Liebe UL-Kollegen,
inspiriert von der laufenden Umfrage, ich möchte hier etwas Licht ins Dunkel um den "LAPL" bringen.
Der LAPL als Lizenz wird eine AUSSCHLIEßLICH in Europa gültige und anerkannte Lizenz sein. Ausserhalb Europas hat man sich mit dessen Gültigkeit oder evtl. Anerkennungen noch überhaupt nicht befasst. Aus gutem Grund: der LAPL wird nicht, wie bisher beim ICAO Schein (dem "alten" PPL-A oder GPL bzw. PPL-C) üblich nach den Richtlinien der ICAO ausgestellt. AUf Europäischer Ebene wird das sicherlich ein Vorteil sein, da wir in Europa dann "unser eigenes Süppchen" kochen können. Global gesehen ist das allerdings ein Rückschritt - man darf Europa mit seinem Gerät nicht mehr verlassen (vergleichbar mit dem jetzigen PPL-N). Im wesentlichen liegt das an der "Lockerung" der medizinischen Vorschriften bei, die für das ab 2015 neu zu erwartende LAPL-Medical zu erwarten sind. Genau dadurch aber ist das LAPL Medical nicht mehr den Vorgaben der ICAO entsprechend, das begrenzt uns wesentlich! Wer sich dafür interessiert muß in den EASA Part Medical "AMC" nachschauen, dabei handelt es sich um die detaillierten med. Vorgaben zur Ausstellung des LAPL Medicals. Grundsätzlich, so kann man sagen, wird eine Medical Klasse erschaffen, die unterhalb der Anforderungen des aktuellen Klasse 2 Medicals liegen. Ob das sinnvoll ist oder nicht soll an dieser Stelle überhaupt nicht zur Diskussion kommen. Ob es für die UL Fliegerei sinnvoll ist oder gar Vorteile bringt, wage ich zu bezweifeln. Der Grund dafür liegt auf der Hand: wir haben derzeit mit unserem Schein einen unbezahlbaren Sonderstatus, den wir auf keine Fall kippen sollten: Wir können mit unseren Maschinen weltweit fliegen und unterstehen trotzdem nicht der EASA! Zum vergleich: Ein Pilot, der seine (baugleiche!!!) CT als VLA zulässt und sie dann mit einem PPL-N fliegt, der muß an jeder deutschen Grenze umkehren, an der sien nebenher fliegender Kumpel mit der "M" zugelassenen CT weiterfliegen darf bis der Sprit alle ist...!
Wird es in zukunft zulässig sein, UL mit LAPL Medical zu fliegen, so begrenzen wir uns auf ähnliche Weise selbst auf die Fliegerei ausschließlich in Europa. Unsere Verbände werden aller Voraussicht nach, da es sich beim SPL um eine nationale Lizenz handelt, das LAPL Medical zur Nutzung mit den SPL-Lizenzen zulasssen. Aus über 20 Jahren Flugerfahrung kann ich jedoch nur davor warnen sich freiwillig selbst zu beschränken, das hat noch nie zu guten Ergebnissen geführt. In jedem Fall wird jegliche Form der Anerkennung der SPL-Lizenz im nicht-EU Ausland aber mit dem LAPL Medical zu wesentlichen Problemen führen bzw. ganz unmöglich sein. Wir müssen auch damit rechnen dadurch entsprechende Einflug-, bzw. Überflugverbote für nicht EU-Länder zu erhalten.
Da ab April 2013 schon die Klasse 1 und 2 nach den neuen Richtlinien der EASA (JAR- und weiterhin ICAO konform gleichermaßen) ausgestellt werden kann ich nur dringend dazu raten, im nächsten Jahr fällige Medicals vorzuziehen und noch VOR der Umstellung zu erneuern. Die Umstellung unterliegt bei den Behörden bisher immernoch vielen ungelösten administrativen und datenschutzrechtlichen Problemen und es ist als sicher zu betrachten, dass es im April für eine unbestimmte, weitere Zeit zu wesentlichen Problemen und Verzögerungen bei der Ausstellung der neuen Medicals kommen wird. Insbesondere Piloten mit Auflagen, oder mit in Zukunft zu erwartenden Auflagen (Medikamente, "Zuckererkrankung", Operationen u.ä.) sollten unbedingt VOR der Neueinführung zu Ihrem Fliegerarzt gehen, bei diesem Fällen sind Schwierigkeiten zu erwarten!
Für Rückfragen stehe ich gern zur Verfügung,
mit besten Flieger(arzt)grüßen aus EDFG
Benny Schaum
...ich verstehe Eure Reaktionen,
Kurz geantwortet sei wie folgt: Die Forderung das ein Medical beim Hausarzt zu bekommen stammt aus England - dort wo man sich ab Geburt einem Hausarzt verschreibt und auch dort bleibt. Der kennt folglich die GESAMTE med. Vorgeschichte des Probanden. Das gibt es so in keinem anderen Land, insbesondere nicht im Deutschland. In den Bestimmungen steht deswegen auch eindeutig drin "... sofern der Arzt zugriff auf die gesamte Vorgeschichte hat..." Da das in Deutschland nicht gewährleistet werden kann, wird in Deutschland - so der Stand der Dinge - auch kein Hausarzt zur Ausstellung des LAPL Medicals ermächtigt werden. Es wird nach wie vor der Fliegerarzt nötig bleiben.
Die "frühere" Klasse 3 entspricht nach der letzten "Reform" vom Umfang her der jetzigen Klasse 2, also nach wie vor dem Medical für nicht kommerziell tätige Piloten. Eine wesentliche "Verschärfung" gab es damals nur wegen der anderen Nomanklatur nicht - nebenbei gesagt auch keine Kostenerhöhung, zumindest in meiner Praxis nicht.
Die aktuelle Klasse 2 bietet einfach mehr Möglichkeiten, das sollte jedem bewußt sein. Zum Raumfahren reicht sie deshalb trotzdem leider nicht aus ;-) ...
Als Fliegerarzt freue ich mich darauf, mehr Möglichkeiten zu haben um Piloten tauglich zu schreiben. Ich bin keinesfalls für eine Verschärfung (der bisher zum Teil schon völlig unsinnigen Vorgaben). Beim LAPL Medical wurden sicherlich Vereinfachungen geschaffen, leider aber nicht immer an den Stellen um die es in der täglichen Praxis geht. Erfreulich ist, und da bin ich ganz iener Meinung mit Euch, dass der Zugang zu unserer Sportart ab 2015 geringeren Zugangsbeschränkungen unter liegt. Hoffen wir das das ganze auch sinnvoll umgesetzt und angewendet wird...
@ fliegerarzt
Erst einmal vielen Dank für Deinen ausführlichen Beitrag zu diesem Thema.
Meiner Infolage nach wird es in Deutschland voraussichtlich keine Hausarztregelung geben, da unser verqueres Gesundheitssystem das gar nicht zulässt. Gibt es da mittlerweile neue Ein- bzw. Ansichten?
EDIT: Okay, diese Frage hat sich vor drei Minuten beantwortet! Danke! :)
@ MOIN
Also, in der Schweiz wirst Du, vorausgesetzt die von fliegerarzt geäußerten Vermutungen hinsichtlich der ausgehebelten Gültigkeit von UL-Lizenzen mit LAPL-Medical außerhalb der EU treffen zu, nach wie vor frei fliegen können, denn sie zählt zu den EASA-Mitgliedsstaaten. Übrigens ebenfalls Norwegen, Island und Liechtenstein. Falls es Dich oder andere da hinziehen sollte! :)
@ BlueSky9
Ich teile Deine Meinung hinsichtlich der von fliegerarzt befürchteten Begrenzung der Bewegungsfreiheit der deutschen ULer. Es ist derzeit ja nur eine Vermutung, dass Nicht-EASA-Mitgliedsstaaten uns nicht mehr in ihren Luftraum lassen, sollte für uns das LAPL-Medical gelten. Dann müssten die jeweiligen Länder erst einmal eine Regelung fassen, wie Deutschland sie ja auch für Frankreich hat. Und warum sollte diese Regelung dann vorsehen, dass wir nicht mehr dürfen? Warum sollte denn wirklich alles (!) vom Medical und nicht von der Lizenz an sich abhängen? Das erschließt sich mir derzeit noch nicht...
JiMa,
bezüglich des Einfluges in nicht EU Staaten sei folgendes gesagt: Noch lang bevor wir angefangen haben uns alle um den Himmel zu streiten und in kommerziell, nicht kommerziell, Motroflug, UL und was nicht alles zu zerreissen, hat die ICAO den lobenswerten Vorstoß gemacht Weltweit gültige Regularien für ALLE zu erschaffen - ohne wenn und aber und extrawurst. Diese Regeln gelten nach wie vor - Weltweit. Wenn wir uns als "Europäer" entschließen dagegen mit eigenen Regelungen anzugehen (LAPL, PPL-N...), dann müssen wir damit rechnen das wir im Sinnen der globalen Gemeinschaft "draussen" bleiben müssen. Natürlich unterliegt das dann, wie bereits beschrieben, der Einzefallreglung. Eine generelle Anerkennung ohne jedes Problem, wie es die ICAO mit ihren Vorgaben vorsieht, fällt dann aber weg - ganz einfach.
Eine Frage dazu:
Ich zähle sicher nicht zu den alten Hasen, aber als es noch das oben genannte Medical III für Luftsportgeräteführer gab, galten da denn andere Regelungen hinsichtlich ausländischer Lufträume? Durfte man nicht in sie einfliegen?
Nicht jedem gefällt die zunehmende Europäisierung und im Falle der EASA-Lizenzen sind sicher Vor- und Nachteile zu benennen. Betreffend die UL-Klasse sind jedoch zum aktuellen Zeitpunkt keine Nachteile festzustellen, lediglich zu vermuten. Als Fliegerarzt ist die Sicht natürlich auf das Medical gerichtet, aber auch hier sind es derzeit noch Vermutungen, die sich erst einmal bestätigen müssen.
fliegerarzt schrieb:
Da das in Deutschland nicht gewährleistet werden kann, wird in Deutschland - so der Stand der Dinge - auch kein Hausarzt zur Ausstellung des LAPL Medicals ermächtigt werden. Es wird nach wie vor der Fliegerarzt nötig bleiben.
Diese Schlussfolgerung ist atürlich vollkommener Blödsinn, denn auch der Fliegerarzt weiß nur, was man ihm sagt, er hat nämlich keinen (automatischen) Zugriff auf die "L-Akte" des Piloten!!
Michael
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