründen (die beiden anderen Fliegerärzte sind in Rente gegangen) auch bereits in 11 Jahren der dritte ist und mich nur alle 2 oder 4 Jahre sieht, kann nie mehr wissen, als ein Hausarzt, zu dem ich mit jedem Wehwehchen gegangen bin.

    Eine Hausarztregelung für ein Medical könnte so aussehen, das man bei dem begutachtenden Hausarzt mindestens 2  oder X Jahre Patient sein muss, Ersatzweise wieder der Fliegerarzt.

    Frage zum englischen Hausarzt: Was passiert, wenn ich als Engländer umziehe oder mein Hausarzt in Ruhestand geht? Wie Umfangreich ist die Akte über den Patienten, den der neue Hausarzt dann bekommt ? Ist es eine elektronisch geführte Akte ? Ich bezweifele, das die normale Handschriftlich geführte Akte für einen Nachfolger komplett lesbar ist, (Bei der Sauklaue einiger Ärzte....  :-) )

    Achim
  • Da meine Frau mein Hausarzt ist, wäre eine Hausarztregelung top!


    Aber was ich eigendlich sagen wollte, beim Hausarztwechsel werden in der Regel die Krankenakten angefordert/übergeben. Auch wenn der Arzt stirbt, werden die Akten herausgegeben.


    Ein Überblick ist schon da. Interessant sind ja eigendlich auch nicht vergangene Jahrzehnte.....


    Aber: Wozu überhaupt ein Medical?


    Rüdiger

  • (OT)

    Hallo Benny,

    > Übrigens: Als schändlicher Nestbeschmutzer und Fahnenflüchtling
    > habe ich tatsächlich auch den französischen UL Schein.

    Das ist schön - aber hast Du auch Deinen Erstwohnsitz in F ?

    (Die Gesetzgebung spricht da auch gerne von "Lebensmittelpunkt")

    Sonst nützt Dir der französische UL Schein für das Fliegen in D-Land
    nämlich _garnix_  :-))


    BlueSky9
  • Rüdiger schrieb:
    Da meine Frau mein Hausarzt ist, wäre eine Hausarztregelung top!

    ... oder aber auch grad nicht! :-)


    Michael


     


     



     

  • Ja, wenn die eheliche Hausärztin sagt: "Du bist bekloppt, und Dich lass ich nicht mehr fliegen." Dann ist es Zappenduster !"

    Nach der Perlenkette und dem Brillantring gehts dann wieder...
    Vielleicht, wenn es denn schon sein muss, ist der Gang zum Fliegerarzt doch besser ?
  • fl95 schrieb:
    Frage zum englischen Hausarzt: Was passiert, wenn ich als Engländer umziehe oder mein Hausarzt in Ruhestand geht? Wie Umfangreich ist die Akte über den Patienten, den der neue Hausarzt dann bekommt ? Ist es eine elektronisch geführte Akte ? Ich bezweifele, das die normale Handschriftlich geführte Akte für einen Nachfolger komplett lesbar ist, (Bei der Sauklaue einiger Ärzte....  :-) )


     


    In England wird das natürlich intern zwischen den Ärzten weitergereicht falls man den Wohnsitz in ein anderes Eck des Landes verlegt. Das Modell hier in England ist tatsächlich etwas gewöhnungsbedürftig für den Otto-Normal-Deutschen. Der GP (General Practitioner) ist der Hausarzt, bei dem ist man offiziell gemeldet und muss bei Erstanmeldung auch tatsächlich einen Grundcheck durchlaufen. Dabei werden sämtliche Informationen abgespeichert (Standard-Pulswerte, Allergien, Krankheiten, Urinproben...)! Dieser Hausarzt ist auch jedesmal die erste Anlaufstelle. Sprich wenn ich weiß, dass ich zum Neurologen oder Urologen muss, kann ich in Deutschland direkt mit einem Facharzt Kontakt aufnehmen, ohne den Hausarzt zu involvieren. Das geht in England nicht. Der GP/Hausarzt entscheidet hier welchen Facharzt Du sehen darfst... :) Das gilt natürlich bei gesetzlich Versicherten (NHS). Bei Privatversicherten sieht das Bild dann wieder etwas anders aus.

    So, war jetzt Off Topic, wollte ich aber loswerden!

    Grüße, DMAX

  • fliegerarzt schrieb:  Ob es für die UL Fliegerei sinnvoll ist oder gar Vorteile bringt, wage ich zu bezweifeln. Der Grund dafür liegt auf der Hand: wir haben derzeit mit unserem Schein einen unbezahlbaren Sonderstatus, den wir auf keine Fall kippen sollten: Wir können mit unseren Maschinen weltweit fliegen und unterstehen trotzdem nicht der EASA!
    Wer behauptet denn sowas?

    Du darfst mitnichten in der ganzen Welt mit Deinem UL und Deinem nationalen UL-Schein unterwegs sein.
    Dieser Schein muss bilateral anerkannt werden. Und dann gibt es z.t. auch noch nationale Besonderheiten, wie Anmeldepflicht in UK oder nur bestimmte UL′s in der Schweiz usw. Aber viele europäische Staaten erkennen den deutschen UL-Schein an, das stimmt. Aber eben nicht die ganze Welt - dafür brauchst Du weiterhin einen ICAO-Schein.

    Rein theoretisch könnten aber andere Staaten auch den Lapl anerkennen, dann darfst Du mit diesem dort auch rein. Ich denke auch mal, daß dies Staaten in Europa tun werden, die bislang nicht in der EU sind - denn wenn um sie herum ringsrum mit einem EU-Lapl geflogen wird, wird denen nicht besonders viel anderes übrig bleiben.

    Sascha
  • Eigentlich habt ihr beide ein bisschen recht :-)


    UL-Schein hat mit einem "ICAO-Schein" nichts zu tun. UL-Schein unterliegt eben nicht den internationalen fliegerischen Geflogenheiten wie der "JAR-...". Wenn das UL und die Lizenz in den jeweiligen Ländern anerkannt sind, kannst du so viel fliegen wie du willst. Manchmal, da bege ich dir recht, musst du natürlich vorher nachfragen oder eine Einfluggenehmigung besorgen (Dänemark z.B.). Aber viel wichtiger ist, dass das (deutsche) UL dort, wo es fliegt, auch ausreichend versichert ist. Und genau das ist das eigentliche Problem.

  • Quax01 schrieb:
    internationalen fliegerischen Geflogenheiten wie der "JAR-..."

    JAR-FCL gilt sicher auch nur in den JAA Mitgliedsstaaten ist also nach dem Prinzip auch kein ICAO-Schein!!


    Michael

  • Quax01 schrieb:

    ... internationalen fliegerischen Geflogenheiten ...


    Ein amüsanter und sympathischer Vertipper ...  :-)


    Eric

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