fliegerarzt schrieb:...........stammt aus England - dort wo man sich ab Geburt einem Hausarzt verschreibt und auch dort bleibt. Der kennt folglich die GESAMTE med. Vorgeschichte des Probanden.
Da meine Frau mein Hausarzt ist, wäre eine Hausarztregelung top!
Aber was ich eigendlich sagen wollte, beim Hausarztwechsel werden in der Regel die Krankenakten angefordert/übergeben. Auch wenn der Arzt stirbt, werden die Akten herausgegeben.
Ein Überblick ist schon da. Interessant sind ja eigendlich auch nicht vergangene Jahrzehnte.....
Aber: Wozu überhaupt ein Medical?
Rüdiger
Rüdiger schrieb:
Da meine Frau mein Hausarzt ist, wäre eine Hausarztregelung top!
... oder aber auch grad nicht! :-)
Michael
fl95 schrieb:
Frage zum englischen Hausarzt: Was passiert, wenn ich als Engländer umziehe oder mein Hausarzt in Ruhestand geht? Wie Umfangreich ist die Akte über den Patienten, den der neue Hausarzt dann bekommt ? Ist es eine elektronisch geführte Akte ? Ich bezweifele, das die normale Handschriftlich geführte Akte für einen Nachfolger komplett lesbar ist, (Bei der Sauklaue einiger Ärzte.... :-) )
In England wird das natürlich intern zwischen den Ärzten weitergereicht falls man den Wohnsitz in ein anderes Eck des Landes verlegt. Das Modell hier in England ist tatsächlich etwas gewöhnungsbedürftig für den Otto-Normal-Deutschen. Der GP (General Practitioner) ist der Hausarzt, bei dem ist man offiziell gemeldet und muss bei Erstanmeldung auch tatsächlich einen Grundcheck durchlaufen. Dabei werden sämtliche Informationen abgespeichert (Standard-Pulswerte, Allergien, Krankheiten, Urinproben...)! Dieser Hausarzt ist auch jedesmal die erste Anlaufstelle. Sprich wenn ich weiß, dass ich zum Neurologen oder Urologen muss, kann ich in Deutschland direkt mit einem Facharzt Kontakt aufnehmen, ohne den Hausarzt zu involvieren. Das geht in England nicht. Der GP/Hausarzt entscheidet hier welchen Facharzt Du sehen darfst... :) Das gilt natürlich bei gesetzlich Versicherten (NHS). Bei Privatversicherten sieht das Bild dann wieder etwas anders aus.
So, war jetzt Off Topic, wollte ich aber loswerden!
Grüße, DMAX
fliegerarzt schrieb: Ob es für die UL Fliegerei sinnvoll ist oder gar Vorteile bringt, wage ich zu bezweifeln. Der Grund dafür liegt auf der Hand: wir haben derzeit mit unserem Schein einen unbezahlbaren Sonderstatus, den wir auf keine Fall kippen sollten: Wir können mit unseren Maschinen weltweit fliegen und unterstehen trotzdem nicht der EASA!Wer behauptet denn sowas?
Eigentlich habt ihr beide ein bisschen recht :-)
UL-Schein hat mit einem "ICAO-Schein" nichts zu tun. UL-Schein unterliegt eben nicht den internationalen fliegerischen Geflogenheiten wie der "JAR-...". Wenn das UL und die Lizenz in den jeweiligen Ländern anerkannt sind, kannst du so viel fliegen wie du willst. Manchmal, da bege ich dir recht, musst du natürlich vorher nachfragen oder eine Einfluggenehmigung besorgen (Dänemark z.B.). Aber viel wichtiger ist, dass das (deutsche) UL dort, wo es fliegt, auch ausreichend versichert ist. Und genau das ist das eigentliche Problem.
Quax01 schrieb:
internationalen fliegerischen Geflogenheiten wie der "JAR-..."
JAR-FCL gilt sicher auch nur in den JAA Mitgliedsstaaten ist also nach dem Prinzip auch kein ICAO-Schein!!
Michael
Quax01 schrieb:... internationalen fliegerischen Geflogenheiten ...
Ein amüsanter und sympathischer Vertipper ... :-)
Eric
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